Antwort auf die Missverständnisse über Huduud
Lasst uns erst zeigen, dass Verbrechen und Tötung im Islam in zwei Kategorien unterteilt werden:
1. Verbrechen, die gemäß den Gesetzen der Schari´ah festgelegte Strafen haben. Diese Verbrechen sind: Mord, Ehebruch, Diebstahl, Alkohol trinken, falsche Beschuldigung des Ehebruchs oder andere unsittliche Handlungen, Aggression gegen Menschen, nach der Annahme des Islam diesen zurückzuweisen und gegen Muslime kämpfen oder ihnen in ihrer Gesellschaft drohen oder schaden.

2. Verbrechen, die gemäß den Gesetzen der Schari´ah keine festgelegten Strafen haben. Dem muslimischen exekutiven Oberhaupt wird die Autorität übertragen, die Strafe für solche Verbrechen dem öffentlichen Interesse der Muslime und der Islamischen Gesellschaft entsprechend festzulegen. Diese Sorte von Strafen ist als strenger Verweis bekannt.

Verbrechen, die gemäß den Gesetzen der Schari´ah festgelegte Strafen besitzen, werden noch in zwei weitere Gruppen unterteilt:
i. Es bezieht sich auf Strafen, die Übergriffe auf persönliche Rechte beinhalten, wie: Tötung, Körperverletzung, verbunden mit einem Verlust oder einer Funktionsbeeinträchtigung eines Glieds oder eines Organs oder die falsche Anklage des Ehebruchs. Die Strafen für solche Verbrechen können reduziert werden, wenn der Kläger die Strafe erlässt. Die Strafe für derartige Vergehen ist Taziir, eine Disziplinarstrafe, über die von der herrschenden Autorität entschieden wird. Diese Strafen dienen dem Interesse der Islamischen Gesellschaft.

ii. Dies bezieht sich auf Strafen für den Ungehorsam gegenüber den Befehlen Allahs (Allmächtig) und anderer Gebote, die in der Schari´ah festgelegt sind. Diese Verbrechen umfassen das Trinken von Alkohol, Unzucht und Diebstahl. Die Strafen für diese Vergehen können nicht gemildert werden, auch wenn der Kläger die Anklage fallen lässt.

Lasst uns einige Grundlagen für den Vollzug von Huduud, Kapitalstrafen in der Schari'ah aufzählen:
1. Kapitalstrafe wird bei einem erwachsenen, gesunden und volljährigen Menschen vollzogen.

2. Von einer Kapitalstrafe wird abgesehen, wenn es sich nur um eine Verdächtigung handelt oder bei Mangel an Beweisen.

Dies basiert auf dem Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm):
"Stoppt Huduud, Kapitalstrafen,  wenn ihr Verdächtigung [erlaubte oder vorsätzliche] vermutet."

3. Kapitalstrafe wird im Islam nur bei Verbrechen gegen die fünf schrecklichen Verbrechen im Leben vollzogen.

4. Eine Kapitalstrafe muss durch ein Geständnis gefestigt sein. Es ist trotzdem möglich, ein Geständnis zurückzunehmen. Nur die Zeugenaussage von Männern wird bei Kapitalstrafen akzeptiert.

5. Das wesentliche Ziel solcher Strafen ist, den Kriminellen eine Lektion zu erteilen, damit sie nichts tun, was in der islamischen Gesellschaft Angst und Schrecken verbreitet. Kein Übergriff jeglicher Art darf gegen die Rechte der Individuen in der Islamischen Gesellschaft stattfinden. Daher existieren derartige Strafen als abschreckende Maßnahme, um diese Rechte zu sichern. Folglich wird die Gesellschaft Frieden und Sicherheit genießen.

Zusätzlich, obwohl der Islam den Menschen mit der himmlischen Strafe im Jenseits für alle möglichen Vergehen droht, beeinflusst dies nicht auch die weltliche Strafe. Alle Individuen der Islamischen Gesellschaft, die Gesetze und Islamische Regeln brechen, werden so schweren Strafen ausgesetzt. Es gibt in jeder menschlichen Gesellschaft bestimmte Individuen, die nur durch Gewaltanwendung diszipliniert werden können und all ihre schlechten Taten gegen die Gesellschaft aufgeben. Und dann können wir feststellen, dass der Islam für jedes Verbrechen die geeignete Strafe festgelegt hat. Qisas, das Töten des Mörders, ist eine gerechte und passende Bestrafung für jemanden, der andere tötet.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Baqarah (Die Kuh) 2:178, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Oh ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche).

Wenn die Familie des Opfers aber dem Mörder verzeiht, wird von der Kapitalstrafe abgesehen.

Dies basiert auf der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Baqarah (Die Kuh) 2:178, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen).

Desweiteren legte Allah (Allmächtig) das Schneiden der Hand als Strafe für Diebstahl fest.

Dies hat seine Grundlage in der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Maidah (Der Tisch) 5:38, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Dem Dieb und der Diebin schneidet ihr die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen haben, und als abschreckende Strafe von Allah. Und Allah ist Allmächtig, Allweise).

Der Islam vollzieht das Schneiden der Hand aber nur unter bestimmten Umständen und Bedingungen. Erstens, der Diebstahl muss innerhalb der bestimmten Grenze liegen. Zweitens, der gestohlene Gegenstand muss unter Verschluss und ordentlichem Schutz gewesen sein. Drittens, wenn die Situation des Diebstahls nur Verdacht ist oder wenn der Grund für den Diebstahl wirklicher und gerechtfertigter Hunger war [oder wirkliche Armut], in einem solchen Fall wird die Hand des Diebes nicht amputiert. Der Diebstahl ist in der Gesellschaft ein sehr verbreitetes Verbrechen. Wenn Diebstähle sich weiter ausbreiten, dann sind alle Mitglieder der Gesellschaft bedroht. Kein einziges Individuum würde sich in seiner Gesellschaft mehr sicher fühlen. Eine sichere Gemeinschaft ist aber wichtig, um den Mitgliedern ein angemessenes und ehrbares Leben zu ermöglichen. Nach dem Stehlen kann einem Dieb Widerstand entgegentreten. Dies kann ihn dazu verleiten, eine andere Straftat zu begehen, wie Mord. Beispielsweise könnte er im Verlauf seines Verbrechens eine Frau vergewaltigen. Deshalb muss ein solches schweres Verbrechen ordentlich und fest verfolgt werden. Wenn sich also ein Dieb bewusst ist, dass ihm wegen des Diebstahls seine Hand abgeschnitten wird, wird er entweder zögern oder den Diebstahl lassen. So wird auch der Reichtum und die Sicherheit in der Gemeinschaft geschützt.

Desweiteren hat der Islam eine spezielle Strafe vorgeschrieben, die Hirabah genannt wird [eine spezielle Strafe, die mit dem folgenden Beispiel beschrieben wird] für Verbrechen, die unter Drohung mit einer Waffe begangen wurden. Beispiele für Hirabah sind: Blockieren der Straße, um die Vorbeikommenden auszurauben; Töten; in friedliche Wohnviertel eindringen und unschuldige Anwohner ängstigen und einschüchtern.

Die vorgesehene Strafe basiert auf  der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Ma´idah (Der Tisch) 5:33-34, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Land zu erregen trachten, soll sein, dass sie getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder dass sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie eine Schmach in dieser Welt sein und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil. Ausgenommen davon sind jene, die bereuen, noch ehe ihr sie in eurer Gewalt habt. So wisset, dass Allah Allverzeihend, Barmherzig ist).

Die Strafe wird gemäß der Art und Schwere des Verbrechens festgelegt. Wenn ein Dieb sein Opfer tötet und das Geld vergräbt, ist die Strafe das Töten und Kreuzigen des Diebes. Wenn der Dieb nur das Geld des Opfers nimmt, aber das Opfer nicht tötet, wird dem Dieb die Hand abgeschnitten. Wenn ein Dieb das Opfer tötet, aber sein Geld nicht anrührt, wird der Dieb getötet. Wenn der Dieb unschuldige Anwohner ängstigt, aber keinen von ihnen tötet, muss eine solche drohende Person von ihrem Heimatland vertrieben werden.

Darüberhinaus beschreibt der Islam die Strafe der Auspeitschung für Junggesellen, die Unzucht begehen.

Dies hat seine Begründung in der Ajat im Qur´an al-Karim Sura An-Nur (Das Licht) 24:2, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls mit hundert Peitschenhieben aus; und lasst euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen, wenn ihr an Allah und an den jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Pein beiwohnen).

Was den verheirateten Mann oder die verheiratete Frau angeht, die ehebrechen, so lautet die Strafe Steinigung bis zum Tod. Diese Strafe ist nur anwendbar und vollstreckbar, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wurden und eintrafen.

Ein verheirateter Mann oder eine verheiratete Frau wird zu Tode gesteinigt, wenn eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt werden:
Offenes und klares Bekenntnis:
Um von einem Angeklagten ein Geständnis zu erhalten, dürfen weder Zwang noch Gewalt angewendet werden. Abgesehen davon wird der Richtspruch nicht nach dem ersten Geständnis oder offenen Bekenntnis der Schuld erlassen. Das Geständnis wird erst wirksam, nachdem es viermal in vier verschiedenen Sitzungen oder Anhörungen des Gerichts wiederholt wurde. Ein Richter dreht in allen derartigen Sitzungen und bei jedem Geständnis das Gesicht weg und zeigt damit seine Missbilligung. Tatsächlich darf der Richter dem Geständigen einige Redewendungen, Sätze oder Worte anbieten, die ihn entmutigen und zur Rücknahme seines Geständnisses bewegen sollen.

Der Richter könnte etwas sagen, wie:
"Es könnte sein, dass sie die andere Person küssten oder berührten, aber nicht wirklich die unerlaubte Tat des Ehebruchs begingen. Unter Umständen haben sie die andere Person nur liebkost, ohne tatsächlich Geschlechtsverkehr gehabt zu haben."

All das, um ihm die Tür offen zu halten, sein Geständnis zurückzunehmen. Dies hat seine Grundlage in der Sunnah, Überlieferung des Propheten (Gottes Friede sei mit ihm), der so handelte, als die Ghamidi – Frau darauf bestand, dass sie tatsächlich unrechtmäßig Ehebruch begangen habe und als Resultat dieses Geschlechtsverkehrs nun schwanger sei. Wenn diejenigen so auf ihrem Geständnis bestehen, wird die Steinigung stattfinden. Sogar wenn die Steinigung stattfindet und die Person, die gesteinigt wird davonrennt, um dem zu entgehen, dann wird dies als Zurücknahme ihres Geständnisses gewertet. In einem solchen Fall wird die Strafe der Steinigung eingestellt.

Es bedarf vier ehrlicher Zeugen:
Diese vier ehrlichen und gerechten Zeugen müssen als aufrichtig in ihren Aussagen und ihrem Benehmen bekannt sein. Diese vier Zeugen müssen versichern, wahrhaftig den tatsächlichen Geschlechtverkehr direkt gesehen zu haben (das bedeutet, dass die vier Zeugen tatsächlich den männlichen Penis in der weiblichen Vagina gesehen haben). Eine solche Situation kann nur beobachtet werden, wenn ein derartiger unrechtmäßiger Akt der Befriedigung offen von den beiden Parteien begangen wird, ohne Respekt für die Gesetze, die Ehre und Würde der Islamischen Gesellschaft zu zeigen. Im Fall einer Verdächtigung, wird keine Steinigung vollzogen, wie schon zuvor erwähnt.  

Die ist durch den Hadith des Gesandten Allahs begründet:
"Stoppt Huduud, Kapitalstrafen,  wenn ihr Verdächtigung [erlaubte oder vorsätzliche] vermutet."

Ehebruch und Unzucht ist kein persönliches Privileg oder privates Verhalten. Es ist in der Tat eine Verletzung der Rechte der Islamischen Gesellschaft. Es gibt viele Ergebnisse und Konsequenzen, die von solchen unsittlichen Handlungen herrühren.

Es folgen nur ein paar davon:
- Demoralisierung der sozialen Werte und Prinzipien der Gesellschaft. Als Folge davon vermehrte Verbreitung von Geschlechtskrankheiten auch auf unschuldige Individuen der Gesellschaft.

- Vermischung der Abstammung. Ein Kind könnte einer anderen Person als dem eigenen Vater zugesprochen werden, oder ein Kind könnte der Ehre beraubt werden, seinem wirklichen Vater zugesprochen zu werden. Zusätzlich würde das ernsthafte Problem des Erbes auftauchen. Jene, denen kein Erbe zustünde, würden erben und jenen, denen es zustünde, bekämen nichts. Ausserdem könnte jemand einen Ehegatten heiraten, der ihm absolut verboten sein könnte [wie seine Schwester, eine Nichte oder Tante, usw.].

- Schaffung einer Klasse von Menschen, die der Sympathie der Eltern, Abstammung und Familie sowie der Familienzugehörigkeit beraubt wären. Dies könnte zu gravierenden psychischen Erkrankungen und Unsicherheiten führen. Als Folge kann dies zu schweren sozialen Abweichungen und Unordnungen führen, welche die gesamte Gesellschaft im Großen erfassen könnten. Vaterschaft und Mutterschaft sind für ein Kind wie ein Land. Da sucht es Frieden, Unterkunft, Sicherheit, Unterstützung und Freude.

Desweiteren setzte der Islam Strafe der Auspeitschung für die falsche Beschuldigung anderer des Ehebruchs oder der Unzucht fest.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura An-Nur (Das Licht) 24:4, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und lasst ihre Zeugenaussage niemals mehr gelten; denn sie sind es, die Frevler sind).

Der Grund, und Allah (Allmächtig) weiss es am besten, aus dem Er diese Strafe festgelegt hat und vollstreckt, ist die guten Sitten in der Gesellschaft zu schützen und aufrechtzuerhalten und um die Unberührtheit der Privatsphäre unbescholtener Menschen zu bewahren. Falsche Beschuldigung ist ein großes soziales Problem, das behandelt und aus der Gesellschaft entfernt werden muss. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Übergriffsversuch erzeugt Vergeltungsschläge. In manchen Fällen kann solch eine falsche Anschuldigung zu einem Mord führen, bei dem die Person die Unruhe gestiftet hat, getötet wird. Deshalb schreibt die Schari´ah eine so strenge Strafe für den Beschuldigten vor, wenn er keine stichhaltigen und wahren Beweise erbringt.

Alle Strafen im Islam haben den Schutz der Menschenrechte im Blick und zeigen und vermitteln die Göttliche Ehrlichkeit und Gerechtigkeit.

Der Islam hört nicht nur bei den körperlichen Strafen auf, sondern er geht noch einen Schritt weiter zu den physiologischen Strafen. Die falsche Zeugenaussage wird zum Beispiel nicht angenommen. Es wird als unehrenhafter, unaufrichtiger und elender Akt gegen die Schari´ah bezeichnet.

Der einzige Ausweg zu dieser Handlung ist, zu sehen, ob der Kläger völlig bei Allah bereut und sein Verhalten bessert. Und wieder wird all dies getan, um die Menschenrechte zu beschützen, Allah (Allmächtig) weiss es am besten.

Demgemäß legte der Islam eine Strafe für Berauschendes aller Art und für Schwarzhändler fest. Das Trinken von Alkohol und die Benutzung illegaler Drogen aller Art wird gemäß der Schari´ah auch mit Auspeitschung bestraft. Dem Menschen steht es frei, zu essen und zu trinken, was er möchte, und anzuziehen, was er möchte, aber innerhalb der Grenzen, die Allah (Allmächtig) gesetzt hat. Allah (Allmächtig) hat zum Beispiel bestimmte Sorten von Fleisch verboten, alle alkoholischen Getränke und unanständige Kleidung, die in der Gesellschaft soziale und moralische Probleme verursachen. Der Islam verbietet dem Gläubigen, das Fleisch von Kadavern zu essen, das Blut der geschlachteten Tiere, Schweinefleisch und Tiere, die unter Anrufung einer anderen Gottheit als Allah (Allmächtig) geschlachtet worden sind. Es gibt keine festgelegte Strafe für diese Verbrechen oder Ungehorsam gegenüber Allahs (Allmächtig) Befehlen, aber wer sie begeht muss vollkommen bereuen und sich aus ganzem Herzen Allah (Allmächtig) zuwenden und sich von solchen unerlaubten Taten und Handlungen völlig fernhalten. Wenn eine Person aufgegriffen wird, während sie derartige verbotene Dinge offen und öffentlich tut, wird gegen sie eine angemessene Disziplinarstrafe verhängt, die dem Interesse der Islamischen Gesellschaft dient. Dem Menschen ist ebenfalls verboten, Berauschendes aller Art zu trinken, zu nehmen oder zu benutzen, die nicht nur seinem Körper, seinem Geist und seiner Familie schaden, sondern darüberhinaus auch der Gesellschaft schaden. Deshalb werden Wein, Likör und alles andere derartige im Islam "Die Mutter allen Übels oder aller Laster" genannt. Das Peitschen eines Alkoholikers ist eine vorgeschriebene Strafe im Islam, um die Benutzung solcher schädigender Substanzen einzugrenzen. Seine Absicht ist es, den Schutz des Menschen und seiner wesentlichen Dinge zu sichern: Reichtum, Geist und Körper. Es ist auch darauf gerichtet, den gefährlichen Einfluss, sittlich, ökonomisch, kriminell und sozial aus der muslimischen Gesellschaft auszuradieren.

Wir zählen im Folgenden einige negative Folgen und Konsequenzen auf, die von dem Missbrauch von Alkohol und Drogen herrühren:
- Ein Betrunkener könnte unbewusst und unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen Unzucht, Ehebruch oder sogar Vergewaltigung eigener Kinder begehen.

- Ein Drogenabhängiger wird für die Gesellschaft nutzlos. Ein Abhängiger könnte jede unsittliche Tat begehen, um durch Stehlen oder ein Verbrechen an die unerlaubten Drogen zu kommen.

- Ernsthafte Gesundheitsrisiken bedrohen den Drogen-abhängigen, die von medizinischen Spezialisten mit Ersatzmedikamenten behandelt werden.

- Geld und Zeit werden vergeudet, was der Gemeinschaft und der Gesellschaft ernsthaft schadet.

- Die Gesellschaft ist des Könnens und der Fähigkeiten der Abhängigen beraubt. Dies allein ist eine Beeinträchtigung der Rechte der Gesellschaft.

- Der Abhängige verliert von Zeit zu Zeit sein Gedächtnis und Können. Diese Situation kann zu tragischen Umständen führen. Eine Person kann unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol barbarisches Verhalten und Benehmen an den Tag legen. Der Islam duldet, akzeptiert und verzeiht solches tierisches Benehmen der Mitglieder seiner Gesellschaft nicht.

Deshalb beschließt der Islam eine sehr breite und allgemeine Regelung in der Schari´ah, die beschreibt, die Bestrafung entspricht der Größe der Sünde.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Asch-Schura (Die Beratung) 42:40, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Die Vergeltung für eine Übeltat soll ein Übel gleichen Ausmaßes sein)

Zusätzlich sagt Allah, der Allmächtige, im Qur´an al-Karim Sura An-Nahl (Die Bienen) 16:126, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und wenn ihr bestraft, dann bestraft in dem Maße, wie euch Unrecht zugefügt wurde)

Der Islam besteht allerdings nicht unwiderruflich auf der Verhängung dieser Bestrafungen. Er lässt vielmehr die Tür für Verzeihung und Vergebung offen, was die persönlichen Rechte und Schädigungen betrifft.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura An-Nur (Das Licht) 24:22, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Sie sollen (vielmehr) vergeben und verzeihen. Wünscht ihr nicht, dass Allah euch vergebe? Und Allah ist Allvergebend, Barmherzig).

Zusätzlich sagt Allah, der Allmächtige, im Qur´an al-Karim Sura Asch-Schura (Die Beratung) 42:40, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Dessen Lohn aber, der vergibt und Besserung bewirkt, ruht sicher bei Allah).

Der Islam legt es nicht darauf an, sich an dem Sünder zu rächen. Der Islam setzt keine strenge Strafen ein, um hart und streng zu den Gläubigen zu sein. Der hauptsächliche und wesentliche Grund für die Bestrafung ist es, die Rechte der Gläubigen in der Islamischen Gesellschaft zu wahren. Ferner versucht er, Frieden und Ruhe zu erhalten und warnt jedes Individuum, das Schlechtes tut, oder zu Bösem anstiftet, ein zweites Mal nachzudenken, bevor er/sie eine schlechte Handlung gegen die Gesellschaft begeht. Der Islam zielt darauf, jeder Person, die daran denken könnte, derartige Verbrechen zu begehen, wie das Bedrohen der Mitglieder der Gesellschaft,  vorher ein zweites Mal zu überlegen. Der Islam beabsichtigt auch, die Islamische Gesellschaft von allen kriminellen Aktivitäten zu reinigen. Wenn ein Mörder realisiert, dass er/sie getötet wird, wenn er/sie eine andere Person getötet hat, und wenn ein Dieb realisiert, dass für den Diebstahl seine Hand abgeschnitten wird, und wenn ein Unzüchtiger oder Ehebrecher realisiert, dass er in aller Öffentlichkeit ausgepeitscht wird, und wenn derjenige, der jemanden fälschlich des Ehebruchs bezichtigt, realisiert, dass er öffentlich ausgepeitscht wird; sie alle werden ernsthaft darüber nachdenken, bevor sie ihr beabsichtigtes Verbrechen begehen. Als Folge davon wird die Islamische Gesellschaft sicherer und geschützter.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Baqarah (Die Kuh) 2:179, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(In der Wiedervergeltung ist Leben für euch, oh ihr, die ihr einsichtig seid! Vielleicht werdet ihr (Allah) fürchten).

Man könnte einwenden, manche dieser festgelegten Bestrafungen im Islam seien grausam. Die Antwort auf diesen Vorwurf ist einfach: "Alle Menschen sind sich darin einig, dass solche Verbrechen überaus schädlich für die Gesellschaft sind. Dem entsprechend stimmen alle darin überein, dass diesen Verbrechen entgegengewirkt werden muss und die Menschen, welche Verbrechen begehen, bestraft werden müssen. Wir sollten die Tatsachen vergleichen, ob diese Islamischen Strafen wirkungsvoller die Verbrechensrate in der Islamischen Gesellschaft reduzieren oder die von Menschen gemachten?"

Die Islamischen Strafen mögen dem Betrachter grausam erscheinen, der nur ihren äußeren Wert betrachtet. Doch bei genauerem Hinsehen erweisen sie sich als gerechte, praktizierbare und logische Strafen. Islamische Strafen sind, mit Allahs Hilfe, ausreichend um Verbrechen aller Art in der Islamischen Gesellschaft auszumerzen. Bevor man dem Kriminellen gegenüber Freundlichkeit erweist, darf man die Rechte der Opfer des Verbrechens nicht übersehen oder vergessen. Ein verdorbenes und gemeines oder fehlerhaftes Organ muss von der Gesellschaft abgeschnitten werden, wie es mit einem defekten Körperteil auch gemacht wird, um den restlichen Körper zu schützen.

Es muss angemerkt werden, dass Anti-Islamische Medien ein verzerrtes Bild vom Islam und der Islamischen Gesellschaft liefern. Sie behaupten zum Beispiel die Islamische Gesellschaft wäre barbarisch und ungebildet. Sie beklagen auch, sein Rechts- und Strafsystem sei grausam. Dazu zeigen diese Medien, dass Mitglieder der Islamischen Gesellschaft durch anhaltende körperliche Defekte charakterisiert sind: ohne Hände, Arme und mit einem Bein; oder Leute, die täglich in der Öffentlichkeit ausgepeitscht würden. Man könnte meinen, dass die Islamischen Strafen täglich angewandt und vollzogen würden. Man muss trotzdem betonen, dass es durch die gesamte Islamische Geschichte hindurch nur wenige Fälle gab, von denen die Steinigung zum Tode berichtet und vollzogen wurde. Diese Fälle waren selten und durch die dringende Bitte der Sünder, die ihre Verbrechen gestanden hatten und den persönlichen Wunsch äußerten, die Strafe durch Steinigung zu erhalten. Die Individuen, die solche Verbrechen begangen haben, wollten so von der verderblichen Sünde gereinigt werden. Mit allen anderen Islamischen Strafen verhält es sich ähnlich.

Viertens:
Die Strafe, die im Islam über denjenigen ausgesprochen wird, der den Islam als Lebensweise verlässt, sei ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Menschenrechte sichern allen Menschen die freie Religionswahl zu.

Ausserdem widerspräche eine solche Strafe der Aussage im Qur´an al-Karim Sura Al-Baqarah (Die Kuh) 2:256, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Es gibt keinen Zwang im Glauben).