Antwort auf das Missverständnis über Schari´ah
Der Islam unterscheidet sich von den früheren Göttlichen Religionen. Die früheren Religionen waren in erster Linie geistige Religionen, die sich mit der Beziehung des Menschen zu seinem Schöpfer Allah, den Allmächtigen, beschäftigten. Die Islamische Schari´ah ist eine verständliche, vollständige und anpassungsfähige Religion, weil sie für jede Zeit, jeden Ort und für alle Völker geeignet ist. Darüberhinaus ist die Islamische Schari´ah sowohl eine weltliche als auch eine spirituelle Religion. Islam ist eine Religion, welche die Beziehung zwischen dem Menschen und seinem Schöpfer Allah, dem Allmächtigen, regelt. Islam ist auch eine weltliche Religion, die sowohl die Beziehung zwischen dem Menschen und der Gesellschaft organisiert und regelt, als auch die zu anderen Menschen und Völkern. Der Islam ist nicht wie zum Beispiel das Judentum auf ein bestimmtes Volk und eine bestimmte Gesellschaft beschränkt.

Auch ist der Islam nicht wie das Christentum, das auf Jesus (Friede sei mit ihm) herabgesandt wurde, der offen erklärte:
"Ich bin nur gesandt zu den verlorenen Schafen des Hauses Israel."

Jesus (Friede sei mit ihm) sagte auch zu seinen zwölf Jüngern, die auserwählt waren, um die zwölf jüdischen Stämme zu vertreten: 5Diese zwölf sandte Jesus, gebot ihnen und sprach: 
"Gehet nicht auf der Heiden Straße und ziehet nicht in der Samariter Städte 6sondern gehet hin zu den verlorenen Schafen aus dem Hause Israel."


Was den Islam angeht, so wurde er als Gnade für die Menschheit herabgesandt.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Anbiya (Die Propheten) 21:107, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und Wir entsandten dich nur aus Barmherzigkeit für alle Welten).

Folglich sind die Gesetze der Schari´ah zweidimensional:
1. Eine Seite der Gesetze und Regelungen der Schari´ah regelt die Beziehung des Menschen zu seinem Schöpfer Allah, den Allmächtigen. Glauben, Religion, die verschiedenen gottesdienstlichen Handlungen und die Gesetze zum Erbrecht besitzen eine feste Basis, und niemand besitzt das Recht, etwas daran zu verändern, hinzuzufügen oder wegzulassen. Diese Gesetze bleiben egal zu welcher Zeit, für welches Volk und an welchem Ort auch immer, unverändert. Sie sind nie irgendwelchen Veränderungen ausgesetzt. Zum Beispiel, As-Salah, das Gebet hat im Islam seine besonderen Gesetze, Rituale und Regelungen. Niemand besitzt das Recht, irgendeine der zahlreichen Prinzipien des Salah zu ändern. Ähnlich verhält es sich mit Zakat, die ebenfalls fest, immerwährend und unveränderlich ist. Desweiteren haben die Individuen, die als Erben ihrer Eltern, Schwestern, Brüder, Onkel und anderer Verwandter in Betracht kommen, einen festen Erbbetrag, den niemand in der Islamischen Gesellschaft einschränken kann. Ähnliches gilt für andere gottesdienstliche Handlungen.

2. Die zweite Seite der Gesetze der Schari´ah regelt die Beziehung des Menschen zu seinem Nachbarn und der Gesellschaft. Darüberhinaus lenkt sie die Beziehungen des Menschen mit anderen Leuten und Ländern. Derartige Gesetze und Regeln stehen in allgemeiner Form in den Schari´ah-Gesetzen. Details wurden weggelassen, um den Bedürfnissen, die in den entwickelten Gesellschaften entstehen, gerecht werden zu können. Solche Gesetze und Regelungen dürfen abgeändert und angepasst werden, wenn in der Gesellschaft dringender Bedarf dazu besteht. Derartige Veränderungen oder Modifikationen dürfen nur von Spezialisten oder Juristen vorgenommen werden, die alle Veränderungen und Entwicklungen in der derzeitigen Gesellschaft genau kennen. Schura, das Prinzip der Beratung ist ein Beispiel hierfür. Das Prinzip wird allgemein im Qur´an al-Karim erwähnt, ohne Details wie Schura vonstatten gehen soll. Im Qur´an al-Karim finden sich keine spezifischen Informationen, die erklären, wie Schura in der Islamischen Gesellschaft angewendet, ausgeführt und vollendet werden sollen. Diese Tür wurde den Islamischen Gelehrten weit offen gelassen, um in dringenden Fällen von Schura Gebrauch zu machen und damit dem öffentlichen Interesse für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Ummah, Gemeinschaft, ohne irgendwelche Vorschriften in jedem Zeitalter und an jedem Ort zu dienen. Was zum Beispiel für eine Generation anwendbar ist, könnte für eine andere nicht anwendbar sein. Diese Art von Anpassungefähigkeit zeigt die Verständlichkeit, den internationalen Fassungsraum und Gültigkeit des Islam für alle Zeiten und Länder.

Zweitens:
Manche Leute, die den wirklichen Islam nicht kennen und sich entweder als Gelehrte oder als Orientalisten bezeichnen und Feinde des Islam sind, beklagen, der Islam respektiere nicht die Rechte der Frauen. Diese Respektlosigkeit, die sie beklagen, wiederspreche offen den Menschenrechten, der Freiheit und dem Glauben des Einzelnen.

Der Standpunkt der Schari´ah zu nichtmuslimischen Einwohnern in der Islamischen Gesellschaft ist frei und kristallklar. Sowohl der Qur´an als auch die Sunnah, die Überlieferungen des Propheten (Gottes Friede sei mit ihm), sichern allen Mitgliedern der Gesellschaft unter der Islamischen Schari´ah Regierung die Religionsfreiheit zu. Tatsächlich bedarf der Islamische Staat keiner Gewaltmaßnahmen, um Leute anderen Glaubens, die nicht Muslime sind, zu zwingen, den Islam anzunehmen.

Dies ist eine Auslegung der Ajat aus dem Qur´an al-Karim Sura Yunus (Jonas) 10:99, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und hätte dein Herr es gewollt, so hätten alle, die insgesamt auf der Erde sind, geglaubt.  Willst du also die Menschen dazu zwingen, Gläubige zu werden?)

Geschäftliche Beziehungen zu Nichtmuslimen in der Islamischen Gesellschaft sind erlaubt, sowohl zu ansässigen als auch zu nicht ansässigen. Es ist den Muslimen ebenso gestattet, ihr Essen zu essen, sofern es erlaubt ist. Der Islam geht sogar noch einen Schritt weiter und erlaubt männlichen Muslimen, jüdische oder christliche Frauen zu heiraten. Wir müssen bedenken, dass der Islam besonderen Wert und Wichtigkeit auf das Heranwachsen einer Familie legt. Daher ist die Ehe mit den sogenannten Leuten der Schrift, Juden und Christen, [nur] den männlichen Muslimen erlaubt.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Ma´ida (Der Tisch) 5:5, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und ehrbare gläubige Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen die Brautgabe gebt, und nur für eine Ehe und nicht für Unzucht und heimliche Liebschaften. Und wer den Glauben verleugnet, dessen Tat ist ohne Zweifel zunichte geworden; und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein).

Zusätzlich sagt Allah, der Allmächtige, im Qur´an al-Karim Sura Al-Mumtahana (Die Geprüfte) 60:8, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten).

Den Nichtmuslimen, die Krieg gegen den Islam und die Muslime geführt haben, gebührt gemäß dem Islam eine andere Behandlung.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Mumtahana (Die Geprüfte) 60:9, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Doch Allah verbietet euch, mit denen, die euch des Glaubens wegen bekämpft haben und euch aus euren Häusern vertrieben und (anderen) geholfen haben, euch zu vertreiben, Freundschaft zu schließen. Und wer mit ihnen Freundschaft schließt – das sind die Missetäter).

Aber der Islam geht noch einen Schritt weiter. Er erlaubt religiöse Diskussionen und Gespräche mit Nichtmuslimen. Der Islam befiehlt den Muslimen, im Gespräch mit Nichtmuslimen die besten Annäherungen zu machen.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-´Ankabut (Die Spinne) 29:46, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und streitet nicht mit dem Volk der Schrift; es sei denn auf die beste Art und Weise. Ausgenommen davon sind jene, die ungerecht sind. Und sprecht: "Wir glauben an das, was zu uns herabgesandt wurde und was zu euch herabgesandt wurde; und unser Gott und euer Gott ist Einer; und Ihm sind wir ergeben.")

Desweiteren wendet sich Allah (Allmächtig) an die Andersgläubigen, indem Er im Qur´an al-Karim Sura Al-Ahqaf (Die Sanddünen) 46:4 sagt:
(Sprich: "Wisset ihr, was das ist, das ihr statt Allah anruft? Zeigt mir, was sie von der Erde erschaffen haben. Oder haben sie einen Anteil an den Himmeln? Bringt mir ein Buch herbei, wenn ihr wahrhaftig seid.")

Hier sollten wir Sir Thomas Arnold einen christlichen Intellektuellen aus seinem Buch "Call to Islam" (S.48) zitieren:
"Basierend auf den freundlichen Beziehungen, die zwischen den Muslimen und Christen unter den Arabern aufgebaut und gefestigt wurden, können wir beurteilen, dass Zwang niemals ein entscheidendes Element war, um Leute zum Islam zu rufen. Muhammad (Gottes Friede sei mit ihm) selbst schloss einen Vertrag mit einigen christlichen Stämmen. Darüberhinaus übernahm es Muhammad (Gottes Friede sei mit ihm) selbst, solche Leute (Nichtmuslime) zu schützen und die Freiheit, ihre eigenen religiösen Rituale durchzuführen, zu gewähren. Tatsächlich erlaubte Muhammad (Gottes Friede sei mit ihm) den Geistlichen der Kirchen, ihre Rechte und Autorität in Frieden und Sicherheit zu genießen."

Es ist ausreichend, als Widerlegung dieses Missverständnisses über Menschenrechte im Islam die folgende juristische Regel zu zitieren: "[Die Nichtmuslime] sind berechtigt, wozu auch wir [Muslime] berechtigt sind. Ihnen ist auch befohlen, was uns [Muslimen] befohlen ist." Diese Feststellung zeigt zweifellos, dass es in einer Islamischen Gesellschaft keine Ungleichbehandlung gibt.

Drittens:
Die Anwendung und Ausübung von Huduud, den von Allah vorgeschriebenen Strafen im Islam, soll grausam und barbarisch sein. Daher verstoßen sie gegen die Menschenrechte.