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(وما من كاتب إلا سيبلى ** ويبقى الدهر ما كتبت يداه) (فلا تكتب بكفك غير شيء ** يسرك في القيامة أن تراه)

soon after IZHAR UL-HAQ (Truth Revealed) By: Rahmatullah Kairanvi
قال الفيلسوف توماس كارليل في كتابه الأبطال عن رسول الله -صلى الله عليه وسلم-: "لقد أصبح من أكبر العار على أي فرد مُتمدين من أبناء هذا العصر؛ أن يُصْغِي إلى ما يظن من أنَّ دِينَ الإسلام كَذِبٌ، وأنَّ مُحَمَّداً -صلى الله عليه وسلم- خَدَّاعٌ مُزُوِّرٌ، وآنَ لنا أنْ نُحارب ما يُشَاعُ من مثل هذه الأقوال السَّخيفة المُخْجِلَةِ؛ فإنَّ الرِّسَالة التي أدَّاهَا ذلك الرَّسُولُ ما زالت السِّراج المُنير مُدَّةَ اثني عشر قرناً، لنحو مائتي مليون من الناس أمثالنا، خلقهم اللهُ الذي خلقنا، (وقت كتابة الفيلسوف توماس كارليل لهذا الكتاب)، إقرأ بقية كتاب الفيلسوف توماس كارليل عن سيدنا محمد -صلى الله عليه وسلم-، على هذا الرابط: محمد بن عبد الله -صلى الله عليه وسلم-.

يقول المستشرق الإسباني جان ليك في كتاب (العرب): "لا يمكن أن توصف حياة محمد بأحسن مما وصفها الله بقوله: (وَمَا أَرْسَلْنَاكَ إِلَّا رَحْمَةً لِّلْعَالَمِين) فكان محمدٌ رحمة حقيقية، وإني أصلي عليه بلهفة وشوق".
فَضَّلَ اللهُ مِصْرَ على سائر البُلدان، كما فَضَّلَ بعض الناس على بعض والأيام والليالي بعضها على بعض، والفضلُ على ضربين: في دِينٍ أو دُنْيَا، أو فيهما جميعاً، وقد فَضَّلَ اللهُ مِصْرَ وشَهِدَ لها في كتابهِ بالكَرَمِ وعِظَم المَنزلة وذَكَرَهَا باسمها وخَصَّهَا دُونَ غيرها، وكَرَّرَ ذِكْرَهَا، وأبَانَ فضلها في آياتٍ تُتْلَى من القرآن العظيم.
(وما من كاتب إلا سيبلى ** ويبقى الدهر ما كتبت يداه) (فلا تكتب بكفك غير شيء ** يسرك في القيامة أن تراه)

المهندس حسن فتحي فيلسوف العمارة ومهندس الفقراء: هو معماري مصري بارز، من مواليد مدينة الأسكندرية، وتخرَّجَ من المُهندس خانة بجامعة فؤاد الأول، اشْتُهِرَ بطرازهِ المعماري الفريد الذي استمَدَّ مَصَادِرَهُ مِنَ العِمَارَةِ الريفية النوبية المَبنية بالطوب اللبن، ومن البيوت والقصور بالقاهرة القديمة في العصرين المملوكي والعُثماني.
رُبَّ ضَارَّةٍ نَافِعَةٍ.. فوائدُ فيروس كورونا غير المتوقعة للبشرية أنَّه لم يكن يَخطرُ على بال أحَدِنَا منذ أن ظهر وباء فيروس كورونا المُستجد، أنْ يكونَ لهذه الجائحة فوائدُ وإيجابيات ملموسة أفادَت كوكب الأرض.. فكيف حدث ذلك؟!...
تخليص الإبريز في تلخيص باريز: هو الكتاب الذي ألّفَهُ الشيخ "رفاعة رافع الطهطاوي" رائد التنوير في العصر الحديث كما يُلَقَّب، ويُمَثِّلُ هذا الكتاب علامة بارزة من علامات التاريخ الثقافي المصري والعربي الحديث.
الشيخ علي الجرجاوي (رحمه الله) قَامَ برحلةٍ إلى اليابان العام 1906م لحُضُورِ مؤتمر الأديان بطوكيو، الذي دعا إليه الإمبراطور الياباني عُلَمَاءَ الأديان لعرض عقائد دينهم على الشعب الياباني، وقد أنفق على رحلته الشَّاقَّةِ من مَالِهِ الخاص، وكان رُكُوبُ البحر وسيلته؛ مِمَّا أتَاحَ لَهُ مُشَاهَدَةَ العَدِيدِ مِنَ المُدُنِ السَّاحِلِيَّةِ في أنحاء العالم، ويُعَدُّ أوَّلَ دَاعِيَةٍ للإسلام في بلاد اليابان في العصر الحديث.


 

 MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM

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أحمد محمد لبن Ahmad.M.Lbn
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مُساهمةموضوع: رد: MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM   MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM - صفحة 2 Emptyالإثنين 18 ديسمبر 2023, 12:31 am


Dritter Artikel
1.    Wenn Gewalt benutzt wird oder im Fall bewaffneter Kämpfe ist es verboten, jene zu töten, die nicht an dem tatsächlichen Kampf teilnehmen. Ältere Menschen, Frauen, Kinder, Verwundete und Kranke haben das Recht, behandelt zu weden.

Die Gefangenen [Kriegsgefangenen] besitzen das Recht, ernährt, versorgt und bekleidet zu werden. Es ist verboten die Körper der getöteten Kriegsopfer zu verstümmeln. Gefangene müssen ausgetauscht werden. Familien, die durch Kriege getrennt wurden, haben einen Anspruch darauf, wieder zusammengeführt zu werden.

2.    Es ist verboten, Bäume zu schneiden [oder auszureißen], Getreide und Milchtiere zu zerstören, Gebäude oder andere öffentliche Einrichtungen der Feinde durch Bombardierung oder Explosion zu zerstören etc.

Vierter Artikel
1.    Jeder Mensch besitzt im Leben und nach seinem Tod ein Anrecht auf seine Unversehrtheit, Ehre und Ansehen. Der Staat und die Gesellschaft müssen die sterblichen Reste und Begräbnisstätten [Friedhöfe] der Verstorbenen schützen.

Fünfter Artikel
1.    Die Familie bildet die Grundeinheit der Gesellschaft.  Die Ehe bildet die Grundlage für die Gründung und Bildung einer Familie. Männern und Frauen steht das Recht auf Heirat zu. Es sollten keine Einschränkungen in Form von Rasse, Farbe und Nationalität gemacht werden, um die Eheschließung einzuschränken.

2.    Die Gesellschaft und der Staat müssen alle Einschränkungen der Eheschließung beiseite räumen. Desweiteren sollten sie versuchen, die Heirat zu erleichtern und für die Familie sorgen und sie schützen.

Sechster Artikel
1.    Die Frau ist dem Mann, was die menschliche Unversehrtheit und Würde angeht, gleich. Ihr stehen die gleichen Rechte und Pflichten zu. Ihr steht ihre eigene bürgerliche Persönlichkeit und finanzielle Unabhängigkeit zu und sie hat das Recht ihren Namen und Nachnamen zu behalten.

2.    Der Mann muss für die finanziellen Bedürfnisse seiner Familie sorgen und er muss jede mögliche Sorge und Schutz bereitstellen.

Siebter Artikel
1.    Jedes geborene Kind besitzt gegenüber seinen Eltern, der Gesellschaft und dem Staat das Recht auf Obhut, Erziehung, materielle Sorge, Schulbildung und moralische Aufmerksamkeit. Dem Ungeborenen und der Mutter muss ebenfalls eine besondere Sorge zuteil werden.

2.    Eltern und Vormund besitzen das Recht, die Art der Obhut, die sie für ihre Kinder mögen [oder bevorzugen] auszuwählen. Trotzdem müssen das Interesse und die Zukunft der Kinder, zusammen mit der Sittlichkeit und den Werten und Prinzipien der Schari´ah mit in Betracht gezogen werden.

Achter Artikel
Jeder Einzelne besitzt das Recht, seine vollen Rechte in allen Verbindlichkeiten auszuüben. Wenn ein Individuum nicht mehr in der Lage ist, seine Rechte voll oder teilweise zu vertreten, muss ein Wali [Vertreter] an seiner statt benannt werden.

Neunter Artikel
1.    Die Suche nach Bildung ist eine Verpflichtung. Das Anbieten und zur Verfügungstellen von Bildung ist eine Pflicht, die der Gesellschaft und dem Staat auferlegt wird. Der Staat muss die Mittel für Bildung und zahlreiche Bildungsmittel sichern, um das Interesse und das Wohl der Mitglieder der Gesellschaft zu bewahren. Die Bildung soll den Menschen befähigen, über den Islam als Religion und Lebensweise, den Kosmos, und wie man die materialistischen Mittel für den Nutzen und das Wohl der Menschheit nutzt, Wissen zu erwerben.

2.    Jeder Mensch besitzt einen Anspruch auf verschiedene bildende Organisationen, wie Familie, Schule, Universität, Medien, usw. Sie sollten die angemessene wörtliche und religiöse Bildung, sowie Übungen zur unverse
hrten und ausbalanzierten Lebensart, die seine Persönlichkeit und seinen Glauben an Allah, den Allmächtigen, und seinen Respekt für die Rechte und Pflichten des Menschen stärken.

Zehnter Artikel
Der Mensch muss der natürlichen Religion folgen und gehorchen. Aus diesem Grund besitzt niemand das Recht, ihn zu etwas anderem zu zwingen oder ihn zu etwas, seiner Natur widersprechendem, zu nötigen. Desweiteren besitzt niemand das Recht, die Armut, Schwäche oder Bildungslosigkeit eines anderen auszunutzen, um seine Religion zu ändern oder Atheist zu werden.

Elfter Artikel
1.    Der Mensch ist frei geboren.  Niemand besitzt das Recht, ihn zu versklaven, zu demütigen, zu unterwerfen oder auszubeuten. Es sollte keinen Sklavendienst geben als den Dienst zu Allah, den Allmächtigen.

2.    Kolonialisierung jeglicher Art wird vollkommen verbannt. Kolonialisierung ist die schlimmste Art der Sklaverei. Leidenden Völkern muss das Recht gegeben werden, sich von der Kolonialisierung zu befreien. Solche Völker haben das Recht, ihre Geschicke selbst zu bestimmen. Alle anderen Völker müssen den ehrlichen und gerechten Grund zum Kampf gegen Kolonialisierung und Besetzung aller Art unterstützen. Alle Völker besitzen das Recht, ihren unabhängigen Staat und Persönlichkeit und die Kontrolle über alle natürlichen Quellen zu behalten.

Zwölfter Artikel
Jeder Mensch besitzt das Recht, sich frei zu bewegen, um den passenden Aufenthaltsort für sich zu finden, in seinem eigenen Land oder Staat, oder ausserhalb seines Landes. Wenn ein Mensch [in seinem Land] nicht sicher ist, hat er das Recht, in einem anderen Land Asyl zu suchen. Das Land, das Asyl bereitstellt, muss eine solche Person beschützen, ausser der Grund des Asyls besteht aufgrund eines Verbrechens.

Dreizehnter Artikel
Der Staat und die Gesellschaft müssen für jede fähige Person Arbeit sichern. Jede Einzelperson muss die Freiheit genießen, die ihm passendste Arbeit zu wählen, die seinem Interesse und dem der Gesellschaft entspricht. Ein Arbeiter soll sein Recht in Sicherheit und Sorglosigkeit genießen, ebenso wie alle sozialen wohltätigen Vergünstigungen und Garantien.

Einem Arbeiter darf nichts auferlegt werden, was er nicht schaffen kann. Ein Arbeiter darf nicht gegen seinen Willen gezwungen werden, bestimmte Dinge zu tun. Ein Arbeiter darf nicht ausgebeutet oder ihm Schaden zugefügt werden. Ein Arbeiter, männlich oder weiblich, ohne Unterschied, hat einen Anspruch auf gerechte Bezahlung. Bei der Zahlung der Löhne sollte es keine Verzögerung geben. Ein Arbeiter sollte [jährlich] Urlaub, Begünstigungen, Leistungsvergütung und andere geldliche Anreize bekommen, die ihm zustehen. Von einem Arbeiter wird erwartet, dass er seiner Arbeit Zeit und Mühe widmet und sie perfekt erfüllt. Wenn es zwischen Arbeiter und Arbeitgeber zum Streit kommt, muss der Staat eingreifen, um ihn zu schlichten, den Druck nehmen, für Gerechtigkeit sorgen und die streitenden Parteien zwingen, einen gerechten Richtspruch ohne wenn und aber anzunehmen.

Vierzehnter Artikel
Jeder Einzelne besitzt das Recht auf ein ehrliches und rechtmäßiges Einkommen. Weder Warenmonopol, Täuschung oder Betrug jeglicher Art sind erlaubt, noch Schädigung der eigenen Person oder anderer oder Wucher – all diese Dinge sind gesetzlich verboten.


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مُساهمةموضوع: رد: MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM   MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM - صفحة 2 Emptyالإثنين 18 ديسمبر 2023, 12:34 am


Fünfzehnter Artikel
1.    Jeder Einzelne hat einen Anspruch auf rechtmäßigen Besitz. Ausser wenn das Recht auf Besitz einen Schaden für die eigene Seele oder andere Mitglieder der Gesellschaft oder für die Gesellschaft im Ganzen darstellt. [Privat-] Besitz darf nicht weggenommen werden, es sei denn aus öffentlichem Interesse und gegen einen sofortigen und gerechten Ersatz.

2.    Keine Beschlagnahme von Vermögen [oder Besitz] geschieht ohne gesetzlichen oder rechtmäßigen Grund.

Sechzehnter Artikel
Jeder Einzelne hat einen Anspruch darauf, von seiner aktuellen Erzeugung, schriftlichen Erzeugung, künstlerischen Erzeugung oder technischen Erzeugung Nutzen zu ziehen. Ebenso hat jeder einen Anspruch darauf, seine literarischen oder finanziellen Interessen, die aus seiner Erzeugung heraus entstehen, zu schützen, vorausgesetzt das Erzeugnis widerspricht nicht den Gesetzen der Schari´ah.

Siebzehnter Artikel
1.    Jeder Einzelne hat einen Anspruch darauf, in einer sauberen Umgebung zu leben, was Verschmutzung und sittlichen Verfall angeht. Eine solche Umgebung verbietet dem Einzelnen, einen sittlichen Charakter zu entwickeln. Sowohl die Gesellschaft als auch der Staat müssen dem Einzelnen dieses Recht sichern und zur Verfügung stellen.

2.    Die Gesellschaft und der Staat müssen jedem Einzelnen die [geeignete und notwendige] Gesundheitsversorgung und soziale Versorgung zur Verfügung stellen, indem sie sich mit den erreichbaren Mitteln aller öffentlicher Einrichtungen bedient.

3.    Der Staat muss den Einzelnen und ihren Angehörigen angemessene Lebensbedingungen zusichern. Dieses Recht umfasst Unterkunft und Verpflegung, angemessene und ordentliche Bekleidung, ordentliche Bildung, medizinische Versorgung und aller anderen wichtigen Grundbedürfnisse.

Achtzehnter Artikel
1.    Jeder Einzelne besitzt einen Anspruch auf Leben und Sicherheit in der Gesellschaft in bezug auf seine Person, seine Religion und seinen Glauben, seine Familienehre und -würde, seine Angehörigen und seinem finanziellen Besitz.

2.    Jeder Einzelne besitzt das Recht, in seinen eigenen Angelegenheiten wie Wohnen, Familie, Finanzen und Verbindungen unabhängig zu sein. Keine Spionage oder Überwachung darf gegen irgendjemanden stattfinden. Jegliche Verleumdung ist nicht erlaubt. Darüberhinaus müssen die anderen den Einzelnen vor allen unerlaubten Folgerungen beschützen.

3.    Die Privatsphäre der Häuser und Wohnungen, Zutritt zu privaten Heimen darf nur mit dem Einverständnis ihrer Bewohner geschehen. Privathäuser sollen nicht zerstört, eingezogen oder ihre Bewohner ohne jeglichen gesetzlichen Grund hinausgeworfen werden.

Neunzehnter Artikel
1.    Alle Individuen – der Herrscher und die Beherrschten – sollen die gleichen Rechte genießen.

2.    Alle Individuen haben das Recht, ein gerichtliches Urteil für ihre Streitigkeiten zu ersuchen.

3.    Persönliche Verantwortlichkeit.

4.    Verbrechen und Bestrafung unterliegen den Anweisungen der Schari´ah.

5.    Jeder Angeklagte ist unschuldig bis seine Schuld bewiesen wird.

Zwanzigster Artikel
Niemand darf ohne angemessene rechtliche Aktion verhaftet oder in seiner Freiheit eingeschränkt, verbannt oder bestraft werden. Die Individuen dürfen keiner körperlichen oder geistigen Folter und keiner demütigenden Behandlung ausgesetzt werden. Niemand darf ohne seine Zustimmung medizinischen Versuchen ausgesetzt werden, vorausgesetzt dass es seiner Gesundheit nicht schaden wird. Desweiteren ist es nicht erlaubt, die Exekutive zu bemächtigen, ausserordentliche Gesetze zu verfassen.

Einundzwanzigster Artikel
Es ist verboten, irgendjemanden egal aus welchem Grund und in welcher Form als Geisel zu nehmen.

Zweiundzwanzigster Artikel
1.    Jeder Einzelne hat das Recht, seine Meinung zu äußern, solange sie nicht den Gesetzen und Prinzipien der Schari´ah widerspricht.

2.    Jeder Einzelne ist dazu aufgerufen, in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Prinzipien der Schari´ah das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten.

3.    Medien und Informationen sind für die Gesellschaft lebensnotwendig. Medien dürfen nicht ausgebeutet, missbraucht werden oder die Würde von Allahs Propheten angreifen oder zu unsittlichen oder korrupten Dingen einladen. Deshalb sollen alle Themen, die zu Uneinigkeit, Sittenverfall, Gefahr oder Unglauben in der Gesellschaft führen, ebenso verbannt werden.

4.    Es ist nicht erlaubt, Nationalhass zu schüren oder Sekten zu erzeugen oder irgendeine andere Art von Diskriminierung auszuüben.

Dreiundzwanzigster Artikel
1.    Vormundschaft ist Vertrauenssache und darf nicht missbraucht werden. Dies ist absolut verboten, um die Menschenrechte zu sichern.

2.    Jeder Einzelne ist berechtigt, an der öffentlichen Verwaltung seines Landes entweder direkt oder indirekt teilzunehmen. Ähnlich sind gemäß den Gesetzen und Regeln der Schari´ah alle Einzelpersonen berechtigt, einen Posten im öffentlichen Dienst auszuüben.

Vierundzwanzigster Artikel
Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Deklaration aufgeführt werden, entsprechen dem Rahmen der Gesetze und Prinzipien der Schari´ah.

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مُساهمةموضوع: رد: MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM   MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM - صفحة 2 Emptyالإثنين 18 ديسمبر 2023, 12:34 am


Fünfundzwanzigster Artikel
1.    Die Gesetze und Prinzipien der Schari´ah stellen die einzige Quelle für die Erklärung oder Verdeutlichung für alle Artikel dieser Deklaration dar. Kairo, 14. Muharram, 1411 H.  Entspricht 5.8.1990.

2.    Die Annahme und Bestimmung auf Grundlage der oben aufgelisteten Gesetze ist der richtige Weg, um eine wahre Islamische Gesellschaft zu errichten, die wie folgt beschrieben werden kann.

3.    Es ist eine Gesellschaft, in der jeder gleich ist. Keiner ist wegen seiner Herkunft, Rasse, Farbe oder Sprache angesehener.

4.    Es ist eine Gesellschaft, welche die Gleichheit als Grundlage aller Rechte und Pflichten bewahrt. Diese Gleichberechtigung stammt von der Einheit der menschlichen Rasse.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Isra (Die Nachtreise) 17:70, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und wahrlich, Wir haben die Kinder Adams geehrt und sie über Land und Meer getragen und sie mit guten Dingen versorgt und sie ausgezeichnet – eine Auszeichnung vor jenen vielen, die Wir erschaffen haben.(Allmächtig)

5.    Es ist eine Gesellschaft, in der die Freiheit des Menschen mit seinem Leben identisch ist. Der Mensch ist frei geboren. Mit seiner Freiheit kann er seine Existenz sichern. Der Mensch muss vor Unterdrückung, Missbrauch, Demütigung und Sklaverei sicher sein.

6.    Es ist eine Gesellschaft, die aus der Familie heranwächst. Diese bildet ihren Kern und ihre Grundlage. Sie hält Stabilität und Fortschritt bereit.

7.    Es ist eine Gesellschaft, in welcher der Herrscher und die Beherrschten vor der Schari´ah gleich sind. Die letztere ist göttlich auferlegt. In einer solchen Gesellschaft wird keine Diskriminierung geduldet.

8.    Es ist eine Gesellschaft, in der Führung und Macht eine Vertrauenssache ist, die der Herrscher im Rahmen der Schari´ah übernehmen muss, um ein Ziel zu erreichen.

9.    Es ist eine Gesellschaft, in der jeder Einzelne glaubt, dass Allah, der Allmächtige, der wahre Besitzer des gesamten Universums ist. Er glaubt ebenfalls, dass alles im Universum zum Nutzen aller Geschöpfe Allahs (Allmächtig) da ist. Alles was wir besitzen, ist eine Gabe und eine Gewährung von Allah, und niemand hat den Vorzug, einen gerechten Anteil von dieser göttlichen Gabe zu erhalten.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Ğathiya (Die Kniende) 45:13, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und Er hat das für euch dienstbar gemacht, was in den Himmeln und auf Erden ist; alles ist von Ihm. Hierin liegen wahrlich Zeichen für Leute, die nachdenken.(Allmächtig)

10.    Es ist eine Gesellschaft, in der politische Staatsführung und alle öffentlichen Angelegenheiten auf dem Prinzip der Beratung beruhen.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Asch-Schura (Die Beratung) 42:38, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und (für jene,) die auf ihren Herrn hören und das Gebet verrichten und deren Handlungsweise (eine Sache) gegenseitiger Beratung ist, und die von dem spenden, was Wir ihnen gegeben haben(Allmächtig)

11.    Es ist eine Gesellschaft, die allen Individuen gleiche Möglichkeiten entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrem Können gewährt. Solche Individuen sind für ihre Ummah bei ihrer Erfüllung verantwortlich.

Dies ist begründet durch den Hadith, der bei Muslim berichtet wird, dass der Gesandte Allahs sagte:
"Jeder von euch ist ein Schafhirte und jeder ist verantwortlich für seine [beschützte] Herde."

12.    Es ist eine Gesellschaft, in der beide, der Herrscher und der Beherrschte, vor dem Gericht gleich sind.

13.    Es ist eine Gesellschaft, in der jede Person das Bewusstsein der Ummah wiederspiegelt. Jeder Einzelne hat Zugang zu dem Recht, rechtlich gegen irgendeine kriminelle Aktion vorzugehen. Solche Individuen können auch um die Unterstützung anderer werben.

14.    Es ist eine Gesellschaft, die jegliche Unterdrückung und Tyrannei ablehnnt. Es ist eine Gesellschaft, die Freiheit, Sicherheit, Ehre, Würde und Gerechtigkeit sichert. Es ist eine Gesellschaft, welche die Gesetze und Praktiken der Schari´ah befolgt.

15.    Die Charakteristika der Menschenrechte in der Schari´ah sind wie folgt:
i.    Menschenrechte gemäß der Islamischen Schari´ah sind göttlich. Sie stammen nicht von anderen Menschen, die von Launen, Begierden, Interessen und persönlichem Streben beeinflusst sind.

ii.    Menschenrechte sind mit dem Islamischen Glauben und Überzeugung verknüpft. Sie werden durch das göttliche Urteil beschützt und bewahrt. Deshalb bedeutet jegliche Verletzung dieser Rechte in erster Linie eine Verletzung gegen den göttlichen Willen Allahs, und beinhaltet eine Bestrafung im Jenseits ebenso wie eine Strafe im Diesseits.

iii.    Diese Menschenrechte sind verständlich und entsprechen der Natur des Menschen. Sie stimmen mit der dem Menschen angeborenen Schwäche, Kraft, Armut, Reichtum, Würde und Demütigung überein.

iv.    Diese Menschenrechte sind für jeden Menschen unter der Islamischen Rechtssprechung anwendbar, ohne Berücksichtigung seiner Farbe, Rasse, Religion, Sprache oder sozialen Status.

v.    Diese Menschenrechte haben Bestand. Sie sind nicht irgendeiner Zeit oder irgendeinem Ort oder irgendwelchen Bedingungen oder Umständen angepasst. Weder Einzelpersonen noch eine Gesellschaft sind berechtigt, sie zu verändern.

vi.    Diese Rechte sind ausreichend, um eine Gesellschaft aufzubauen, die dem Einzelnen ein angemessenes und ehrbares Leben gewährt. Diese Rechte sind eine Gnade von Allah, dem Allmächtigen, dem Herrn aller Welten, und sie sind für die gesamte Menschheit. Die Menschenrechte dienen auch dazu, die politischen, sozialen, moralischen und wirtschaftlichen Rechte der Menschen zu sichern.

vii.    Menschenrechte unterliegen Einschränkungen und sind nicht absolut. Diese Rechte stimmen mit den grundlegenden Rechten und Prinzipien der Schari´ah überein. Sie schaden nicht dem Interesse und dem Wohl der Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und Redefreiheit zum Beispiel wird jedem Einzelnen garantiert. Alle Individuen besitzen einen Anspruch darauf, offen und frei ohne zu zögern die Wahrheit auszusprechen. Alle haben das Recht, für andere Menschen vernünftige Ratschläge bereitzuhalten und diese anzubieten, solange der Rat im öffentlichen Interesse der anderen ist. Ratschläge können sowohl in weltlichen als auch in religiösen Angelegenheiten erteilt werden. Es gibt bestimmte Einschränkungen, die nicht überschritten werden dürfen, andernfalls würde das zu einer chaotischen Situation in der Gesellschaft führen.

Es folgen einige der Einschränkungen:
-    Die Freiheit zu einem objektiven Dialog sollte auf Weisheit und gutem Rat basieren.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura An-Nahl (Die Bienen) 16:125, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Rufe zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung auf, und streite mit ihnen auf die beste Art. Wahrlich, dein Herr  weiss am besten, wer von Seinem Weg abgeirrt ist; und Er kennt jene am besten, die rechtgeleitet sind.(Allmächtig)

-    Unter allen Umständen die essentiellen Prinzipien des Islamischen Glaubens aufrechterhalten, wie die Existenz Allahs (Allmächtig), die Wirklichkeit der Botschaft von Allahs Gesandtem (Gottes Friede sei mit ihm) und allen anderen überlieferten Dingen.

-    Die Benutzung derartiger Freiheiten vermeiden, wenn sie im Widerspruch zu anderen stehen, egal ob der Widerspruch weltliche oder religiöse Dinge betrifft, wie die Verleumdung, Schande über andere Menschen bringen und ihre Geheimnisse offenlegen. Derartige unerlaubte Handlungen werden unter den Menschen in der Gesellschaft oder jeder anderen Gesellschaft nur Schaden und Böses verbreiten.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura An-Nur (Das Licht) 24:19, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Wahrlich, jenen, die wünschen, dass sich Unzucht unter den Gläubigen verbreitet, wird im Diesseits und im Jenseits eine schmerzliche Strafe zuteil sein. Und Allah weiss, und ihr wisset nicht.(Allmächtig)

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مُساهمةموضوع: رد: MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM   MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM - صفحة 2 Emptyالإثنين 18 ديسمبر 2023, 10:34 pm

3. Rechte der Nachbarn
Allah befahl im Qur´an al-Karim Sura An-Nisa´ (Die Frauen) 4:36, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und dient Allah und setzt Ihm nichts zur Seite; und seid gut zu den Eltern und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem Nachbarn, sei er verwandt oder aus der Fremde, dem Begleiter an der Seite, dem Sohn des Weges und zu dem (Sklaven), den ihr von Rechts wegen besitzt. Seht, Allah liebt nicht den Hochmütigen und Prahler.(Allmächtig)

Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) beschrieb die Rechte des Nachbarn folgendermaßen:
"Kennt ihr die Rechte des Nachbarn? [Es sind folgende] Wenn ein Nachbar um deine Hilfe bittet, so gewähre sie ihm. Wenn ein Nachbar dich um eine Leihgabe bittet, leihe ihm [wenn du es hast]. Wenn dein Nachbar verarmt, dann hilf ihm finanziell und stehe ihm in seiner Armut bei, wenn du kannst. Wenn dein Nachbar krank wird, dann besuche ihn [frage nach seiner Gesundheit und Situation]. Wenn dein Nachbar über irgendeinen Gewinn glücklich ist, so gratuliere ihm.

Wenn deinem Nachbarn ein Unglück widerfährt, spreche ihm dein Beileid aus. Wenn dein Nachbar stirbt, nimm an seiner Beerdigung teil [wenn du kannst]. Überrage nicht mit deinen Gebäuden seine Gebäude, so dass es ihm das Sonnenlicht oder den Wind nimmt. Belästige nicht deinen Nachbarn mit dem Geruch gekochten Essens, bevor du ihm etwas [von dem gekochten Essen] anbietest. Wenn du Früchte kaufst [während er nicht die Mittel besitzt, etwas zu kaufen], dann schenke ihm etwas von den Früchten. Wenn du ihm nichts von deinen Früchten schenken willst, dann bring sie in dein Haus [ohne dass er es bemerkt]. Erlaube deinem Kind nicht, später die gekaufte Frucht herauszubringen, um damit seinen Sohn aufzulauern und ihn zu ärgern."

Desweiteren unterteilt der Islam die Nachbarn in drei Kategorien:
Ein verwandter Nachbar. Dieser Nachbar besitzt drei Rechte über dich: das Recht der Verwandtschaft, das Recht des Nachbarn und das Recht des Islam.

Ein muslimischer Nachbar besitzt zwei Rechte: das Recht eines Nachbarn und das Recht des Islam.

Ein nicht-muslimischer Nachbar besitzt trotzdem das Recht des Nachbarn. ´Abdullah bin ´Umar (Möge Allah mit ihm zufrieden sein), ein sehr bekannter führender Gefährte und Gelehrte des Islam, kam einst nach Hause. Er sah, dass seine Familie ein Schaf geschlachtet hatte. Er fragte sofort nach: "Habt ihr etwas von dem Fleisch des Schafs unseren jüdischen Nachbarn als Geschenk angeboten?

Denn ich hörte den Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) sagen:
"Der Engel Ğibriel(Friede sei mit ihm) befahl mir wiederholt zu meinem Nachbarn freundlich zu sein, bis ich dachte, er würde ihn als meinen Erben einsetzen."

4. Rechte der Freunde
Freunde genießen im Islam besondere Rechte. Dies basiert auf den Richtlinien des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm): "Der Beste der Freunde und der Beste der Nachbarn ist der beste zu ihnen."

5. Rechte der Armen
Die Armen und Bedürftigen genießen in der Islamischen Gesellschaft Rechte. Tatsächlich lobt Allah (Allmächtig) diejenigen, die um Seinetwillen spenden und um den Armen und Bedürftigen in der Islamischen Gesellschaft zu helfen.

Dies hat seine Grundlage in den Anweisungen der Ajat aus dem Qur´an al-Karim Sura Al-Ma´ariğ (Die Himmelsleiter) (70:24-25), die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(und die, in deren Besitztum ein bestimmter Anteil ist für den Bittenden und den Unbemittelten(Allmächtig)

Der Islam betrachtet die Gabe von Almosen für Arme und Bedürftige als die besten Taten. Darüberhinaus warnt der Islam diejenigen, die ihren Reichtum anhäufen und aufsparen und nicht auf dem Wege Allahs (Allmächtig) spenden.

Dies basiert auf der Ajat aus dem Qur´an al-Karim Sura Al-Baqarah (Die Kuh) 2:177, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:

(Es ist keine Frömmigkeit, wenn ihr eure Angesichter in Richtung Osten oder Westen wendet; Frömmigkeit ist vielmehr, dass man an Allah glaubt, den Jüngsten Tag, die Engel, das Buch und die Propheten und vom Besitz – obwohl man ihn liebt – den Verwandten gibt, den Waisen, den Armen, dem Sohn des Weges, den Bettlern und (für den Freikauf von) Sklaven, dass man das Gebet verrichtet und die Zakat entrichtet. Es sind diejenigen, die ihr Versprechen einhalten, wenn sie es gegeben haben; und diejenigen, die in Elend, Not und Kriegszeiten geduldig sind; sie sind es, die wahrhaftig und gottesfürchtig sind(Allmächtig)

Aus diesem Grund wird Zakat als eine der Grundpfeiler des Islam betrachtet. Zakat wird als Prozentsatz des angehäuften Einkommens, das in einem Jahr gespart wurde, festgesetzt. Muslime spenden aus Gehorsam gegenüber Allahs (Allmächtig) Befehlen aus eigenem Antrieb heraus die erforderliche Summe. Sie geben den Armen und Bedürftigen. Zakat ist verpflichtend für jene, die eine festgesetzte Summe Geldes besitzen, über die hinaus Zakat gezahlt werden muss. Dies hat seine Grundlage in der Ajat aus dem Qur´an al-Karim Sura Al-Bayyina (Der deutliche Beweis) 98:5, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:

(Und doch war ihnen nichts anderes befohlen worden, als Allah treu in lauterem Glauben zu dienen und das Gebet zu verrichten und die Zakah zu entrichten. Und das ist die Religion der Geradlinigkeit.(Allmächtig)

Wenn ein Muslim es ablehnt, die Zakat zu entrichten, wird er / sie für ungläubig erklärt. Wenn sich ein Muslim desweiteren offen und in Öffentlichkeit weigert, den geforderten Betrag der Zakat zu zahlen, muss ein muslimischer Herrscher Krieg gegen solche Leute führen, bis sie es ordentlich zahlen. Die Weigerung, Zakat zu zahlen, schadet der armen und bedürftigen Schicht der Islamischen Gesellschaft, welcher dieses Recht zusteht. Aus diesem Grund führte Abu Bakr (Möge Allah mit ihm zufrieden sein),  der erste rechtgeleitete Khalif, Krieg gegen die Gruppe, die Zakat ablehnte und sich weigerte sie zu zahlen. Abu Bakr (Möge Allah mit ihm zufrieden sein) machte folgende bekannte Aussage: "Bei Allah! Wenn jene, die es ablehnen, Zakat zu zahlen, sich weigern, auch nur den Wert eines Bindfadens zu zahlen, den sie zuvor dem Propheten (Gottes Friede sei mit ihm) boten, dann soll ich darum mit ihnen kämpfen [d.h. bis sie die volle Summe bezahlen]."

Zakat wird durch die folgenden Prinzipien und Bedingungen beschrieben:
1.    Der Zakatzahlende muss ´Nisab´ besitzen, eine angemessene Summe, wie in der Islamischen Schari'ah festgelegt. Dieser Betrag muss den Bedarf des Eigentümers übersteigen. Der Grundbedarf ist durch Nahrung, Unterkunft, Transportmittel und ordentliche Bekleidung definiert.

2.    Die Zeitspanne von einem Jahr (d.h. 365 Tage) muss vergehen, während welcher der Eigentümer im Besitz der Geldsumme ist und kein Bedarf besteht, es für seine Grundbedürfnisse zu verwenden.

Der Islam definiert die Menschen, welche berechtigt sind, Zakat zu erhalten. Dies basiert auf der Ajat aus dem Qur´an al-Karim Sura At-Tauba (Die Reue) 9:60, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:

(Wahrlich, die Almosen sind nur für die Armen und Bedürftigen und für die mit der Verwaltung (der Almosen) Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen, und für die (Befreiung von) Sklaven und für die Schuldner, und für die Sache Allahs und für den Sohn des Weges; (dies ist) eine Vorschrift von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise. (Allmächtig)

Zakat ist festgesetzt als 2,5% der absoluten ungenutzten Geldsumme eines Jahres. Der Islam setzt Zakat ein, um Armut in der Islamischen Gesellschaft auszumerzen und die von der Armut resultierenden Probleme zu behandeln wie: Diebstahl, Mord, Übergriff auf Menschen und ihren Besitz. Zusätzlich belebt es die gegenseitige Fürsorge und Unterstützung unter den Mitgliedern der Islamischen Gemeinschaft. Desweiteren wird Zakat genutzt, um die Bedürfnisse der Bedürftigen, der Mittellosen zu erfüllen und um die Schulden jener zu bezahlen, die Schulden haben und aus guten und berechtigten Gründen nicht in der Lage sind, diese zurückzuerstatten. Darüberhinaus reinigt die Zahlung der Zakat das Herz, die Seele und den Reichtum des Zahlenden. Der Besitzer eines Vermögens wird weniger habsüchtig und geizig, wenn er/sie diesen Anteil den armen und bedürftigen Leuten in der Gemeinschaft zahlt. Desweiteren wird der Zahlende weniger begierig darauf, etwas zu besitzen und weniger selbstsüchtig werden, die Armen vergessend. Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura At-Taghabun (Der verlorene Gewinn) 64:16, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:

(Und wer von seiner eigenen Habsucht bewahrt ist – das sind die Erfolgreichen.(Allmächtig)

Außerdem reinigt Zakat die Herzen jener, die weniger wohlhabend sind. Die Armen und Bedürftigen werden weniger Hass, Eifersucht und Bitterkeit gegen die reiche und wohlhabende Klasse der Gesellschaft verspüren. Denn sie bemerken, dass sie ihre Schuld bezahlen und die Sorgen ihrer armen Brüder teilen.

Allah, der Allmächtige, warnt jene, die es ablehnen, die geforderte Zakat zu zahlen, vor einer harten Strafe.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-´Imran (Das Haus ´Imran) 3:180, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und diejenigen, die mit dem geizen, was Allah (ihnen) von Seiner Huld gegeben hat, sollen ja nicht meinen, das sei so besser für sie. Nein, zum Bösen soll es ihnen dienen. Als Halsband sollen sie am Tag der Auferstehung das tragen, womit sie geizig waren. Und Allahs ist das Erbe der Himmel und der Erde, und Allah kennt euer Tun.(Allmächtig)

6. Rechte der Arbeiter
Der Islam hat eine Reihe von Gesetzen und Regelungen über Arbeit und Arbeitskraft festgelegt. Ein Arbeitgeber muss entsprechend den Islamischen Lehren, eine freundliche Verbindung zu seinen Angestellten und der Arbeitsbelegschaft unterhalten. Eine solche Verbindung muss auf Gleichheit, gutem Willen und islamischer Brüderlichkeit basieren. Dies hat seine Grundlage in dem Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm).

"Eure Arbeiter sind eure Brüder. Allah, der Allmächtige, ordnete sie euch (zu Diensten) unter. Wer auch immer einen (seiner Brüder) unter sich (arbeiten) hat, muss ihn mit dem ernähren, was er auch selbst isst, ihn bekleiden, womit er sich selbst kleidet und ihnen nichts zu tun auferlegen, was sie nicht leisten können. Wenn du das tust, dann hilf ihnen."

Desweiteren erhält der Islam die Ehre und Würde der Arbeiter aufrecht.

Es wird berichtet, dass der Gesandte Allahs sagte (Gottes Friede sei mit ihm):
"Das beste (oder reinste) Einkommen ist jenes, das aus ehrenhafter (und ernsthafter) Arbeit resultiert."

Außerdem hält der Islam den Arbeitgeber dazu an, die Löhne zu klären, bevor der Arbeiter sich auf die erforderliche Arbeit einlässt.

Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) hat die Rechte des Arbeiters und seinen Lohn, den er erhalten wird, zugesichert.

Es wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) sagte:
"Ich bin am Tag des Gerichts der Gegner dreier (Arten von) Menschen.  ...und ein Mann, der einen Arbeiter beschäftigt, aber ihm nicht seinen [vollen] Lohn bezahlt."

Tatsächlich hat der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) den Arbeitgebern befohlen, die Löhne der Arbeiter zu bezahlen, bevor ihr Schweiss trocknet.  

Darüberhinaus ordnete der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) an, dass die Arbeitgeber ihren Arbeitern keine Aufgaben erteilen, die sie nicht schaffen können. Wenn sie dies trotzdem tun, sollten sie ihnen mit eigener Kraft helfen oder sie finanziell unterstützen oder ihnen mehr Zeit geben.

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7. Rechte der Arbeitgeber
Der Islam fordert entsprechend von den Arbeitern, ein gutes Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber aufrechtzuerhalten. Der Islam verlangt von den Arbeitern, ihre Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber so gut wie sie können und dazu fähig sind zu erfüllen. Arbeiter dürfen ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeit keinesfalls in irgendeiner Weise geringschätzen oder schädigen. Es wird berichtet, dass Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) sagte:

"Allah, der Allmächtige, mag einen Arbeiter, der seine Arbeit vollkommen verrichtet."

8. Rechte anderer Geschöpfe
Alle Haustiere müssen gut gefüttert, ordentlich versorgt und freundlich behandelt werden. Es wird überliefert, dass Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) sagte:

"Eine Frau kam wegen einer Katze ins Höllenfeuer. Sie sperrte die Katze ein, bis die Katze starb. Die Frau gab der Katze weder Futter noch Wasser, noch erlaubte sie ihr, herumzustreunen und zu fressen, was sie finden könnte."

Alle Tiere müssen nach den Islamischen Lehren gut behandelt werden. Lasttiere dürfen nicht derart überladen werden, dass sie die Last nicht mehr tragen können. Tiere dürfen nicht gequält, verletzt oder geschlagen werden, egal aus welchem Grund.

Es wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) sagte:
"Allah, der Allmächtige, verflucht denjenigen, der ein Tier brennt, um es zu kennzeichnen."

Der Islam verbietet den Leuten, ein lebendes Tier als Ziel auszusetzen, womit das arme und unschuldige Tier geqält wird. Es wird überliefert, dass Ibn ´Umar (Möge Allah mit ihm zufrieden sein) einmal an einer Gruppe junger Männer von den Quraisch vorbeikam, die einen Vogel als lebendes Ziel benutzten. Ibn ´Umar (Möge Allah mit ihm zufrieden sein) fragte nach dem, der dies tat. Dann kommentierte er: "Möge Allah denjenigen verfluchen, der diesen Vogel als lebendes Ziel aussetzte."

Damit bezog sich Ibn ´Umar (Möge Allah mit ihm zufrieden sein) auf den Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm):
"Möge Allah denjenigen verfluchen, der ein Lebewesen als lebendes Ziel aussetzt."

Der Islam verurteilt Leute, welche Tiere [ohne vernünftigen Grund] verstümmeln, nachdem sie sie getötet haben.

Der Islam verbietet auch, ein Tier zu ängstigen oder ihnen Schaden zuzufügen. Dies ist begründet durch den Hadith, der von Ibn Mas´ud (Möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet wird: "Wir waren eine Gruppe in Begleitung des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm). Er ging weg, um seinen natürlichen Bedürfnissen nachzugehen. Als er weg war, bemerkten wir einen weiblichen Vogel mit zweien ihrer kleinen Küken. Wir nahmen die zwei kleinen Vögel. Die Vogelmutter flatterte über dem Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm). Als der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) zurückkam, bemerkte er, was wir getan hatten.

Er fragte (Gottes Friede sei mit ihm):
"Wer war derjenige, der die zwei kleinen Vögel von ihrer Mutter entführte und sie traurig und bekümmert machte? Gebt die zwei kleinen Vögel ihrer Mutter zurück."

Der Islam ordnet desweiteren an, einem Tier, das zum Verzehr geschlachtet wird, das Schlachten zu erleichtern. Tatsächlich verbieten die Islamischen Lehren einem muslimischen Schlachter, das Messer vor den Augen des Tieres oder während andere Tiere zuschauen zu schärfen. Desweiteren darf den Tieren, die getötet werden sollen, nicht das Genick gebrochen werden oder gar die Haut abgezogen werden, bevor sie vollständig gestorben sind. Trotzdem schreibt der Islam vor, dass manche schädliche Tiere und/oder Insekten getötet werden sollen, undzwar weil der Mensch an erster Stelle allen anderen Geschöpfen voransteht. Aus Allahs (Allmächtig) Sicht ist das Leben des Menschen geehrt und wichtig. Der Mensch ist aus Allahs (Allmächtig) Sicht das ehrenwerteste Geschöpf. Wenn deshalb die Rechte der Tiere aus Allahs (Allmächtig) Sicht wichtig sind, sind die Rechte der Menschen noch wichtiger. Wie schon zuvor betont, ist der Mensch die Krone der Schöpfung.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Isra´ (Die Nachtreise) 17:70, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und wahrlich, Wir haben die Kinder Adams geehrt und sie über Land und Meer getragen und sie mit guten Dingen versorgt und sie ausgezeichnet – eine Auszeichnung vor jenen vielen, die Wir erschaffen haben.(Allmächtig)

Der Islam betont die gnadenvolle Behandlung der Tiere. Tatsächlich betrachtet der Islam die freundliche Behandlung von Tieren und anderen hilflosen Geschöpfen als einen der Gründe für die Vergebung von Sünden und für den Eintritt in Ğannah, in das Paradies des Allmächtigen.

Es wird außerdem berichtet, dass der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) sagte:
"Als ein Mann81 auf seinem Weg [durch die Wüste] war, litt er unter schrecklichem Durst. Auf der Suche nach Wasser, fand er einen Brunnen. Er kletterte [mit Schwierigkeiten] in den Brunnen herein, trank sich satt und kam heraus. Am Rand des Brunnens bemerkte der Mann einen streunenden Hund, der aus starkem Durst den Schmutz aufleckte. Der Mann dachte sich: Ich glaube, der Hund leidet unter dem gleichen Durst, wie ich litt [wenn nicht mehr]. Da er nichts fand, das er mit Wasser für den fürchterlich durstigen Hund füllen konnte, zog der Mann seinen Schuh aus. Er kletterte nochmals in den Brunnen hinein, füllte seinen Schuh mit Wasser, hielt den Schuh mit seinen Zähnen fest und kletterte wieder aus dem Brunnen heraus. Oben auf dem Brunnen bot der Mann dem durstigen Hund an, was er an Wasser in seinem Schuh raffen konnte. Allah, der Allmächtige schaute mit Gnade auf diesen Mann und was er für den durstigen Hund tat herab. Er würdigte, was der Mann für eine gute Tat getan hat und vergab ihm seine Sünden." Die Gefährten, die mit dem Propheten anwesend waren, fragten: "Oh Gesandter Allahs! Werden wir für das, was wir den Tieren tun, belohnt?"  Er antwortete: "Ja, natürlich! Es gibt [für jede gute Tat] eine Belohnung, wenn ihr einem lebenden und atmenden Tier [helft]."

Was Pflanzen und Bäume betrifft, erlaubt der Islam, die Früchte der Bäume zu nutzen. Der Islam verbietet, einen Baum ohne vernünftigen Grund zu schneiden, auszureißen oder auch nur seine Zweige zu brechen. Wenn es nicht nötig ist, einen Baum zu fällen, sollte man ihn auch nicht fällen. Der Islam befiehlt im Gegenteil, die Bäume zu pflegen, besonders während der Fortpflanzungs- oder aktiven Phase und sich um vermehrtes Wachsen neuer Bäume zu kümmern.

Dies basiert auf dem Hadith, der von Imam Ahmad zitiert wird und in dem der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) sagte:
"Wenn die Stunde [Tag des Gerichts] kommt, [und ihr das Ereignis erkennt], während ein Mann einen Palmensetzling in der Hand hält [um ihn in die Erde zu pflanzen], lasst ihn diesen [in den Boden] pflanzen, bevor er dieses Leben verlässt."

Außerdem betrachtet der Islam das Pflanzen von nützlichen Pflanzen und fruchttragenden Bäumen als eine der guten Taten, für die man gesegnet und belohnt wird.

Dies basiert auf dem Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm):
"Niemals pflanzt ein Muslim einen Baum [oder eine Pflanze], von dem die Vögel oder ein Mensch oder gar Tiere essen, ohne dass für den Pflanzenden eine Belohnung [gute Tat] aufgeschrieben [oder gegeben] wird."

Der Islam ordnet bestimmte Rechte an, sogar für den Straßenrand und öffentliche Durchgänge. Es wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) sagte: "Vermeidet [unter allen Umständen] an den Straßenrändern [oder Gehwegen] zu sitzen." Die anwesenden Gefährten fragten: "Oh Gesandter Allahs! Die Straßenränder [Gehwege] sind Ausgänge für uns, wo wir sitzen können, uns freuen und reden. Wir können sie nicht meiden." Als der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) dies hörte, antwortete er: "Wenn ihr nicht vermeiden könnt, auf den Gehwegen zu sitzen, dann müsst ihr den Gehwegen die ihnen gebührenden Rechte gewähren." Die Gefährten fragten darauf: "Oh Gesandter Allahs! Welches sind die Rechte der Gehwege?"  

Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) antwortete:
"Ihr müsst eure Blicke senken [wenn eine Frau herüberkommt oder vorbeigeht], ihr solltet vermeiden, irgendjemandem zu schaden, ihr solltet den Gruss erwiedern [wenn ein Vorübergehender euch begrüsst], ihr sollt das Gute gebieten und das Schlechte verbieten."

Zusätzlich wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) sagte:
"Irgendwelche schädlichen Dinge von der Straße räumen, ist eine wohltätige Handlung [die belohnt wird und auf die Allah (Allmächtig) Wert legt]."

Abgesehen davon wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) anordnete: "Vermeidet die beiden Dinge, die Verfluchung nach sich ziehen [Handlungen, welche gegen den der sie tut, einen Fluch verursachen]." Die Gefährten, die zu der Zeit anwesend waren, fragten: "Oh Gesandter Allahs! Welches sind diese Dinge, die den Fluch verursachen?"

Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) antwortete:
"Es sind derjenige, der seinen natürlichen Bedürfnissen auf öffentlichen Wegen [oder Fußwegen] nachgeht, und derjenige, der seinen natürlichen Bedürfnissen an schattigen Stellen nachgeht [uriniert oder sich Erleichterung verschafft], wo andere Menschen Erholung [und Entspannung] suchen."

Wie auch immer, wenn diese Regeln oder Rechte nicht mit Gewalt verteidigt werden, würden sie nur Ideale und Träume in den Köpfen der Menschen bleiben. Wenn es keine Autorität gäbe, die Nachdruck darauf legt, würden sie utopische Ideale bleiben. Manche Menschen haben eine Neigung, solchen Befehlen nicht Folge zu leisten. Sie benötigen eine Autorität, die Kraft ausübt.

Es wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) sagte:
"Ihr solltet eine unachtsame Person davon abhalten, Schlechtes zu tun. Ihr solltet eine solche unachtsame Person zwingen, Gutes befehlen, oder anderes. Allah (Allmächtig) könnte schon bald eine schnelle Strafe gegen euch schicken."

Um solche Menschenrechte in der Islamischen Gesellschaft zu bewahren und aufrechtzuerhalten, hat Allah, der Allmächtige, daher Seinem Gesandten sachdienliche Befehle offenbart. Allah (Allmächtig) befiehlt, diese Grenzen nicht zu überschreiten.

Darüberhinaus legte Allah (Allmächtig) Strafen und Gesetze fest, welche als Huduud (vorgeschriebene Strafen) bekannt sind oder Todesstrafe oder setzt sogar eine bestimmte Strafe im Jenseits fest [in der folgenden Welt], als schwere Qual im Höllenfeuer.

Wir werden unten einige wenige der Befehle als "Tue" und "Tue nicht", welche der Islam festgelegt hat, auflisten:
Der Islam verbannt das Töten oder den Mord eines jeden Menschen. Der Islam ordnet eine derartige Handlung unter die "Großen Sünden im Islam" ein. Dies hat seine Grundlage in der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Isra´ (Die Nachtreise) 17:33, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:

(Und tötet nicht das Leben, das Allah unverletzlich gemacht hat, es sei denn zu Recht. Und wer da ungerechterweise getötet wird – dessen Erben haben Wir gewiss Ermächtigung (zur Vergeltung) gegeben; doch soll er im Töten nicht maßlos sein; denn er findet (Unsere) Hilfe.(Allmächtig)

Der Islam verbietet jegliche aggressive Handlung gegen die Ehre, Würde und Privatsphäre der Menschen. Tatsächlich gelten derartige Taten als Große Sünden im Islam.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Isra´ (Die Nachtreise) 17:32, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und kommt der Unzucht nicht nahe; seht, das ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg(Allmächtig)

Der Islam verbannt desweiteren Handlungen aller Art, die als schamlos eingestuft weden oder Dinge, welche die Schamlosigkeit in einer Gesellschaft fördern. Aus diesem Grund verbannt der Islam auch alle Handlungen, die zu derartigen Schamlosigkeiten führen können.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura An´am (Das Vieh) 6:151, was der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Sprich: "Kommt her, ich will verlesen, was euch euer Herr verboten hat: Ihr sollt Ihm nichts zur Seite stellen und den Eltern Güte erweisen, und ihr sollt eure Kinder nicht aus Armut töten, Wir sorgen ja für euch und für sie. Ihr sollt euch nicht den Schändlichkeiten nähern, seien sie offenkundig oder verborgen; und ihr sollt niemanden töten, dessen Leben Allah unverletzlich gemacht hat, außer wenn dies gemäß dem Recht geschieht. Das ist es, was Er euch geboten hat, auf dass ihr es begreifen möget.(Allmächtig)

Allah (Allmächtig) verbietet Übergriffe jeglicher Art auf den Reichtum und Besitz anderer. Deshalb werden alle Arten von Diebstahl und Betrug und Ähnliches im Islam verbannt.

Dies ist durch den Hadith des Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) begründet:
"Wer uns betrügt, ist keiner von uns."

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Wucher ist im Islam ebenfalls verboten.
Allah, der Allmächtige sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Baqara (Die Kuh) 2:275, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Dies soll so sein, weil sie sagen: "Handel ist dasselbe wie Zinsnehmen."Doch Allah hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten.(Allmächtig)

Desweiteren verbietet Allah (Allmächtig) Betrug und Verrat jeglicher Art.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Anfal (Die Beute) 8:27, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Oh ihr, die ihr glaubt, handelt nicht untreu gegenüber Allah und dem Gesandten, noch seid wissentlich untreu in eurer Treuhandschaft.(Allmächtig)

Zusätzlich kontrolliert der Islam das Monopol.

Dies basiert auf dem Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm):
"Niemand reisst das alleinige Verkaufsrecht an sich, außer einem Übeltäter."

Außerdem verbannt der Islam Bestechung.

Dies ist begründet durch den Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm):
"Möge Allah (Allmächtig) beide verfluchen, denjenigen, der Schmiergeld zahlt und denjenigen, der es annimmt."

Ähnliche Verbote gelten für zwielichte und unrechtmäßige Methoden, Geld zu nehmen.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Baqara (Die Kuh) 2:188, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und verschlingt nicht euren Besitz untereinander in ungerechter Weise und bietet ihn nicht den Behörden (zur Bestechung) an, um einen Teil vom Besitz der Menschen in sündhafter Weise zu verschlingen, wo ihr doch wisset.(Allmächtig)

Der Islam verdammt ferner den Missbrauch von Macht, Stellung und Einfluss, um persönliche Gewinne zu erzielen. Tatsächlich bemächtigt der Islam den Herrscher, alle Gewinne, die durch missbräuchliche Mittel eingenommen wurden, einzuziehen und in die Islamische Schatzkasse zu deponieren.

Dies basiert auf dem Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm):

"Der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) sprach zu einem Mann, der Ibn al-Lutbiyyah hieß und als Zakatsammler eingesetzt wurde. Dieser Sammler teilte die Zakateinnahmen in zwei Teile, einen für die Islamische Schatzkasse und einen anderen [behauptete er] für ihn als Gaben und Geschenke, die ihm [dem Sammler] angeboten und gegeben worden sind. Als Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) dies von dem Sammler hörte, war er sehr aufgebracht.

Der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) stand auf dem Mimbar und pries Allah, den Allmächtigen [wie es Ihm gebührt], dann sagte er: "Ich beauftrage manche von euch mit Pflichten, die Allah (Allmächtig) mir anvertraut hat. Dann kommt dieser Beauftragte zurück und sagt: "Dieser [Teil] ist deins und dieser Teil [der gesammelten Zakat] wurde mir als Geschenk gegeben." Warum sitzt eine solche Person [der Zakatsammler] nicht bei seinem Vater oder seiner Mutter zuhause und sieht [und wartet], ob ihm die Leute irgendwelche Geschenke oder Gaben bringen? Bei Allah, in Dessen Händen meine Seele ist, wenn eine Person [der Zakatsammler] irgendein Ding von der gesammelten Zakat bekommt, wird er es am Tag des Gerichts auf seinem Hals [und seinen Schultern] mitbringen."

Der Islam verbietet alle Formen von Rauschmitteln, die Erinnerung oder das Gehirn des Nutzers beeinflussen.

Dies basiert auf der Ajat aus dem im Qur´an al-Karim Sura Al-Maidah (Der Tisch) 5:90, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:

(Oh ihr, die ihr glaubt, Berauschendes, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein Greuel, das Werk Satans. So meidet sie, auf dass ihr erfolgreich seid(Allmächtig)

Der Islam verbietet Schäden aller Art, die einem Menschen oder Tier zugefügt werden wie Schlagen oder andere Untugenden wie Verleumdung, Tratschen, falsches Bezeugen, usw.

Dies basiert auf der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Ahzaab (Die Verbündeten) 33:58, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und diejenigen, die gläubigen Männern und gläubigen Frauen ungerechterweise Ungemach zufügen, laden gewiss (die Schuld) der Verleumdung und eine offenkundige Sünde auf sich.(Allmächtig)

Zusätzlich schützt der Islam die Würde und Ehre der anderen. Daher verachtet er Verleumdung.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Huğurat (Die Gemächer) 49:12, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Oh ihr, die ihr glaubt! Vermeidet häufigen Argwohn; denn mancher Argwohn ist Sünde. Und spioniert nicht und führt keine üble Nachrede über einander. Würde wohl einer von euch gerne das Fleisch seines toten Bruders essen? Sicher würdet ihr es verabscheuen. So fürchtet Allah. Wahrlich, Allah ist Gnädig, Barmherzig.(Allmächtig)

Zusätzlich sagt Allah, der Allmächtige, im Qur´an al-Karim Sura An-Nur (Das Licht) 24:27-28, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Oh ihr, die ihr glaubt, betretet keine anderen Wohnungen als die euren, bevor ihr nicht um Erlaubnis gebeten und ihre Bewohner gegrüsst habt. Das ist besser für euch, wenn ihr euch ermahnen lasst. Und wenn ihr niemanden darin findet, so tretet nicht eher ein, als bis euch die Erlaubnis (dazu) gegeben wird. Und wenn zu euch gesprochen wird: "Kehrt um!" dann kehrt um; das ist reiner für euch. Und Allah weiss wohl, was ihr tut.(Allmächtig)

Ferner verbietet der Islam Ungerechtigkeit jeglicher Art.

Dies basiert auf der Ajat im Qur´an al-Karim Sura An-Nahl (Die Bienen) 16:90-91, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Wahrlich, Allah gebietet, gerecht (zu handeln), uneigennützig Gutes zu tun und freigiebig gegenüber den Verwandten zu sein; und Er verbietet, was schändlich und abscheulich und gewalttätig ist. Er ermahnt euch; vielleicht werdet ihr die Ermahnung annehmen. Haltet den Bund mit Allah ein, wenn ihr einen Bund geschlossen habt; und brecht die Eide nicht nach ihrer Bekräftigung, wo ihr doch Allah zum Bürgen für euch gemacht habt. Wahrlich, Allah weiss, was ihr tut.(Allmächtig)

Außerdem sagt Allah (Allmächtig) in einem Hadith Qudsi (Heiligen Hadith):
"Oh meine Diener! Ich habe Mir selbst die Ungerechtigkeit untersagt. Ich habe die Ungerechtigkeit unter euch (Menschen) für unrecht erklärt. Daher tut (oder verursacht) anderen keine ungerechten Dinge an."

Tatsächlich verschmäht Allah (Allmächtig) Ungerechtigkeit sogar gegen jene, die sich in Glauben und Religion von den Muslimen unterscheiden. Allah (Allmächtig) befiehlt den Muslimen, freundlich und gerecht mit nicht-muslimischen Einwohnern einer Islamischen Gesellschaft zu verfahren.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Mumtahana (Die Geprüfte) 60:8, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten.(Allmächtig)

Der Islam verbietet das Beschimpfen des Glaubens von Nicht-Muslimen, denn dies provoziert die anderen zu gegenseitigen Beschimfungen. Folglich wird dies Feindlichkeit, Hass und Abneigung hervorrufen.

Dies basiert auf der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-An´am (Das Vieh) 6:108, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und schmäht die nicht, die sie statt Allah anrufen, sonst würden sie aus Groll ohne Wissen Allah schmähen. Also lassen Wir jedem Volke sein Tun als wohlgefällig erscheinen(Allmächtig)

Anstatt dessen weist Allah (Allmächtig) die Muslime an, gerechte und wohlüberlegte Sprache für solche Leute auszuwählen.

Dies basiert auf der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Imran (Das Haus Imran) 3:64, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Sprich: "Oh Volk der Schrift, kommt herbei zu einem gleichen Wort zwischen uns und euch, dass wir nämlich Allah allein dienen und nichts neben Ihn stellen und dass nicht die einen von uns die anderen zu Herren nehmen ausser Allah." Und wenn sie sich abwenden, so sprecht: "Bezeugt, dass wir (Ihm) ergeben sind."(Allmächtig)

Der Islam vebannt ferner jegliche gesellschaftliche, politische und geistige Korruption und Unheil.

Dies hat seine Grundlage in der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-A´raf (Die Höhen) 7:56, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und stiftet keinen Verderb auf Erden, nachdem dort Ordnung herrscht, und ruft Ihn in Furcht und Hoffnung an. Wahrlich, Allahs Barmherzigkeit ist denen nahe, die gute Werke tun.(Allmächtig)

Der Islam verachtet es auch, Nicht-Muslime mit Gewalt zur Annahme des Islam zu zwingen.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Yunus 10:99, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und hätte dein Herr es gewollt, so hätten alle, die insgesamt auf der Erde sind, geglaubt. Willst du also die Menschen dazu zwingen, Gläubige zu werden?(Allmächtig)

Dies soll natürlich nicht heißen, dass Muslime andere nicht dazu aufrufen sollen, den monotheistischen Islamischen Glauben anzunehmen, indem sie den Leuten die Botschaft Allahs (Allmächtig) nahebringen. Trotzdem rufen Muslime auf eine weise, freundliche und gute Weise zum Islam, um die Leute in den Islam einzuweisen. Der Islam besitzt in Wirklichkeit einen internationalen Auftrag, und er ist weder auf bestimmte Länder, noch auf bestimmte Völker beschränkt. Muslime sind verpflichtet, die Botschaft des monotheistischen Islam anderen Menschen, die nicht Muslime sind, mitzuteilen, aber sie dürfen sie niemals mit Gewalt zwingen, den Islam anzunehmen. Die wahre Leitung liegt allein in Allahs (Allmächtig) Händen und nicht in den Händen der Menschen.

Der Islam befiehlt den Menschen ihre Regierung mit Beratung zu führen. Tatsächlich ist die Beratung eines der essentiellen Prinzipien des Islam. Natürlich arbeitet dieses Prinzip der Beratung in Situationen, welche durch das Fehlen anderer gesetzlicher Quellen, Qur´an und Sunnah auszeichnen. Das Prinzip hat die Aufgabe – und Allah (Allmächtig) weiss es am besten – die Menschen die ihnen zustehenden gesetzlichen Rechte in der Islamischen Gesellschaft fühlen zu lassen.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Asch-Schura (Die Beratung) 42:38, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(deren Handlungsweise (eine Sache) gegenseitiger Beratung ist(Allmächtig)

Tatsächlich betont Allah (Allmächtig) die Wichtigkeit des Beratungsprinzips in der Islamischen Gesellschaft, damit es zu einem Vorbild für die Lebensweise wird.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-´Imran (Das Haus Imran) 3:159, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und in Anbetracht der Barmherzigkeit Allahs warst du (oh Muhammad) mild zu ihnen; wärst du aber rauh und harten Herzens gewesen, so wären sie dir davongelaufen. Darum vergib ihnen und bitte für sie um Verzeihung und ziehe sie in der Sache zur Rate; und wenn du entschlossen bist, dann vertrau auf Allah; denn wahrlich, Allah liebt diejenigen, die auf Ihn vertrauen.(Allmächtig)

Der Islam fordert dazu auf, die verbindlichen Rechte zu achten. Der Islam ruft auch zu voller Gerechtigkeit unter den Menschen auf.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura An-Nisa´ (Die Frauen) 4:58, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Allah befiehlt euch, die anvertrauten Güter ihren Eigentümern zurückzugeben; und wenn ihr zwischen Menschen richtet, nach Gerechtigkeit zu richten. Wahrlich billig ist, wozu Allah euch ermahnt.  Allah ist Allhörend, Allsehend.(Allmächtig)

Der Islam befiehlt den Menschen, einem Unterdrückten sogar mit Gewalt beizustehen.

Dies hat seine Grundlage in der Ajat aus dem Qur´an al-Karim Sura An-Nisa´ (Die Frauen) 4:75, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und was ist mit euch, dass ihr nicht für Allahs Sache kämpft und für die der Schwachen – Männer, Frauen und Kinder – die sagen: "Unser Herr, führe uns heraus aus dieser Stadt, deren Bewohner ungerecht sind, und gib uns von Dir einen Beschützer, und gib uns von Dir einen Helfer."?(Allmächtig)

Angesichts der Tatsache, dass es bestimmte Sorten von Menschen gibt, wie schon zuvor erwähnt, die niemals gut wären, wenn gegen sie kein Druck ausgeübt würde, baut der Islam ein exekutives System oder eine exekutive Autorität auf. Ein solches System sichert, dass alle Einzelpersonen in der Islamischen Gesellschaft zu ihren Rechten kommen. Darüberhinaus wird dieses System die Ausübung solcher Rechte überwachen und steuern und jegliche Aggression in der Islamischen Gesellschaft vermeiden. Desweiteren besitzt dieses System das Recht, angemessene Strafen gegen Aggressoren und Gesetzesbrecher in der Islamischen Gesellschaft zu verhängen.

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مُساهمةموضوع: رد: MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM   MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM - صفحة 2 Emptyالإثنين 18 ديسمبر 2023, 10:39 pm

Es folgt eine Zusammenfassung der verschiedenen Islamischen Systeme, welche die Komponenten des exekutiven Systems darstellen:
Das Rechtssystem im Islam:
Es ist ein unabhängiges Verwaltungssystem in der Islamischen Regierung, das darauf ausgerichtet ist, alle Arten von Rechtsstreiten unter den Leuten zu lösen. Der Islam ist ein System, das die Rechte der Öffentlichkeit garantiert. Das System sichert auch die Herstellung von Gerechtigkeit unter den Menschen, stoppt Unterdrückung und bestraft Unterdrücker. Das Islamische System folgt den Richtlinien von Allah (Allmächtig) und der Sunnah (Tradition) des Propheten (Gottes Friede sei mit ihm). Es gibt spezielle Kriterien für die Ausübung eines Postens im Islamischen Rechtssystem.

Es folgt eine systematich zusammengefasste Liste der erforderlichen Kriterien:

Der Bewerber muss reif, geistig normal und zurechnungsfähig sein.

Der Bewerber muss fit und gesund sein, damit er die Schwierigkeiten und Anforderungen seiner Tätigkeit überwinden kann.

Der Bewerber muss gut ausgebildet und über die Schri´ah, die Islamischen Gesetze und die Regeln des Erlaubten und Verbotenen im Islam informiert sein. Zusätzlich muss eine solche Person die Fähigkeit und den Sinn zwischen erlaubten und unerlaubten Dingen zu differenzieren besitzen. Außerdem muss er die Fähigkeit besitzen, zu beschließen, bewerten und Richtsprüche über weltliche und religiöse Angelegenheiten zu erlassen.

Der Bewerber muss über einen ehrenwerten, würdigen, ehrlichen und äußerst sittlichen Charakter verfügen. Er sollte ein Mann von aufrichtigem Benehmen sein, damit seine Richtsprüche auch von der gegnerischen Partei der Auseinandersetzung akzeptiert werden.

Darüberhinaus genießt jede Einzelperson in der Islamischen Gesellschaft unabhängig von seinem Glauben oder seiner religiösen Zugehörigkeit, seinem Rang oder gesellschaftlichen Stellung bestimmte Rechte.  

Es folgt eine Zusammenfassung solcher Rechte:
Das Recht ein Gerichtsurteil gegen Unterdrücker zu ersuchen.  Eine Einzelperson darf seinen Unterdrücker am Gerichtshof anzeigen.

Streitende Parteien: Der Kläger und der Verteidiger müssen gleichwertige Anhörungen vor dem Richter bekommen.

Dies ist durch den Hadith von Allahs Gesandtem (Gottes Friede sei mit ihm) begründet:
"Wer [in seinem Leben] damit geprüft wird, als Richter unter Muslimen tätig zu sein, muss gerecht [und unvoreingenommen] bei der Stellungnahme, Beweisführung und Festsetzung sein."

Zusätzlich basiert er auf dem Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm), in dem er ´Ali anwies, als er ihn als Richter einsetzte.

"Wahrlich, Allah (Allmächtig) soll dein Herz leiten und deine Zunge [mit der Wahrheit] festigen. Wenn der Kläger und der Angeklagte vor dir sitzen, so erlasse keinen Richtspruch für einen, bevor du die Stellungnahme des anderen gehört hast, wie du den ersten gehört hast."

Gemäß dem Islam ist jeder unschuldig, bis seine Schuld bewiesen wird. Dies hat seine Grundlage in dem Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm):
"Wenn den Menschen [Urteile nur] aufgrund ihrer Behauptungen [und Stellungnahmen] gegeben würden, würdest du Leute sehen, die behaupten, andere töteten [ihre Verwandten] und besitzen ihren Reichtum. Trotzdem muss der Angeklagte einen Schwur leisten."

Baihaqis Bericht sagt: "Der Beweis muss von dem Kläger gebracht und ein Schwur muss von dem Angeklagten geleistet werden."

Der Islam garantiert Rechte gegen den Verdacht. Die Anklage aus Verdacht beraubt den Verdächtigten nicht seiner ihm zustehenden Rechte. Ein Verdächtigter darf nicht gegen seinen Willen gezwungen werden, irgendetwas zu sagen oder zu tun. Ein Verdächtigter darf keinesfalls gefoltert werden. Ein Verdächtigter darf keiner Gewalt, Grausamkeit oder Härte ausgesetzt werden, um ihn zu irgendeiner Aussage zu bewegen.

Dies basiert auf dem Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm):
"Allah (Allmächtig) übersieht (vergibt) folgende Dinge meiner Ummah, Gemeinschaft [sie sind nicht verantwortlich]: Irrtum, Vergesslichkeit und was sie zu tun gezwungen worden sind [gegen ihren eigenen Willen]."

Es wird ferner berichtet, dass der zweite Khalif, ´Umar bin Al-Khattab (Möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte:
"Wenn du eine [verdächtigte] Person hungern, sich ängstigen oder sie einsperren lässt, so erwarte nicht von ihm, dass er sicher ist und erwarte nicht von ihm, dass er gegen seine eigene Seele aussagt."

Der Islam stellt die persönliche Verantwortlichkeit fest. Das bedeutet, niemand kann für die Fehler anderer verantwortlich gemacht werden. Anklage, Verdacht, Störung und Bestrafung muss auf schuldige Personen beschränkt bleiben. Familienmitglieder dürfen seine Strafe nicht teilen.

Dies basiert auf der Ajat aus dem Qur´an al-Karim Sura Fussilat (Erklärt!) 41:46, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Wenn jemand das Rechte tut, so tut er es für sich selbst; und wenn jemand Böses tut, so handelt er gegen sich selbst. Und dein Herr ist niemals ungerecht gegen die Menschen.(Allmächtig)

Darüberhinaus hat es folgenden Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) zur Grundlage:
"Niemand soll [schuldig]gesprochen werden für die falsche Tat seines Bruders oder Vaters."

Der Islam schreibt einen spezifischen Verhaltenskodex für Richter vor, der eingehalten werden sollte. Der Brief von ´Umar bin Al-Khattab an einen der ernannten Richter beinhaltet die Richtlinien für Richter.

Der Brief lautet:
"Vom zweiten Khalif, ´Umar bin Al-Khattab, dem Diener Allahs, an ´Abdullah bin Qais. Friede sei mit dir. Die Rechtssprechung unter [streitenden] Menschen ist eine präzise und verpflichtende Angelegenheit, die sorgfältig verfolgt und ausgeübt werden sollte. Du solltest [dein Bestes tun und] versuchen, die vor dir anwesenden Menschen zu verstehen. Außerdem [mache dir klar,] niemand wird von einem Recht Nutzen haben, das nicht [ordentlich] ausgeführt wird. Bemesse die [streitenden] Personen in deinem Gericht mit gleichen Blicken und Sitzungen, damit eine beeinflussbare Person nicht meint, einen Vorteil wegen seines [hohen] Status zu besitzen. Desweiteren, damit eine schwache Person nicht die Hoffnung verliert, weil sie Ungerechtigkeit in deinem Gericht befürchtet. Der Kläger muss einen Beweis erbringen. Ein Angeklagter muss einen Schwur leisten, wenn er die Anklage zurückweist und die Behauptung des Klägers verneint. Die Streitenden können untereinander einen Kompromiss wählen. Allerdings ist ein Kompromiss nicht annehmbar, wenn er eine unerlaubte Sache in eine erlaubte umwandelt oder umgekehrt. Wenn du an einem Tag ein Urteil fällst, aber bei einer wiederholten Betrachtung am folgenden Tag entdeckst, dass du einen Fehler gemacht hast, und der Richtspruch, den du abgegeben hast ist nicht richtig, dann [eröffne den Fall erneut] und erlasse den richtigen Richtspruch. Du musst dir darüber im Klaren sein, dass es [viel] besser ist, das Urteil richtigzustellen als weiter dem Falschen nachzugeben. Versuche die verwirrenden Angelegenheiten zu verstehen, die weder in Qur´an noch in der Sunnah, der überlieferten Handlungsweise des Propheten (Gottes Friede sei mit ihm), einen Text besitzen, der sie unterstützt. Du solltest ähnliche Regelungen, Richtsprüche und Fälle studieren und dann demgemäß entscheiden, nachdem du ein ausreichendes Wissen darüber bekommen hast. Versuche, die Dinge auszuwählen, die Allah am meisten liebt und solche, die der Wahrheit am nächsten sind. Gib dem Kläger, der etwas behauptet, das gerade nicht gegenwärtig ist, Gelegenheit einen Beweis zu erbringen, indem du ihm einen bestimmten Termin setzst. Wenn ein solcher Kläger einen stichhaltigen Beweis erbringt, entscheide den Fall zu seinem Vorteil. Wenn ihm dies nicht gelingt, so richte gegen seinen Fall. [Du musst wissen,] alle Muslime sind vertrauenswürdig, was die Zeugenaussage angeht, ausser einer Person, die wegen irgendeiner schämenswerten Tat in der Islamischen Gesellschaft ausgepeitscht worden ist oder einer Person, die für falsche Zeugenaussagen bekannt ist oder einer Person, die entweder ein Verwandter oder ein entfernter Verwandter des Klägers ist. [Du solltest ebenfalls wissen, dass] Allah (Allmächtig) auf alle verborgenen Geheimnisse der Menschen Acht gibt und dir hilft, mit Hilfe von stichhaltigen Beweisen [zu richten]. Desweiteren darft du dir keine Sorgen machen, nicht intolerant werden oder dich über die um rechtliche Dinge streitenden Leute beschweren, wo doch Allah die Geduldigen belohnt und mit den Ergebnissen zufrieden ist. [Du musst auch wissen,] wenn eine Person eine gute innere Beziehung zu Allah (Allmächtig) besitzt, wird Allah [sicherlich] die Beziehungen dieses Mannes mit der Öffentlichkeit verbessern."

Für weitere Informationen zu diesem Thema ziehen sie Bücher über die Rechtssprechung im Islam zu Rate.

Husbah, Verantwortlichkeitssystem im Islam:
Husbah ist ein freiwilliges Verantwortlichkeitssystem im Islam. Der Hauptgrund für die Husbah ist, die Schari´ah in der Islamischen Gesellschaft zu festigen. Husbah benutzt das Prinzip "Gutes gebieten und Schlechtes verbieten", um die Schari'ah durchzusetzen. Die Schari´ah diszipliniert jene, die öffentlich Schämenswertes, Unerlaubtes oder Ähnliches tun. Darüberhinaus behalten die Husbah-Leute jegliche unerlaubten Handlungen im Auge, wie Betrügen, Klauen und Verkaufen illegaler oder verbannter Dinge und Güter. Husbah überprüft auch die Monopolisierung des Grundbedarfs der Menschen. Ausserdem beobachtet und verfolgt die Husbah beschädigte öffentliche Einrichtungen, um sie ordentlich wiederaufzubauen und die Menschen vor physischen Schäden zu bewahren. All diese freiwilligen Tätigkeiten der Husbah haben ihre Grundlage in der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Imran (Das Haus Imran) 3:110, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann: (Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen entstand. Ihr gebietet das, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrecht, und ihr glaubt an Allah. (Allmächtig)

Husbah beinhaltet ebenfalls die Angst vor Allahs (Allmächtig) Strafe. Dies ist begründet durch die Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Maidah (Der Tisch) 5:78-79, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Verflucht wurden die Ungläubigen von den Kindern Israels durch die Zunge Davids und Jesus´, des Sohnes der Maria. Dies, weil sie ungehorsam waren und (gegen die Gebote) verstießen. Sie hinderten einander nicht an den Missetaten, die sie begingen. Übel wahrlich war das, was sie zu tun pflegten. (Allmächtig)

Jeder Einzelne in der Islamischen Gesellschaft soll eine aktive Rolle in der Husbah annehmen und das Gute gebieten und das Schlechte verbieten. Diese Rolle wird gemäß der individuellen Fähigkeiten und Stellung ausgeübt.

Dies ist durch den Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) begründet:
"Wer eine [unmoralische] nicht annehmbare Tat sieht, die [in der Islamischen Gesellschaft] ausgeführt wird, muss sie mit seiner eigenen Hand verändern [richtigstellen]. Wenn er dies nicht vermag, dann soll er seine Zunge benutzen [die Handlung verbal ablehnen und die Person freundlich anweisen, damit aufzuhören]. [Schließlich] wenn er auch dies nicht vermag, dann soll er sein Herz benutzen [die Handlung im Herzen ablehnen und erklären, dass er/sie es hasst, eine  solche falsche Tat in der Islamischen Gesellschaft zu sehen].  Dies ist der geringste [Grad] des Glaubens."

Das Verbessern eines Fehlers darf eingeschränkt werden, wenn seine Auswirkungen die Situation verschlechtern und erschweren würden.

Die Religion des Islam, mit der Muhammad (Gottes Friede sei mit ihm) geschickt wurde, und die vorzüglichen und weisen prophetischen Aussprüche formulieren die Menschenrechte in einem einzigen Satz:
"Wahrlich, euer Blut, euer Reichtum und eure beschützten Dinge sind für andere nicht erlaubt.  All diese sind genauso heilig wie dieser respektierte Tag, dieser respektierte Monat und diese respektierte Stadt..."

Die meisten der Menschenrechte fallen unter diese Aussage, die aus der Abschieds-Pilgeransprache des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) stammt. Tatsächlich stellte der Islam alle Gesetze und Regelungen auf, um die Rechte der Menschen zu bewahren und zu verteidigen.

Er beinhaltet auch Warnungen vor den strengsten Strafen für Gesetzesbrecher.
Es folgt eine Deklaration, die in Kairo über die Menschenrechte im Islam verfasst wurde. Es soll betont werden, dass die in dieser Deklaration aufgelisteten Rechte lediglich Richtlinien und allgemeine Regeln darstellen. Rechte sind gemäß dem Islam wie Ringe, die einander unterstützen, miteinander verbunden. Die allgemeinen Prinzipien und Regeln der Menschenrechte im Islam werden in zwei Gruppen unterteilt. Konsequenterweise wird diese grobe Einteilung noch in verschiedene weitere Unterkategorien unterteilt. Dies benötigt eine längere Erläuterung, wenn wir auf die Einzelheiten eingehen würden. Deshalb werden wir nur Hinweise und Anhaltspunkte nennen. Weitere Details kann der interessierte Leser ausführlicherer Literatur über Menschenrechte im Islam entnehmen. Es ist richtig, zu sagen, dass der Islam kam, um alle Menschenrechte zu bewahren und um die Menschen sowohl in diesem Leben als auch im Jenseits glücklicher zu machen.

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مُساهمةموضوع: رد: MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM   MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM - صفحة 2 Emptyالإثنين 18 ديسمبر 2023, 10:49 pm

- Islamische Deklaration der Menschenrechte
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Huğurat (Die Gemächer) (49:13), die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann: (Oh ihr Menschen, Wir haben euch aus Mann und Frau erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, auf dass ihr einander erkennen möget. Wahrlich, vor Allah ist von euch der Angesehenste, welcher der Gottesfürchtigste ist. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig.(Allmächtig)

Die Mitgliedsstaaten der Islamischen Kongress-Organisation, die vollen Glauben in Allah (Allmächtig) besitzen, den Schöpfer aller Wesen, den Gewährer aller Gaben, Ihn, der den Menschen in bester Form und Gestalt erschaffen, und ihn geehrt hat, indem Er ihn als Statthalter auf der Erde eingesetzt hat. Allah (Allmächtig) hat den Menschen befähigt, das Land, das Er erschaffen hat, zu bebauen, umzugestalten und zu erhalten. Allah (Allmächtig) hat den Menschen anvertraut, den Göttlichen Lehren und Pflichten treu zu bleiben und ihm alles in den Himmeln und auf der Erde zur Verfügung gestellt.

Der Glaube an die Botschaft Muhammads (Gottes Friede sei mit ihm), der mit der Rechtleitung und der wahren Religion als Gnade für die Menschen gesandt worden ist, ein Befreier aller versklavten Menschen, ein Vernichter aller Tyrannen und arroganten Menschen in seinem Leben.

Der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) erklärte wirkliche Gleichheit unter den Menschen aller Arten. Es gibt keinen Vorzug einer Person über eine andere, ausser im Grad des Glaubens. Der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) beseitigte alle Unterschiede zwischen den Menschen, die Allah, der Allmächtige aus einer einzigen Seele geschaffen hat.

Der reine monotheistische Glaube, auf dem der Islam aufbaut, wo alle Menschen dazu aufgerufen und dazu eingeladen werden, nichts neben Allah (Allmächtig) anzubeten, Ihm (Allmächtig) nichts im Gottesdienst beizugesellen und Ihm (Allmächtig) keinen Rivalen zur Seite zu stellen oder jemand anderen als Allah (Allmächtig) anzubeten. Dieser monotheistische Glaube ist der, welcher die wirkliche Grundlage der Freiheit, Ehre und Rechtschaffenheit der Menschen aufbaut und die Freiheit des Menschen vor der Sklaverei durch einen anderen Menschen erklärt.

Abgesehen davon basiert er auf dem, was die ewige Islamische Schari´ah für den Menschen an Fortschritt gebracht hat, in der Bewahrung des Glaubens, der Religion, der Seele, des Geistes, der Ehre und Rechtschaffenheit und der Nachkommenschaft. Ausserdem basiert er auf der Verständlichkeit und Bescheidenheit der Islamischen Schari´ah in allen Regelungen, Erlassen und Richtsprüchen, in denen die Seele und die Materie fantastisch vermischt werden und das Herz [Emotion] und der Geist [Intelligenz] beide respektiert und geehrt werden.

Um die wichtige kulturelle und historische Rolle hervorzuheben, welche die Islamische Ummah, Gesellschaft durch die Geschichte der Menschheit hindurch gespielt hat, wie Allah (Allmächtig) diese Ummah zur besten der Nationen gemacht hat, ließ Er die Menschheit eine ausgeglichene, stabile und internationale Zivilisation und Kultur erben, die diese Welt und die nächste verbindet. Das Erbe dieser Ummah ist eine Verknüpfung aus Wissenschaft und Glauben. Von dieser Ummah wird heutzutage auch eine große Rolle erwartet: die Rechtleitung der entgleisten Menschheit. Diese letztere ist im Wettlauf um Strömungen und Trends genauso verloren, wie im Anbieten von Lösungen für die Probleme der materialistischen Zivilisation.

Als Anerkennung für die menschlichen Bemühungen verknüpft mit den Menschenrechten, die den Menschen vor schlechter Behandlung, Gewalt und Missbrauch schützen und mit dem Ziel, die Freiheit des Menschen und sein Recht auf ein besseres und ordentliches Leben und Lebensbedingungen zu betonen, sollten diese mit der Islamischen Schari'ah übereinstimmen.

Wir haben dargestellt, dass trotz des großen Fortschritts, den die Menschheit auf der materialistischen Ebene gemacht hat, immer noch ein großer Bedarf an spiritueller Unterstützung durch den Glauben besteht und in Zukunft bestehen wird, um diese großartigen Errungenschaften der fortschrittlichen Zivilisation zu unterstützen. Dieser wird gebraucht, um die Menschenrechte in dieser Gesellschaft zu schützen.

Wir glauben, dass die Grundrechte und die öffentliche Freiheit im Islam einen wesentlichen Teil des Islamischen Glaubens und der Religion darstellen. Niemand besitzt das Recht, sie völlig oder teilweise ausser Kraft zu setzen. Wir glauben auch, dass niemand das Recht besitzt, diese Rechte zu brechen oder zu ignorieren. Diese Grundrechte sind göttlich und himmlisch. Sie wurden Allahs (Allmächtig) Propheten in allen Schriften offenbart. Tatsächlich beauftragte Allah (Allmächtig) den letzten Seiner Propheten für die Menschheit, Muhammad (Gottes Friede sei mit ihm), der die Sendungen vervollständigte und genauso die Botschaft aller vorangegangenen Propheten und Gesandten. Desweiteren bedeutet die Befolgung dieser wichtigen Rechte einen Teil des Gottesdienstes. Während die Ablehnung oder das Übertreten dieser Rechte gemäß dem Islam eine schechte Tat darstellt. Jeder Einzelne ist für sich selbst verantwortlich, diese Rechte zu befolgen. Die Ummah ist als Gemeinschaft ebenfalls verantwortlich für diese Rechte.

Auf dieser Grundlage erklären die Mitgliedstaaten der Islamischen Kongress-Organisation folgendes:
Erster Artikel
1.    Die gesamte Menschheit stellt eine große Familie dar. Sie vereinigen sich darin, dass sie alle Allahs (Allmächtig) Diener sind, und sie sind die Kinder des Propheten Adams (Friede sei mit ihm). Alle Menschen sind gleich, was die menschliche Würde und Ehre betrifft. Alle Menschen sind auch gleich in Dingen der Verantwortlichkeit. Keine Rasse, Farbe, Sprache, Geschlecht, religiöser Glaube, politische Zugehörigkeit, sozialer Status oder irgendetwas anderes dient als Faktor der Unterscheidung. Der wahre und lautere Glaube ist die einzige Versicherung und Garantie für das Anwachsen dieser menschlichen Integrität für die menschliche Integrierung.

2.    Alle Menschen sind [wie] eine Familie des Allmächtigen. Der beste von diesen, ist der, der am besten zu allen ist. Es gibt keinen Vorzug eines über die anderen außer in der Frömmigkeit [Rechtschaffenheit] und guten Taten.

Zweiter Artikel
1.    Das Leben ist eine Gabe von Allah.  Es ist für jeden Menschen sicher. Alle Mitglieder der Gesellschaft und alle Staaten und Länder müssen dieses Recht gegen Angriffe aller Art beschützen. Kein Leben darf ohne rechtmäßigen Grund gefordert werden.

2.    Es ist nicht erlaubt, Mittel und Waffen zu benutzen, welche die menschliche Rasse auslöschen.

3.    Die Aufrechterhaltung und Bewahrung des menschlichen Lebens ist die gesetzliche Pflicht der Schari'ah.

4.    Die körperliche Sicherheit des Menschen wird respektiert. Niemand besitzt das Recht, seine Sicherheit anzugreifen. Es besitzt ebenfalls niemand das Recht, diese Sicherheit ohne gesetzlichen Grund in Frage zu stellen. Der Staat muss dieses Recht sichern.

Dritter Artikel
1.    Wenn Gewalt benutzt wird oder im Fall bewaffneter Kämpfe ist es verboten, jene zu töten, die nicht an dem tatsächlichen Kampf teilnehmen. Ältere Menschen, Frauen, Kinder, Verwundete und Kranke haben das Recht, behandelt zu weden.

Die Gefangenen [Kriegsgefangenen] besitzen das Recht, ernährt, versorgt und bekleidet zu werden. Es ist verboten die Körper der getöteten Kriegsopfer zu verstümmeln. Gefangene müssen ausgetauscht werden. Familien, die durch Kriege getrennt wurden, haben einen Anspruch darauf, wieder zusammengeführt zu werden.

2.    Es ist verboten, Bäume zu schneiden [oder auszureißen], Getreide und Milchtiere zu zerstören, Gebäude oder andere öffentliche Einrichtungen der Feinde durch Bombardierung oder Explosion zu zerstören etc.

Vierter Artikel
1.    Jeder Mensch besitzt im Leben und nach seinem Tod ein Anrecht auf seine Unversehrtheit, Ehre und Ansehen. Der Staat und die Gesellschaft müssen die sterblichen Reste und Begräbnisstätten [Friedhöfe] der Verstorbenen schützen.

Fünfter Artikel
1.    Die Familie bildet die Grundeinheit der Gesellschaft.  Die Ehe bildet die Grundlage für die Gründung und Bildung einer Familie. Männern und Frauen steht das Recht auf Heirat zu. Es sollten keine Einschränkungen in Form von Rasse, Farbe und Nationalität gemacht werden, um die Eheschließung einzuschränken.

2.    Die Gesellschaft und der Staat müssen alle Einschränkungen der Eheschließung beiseite räumen. Desweiteren sollten sie versuchen, die Heirat zu erleichtern und für die Familie sorgen und sie schützen.

Sechster Artikel
1.    Die Frau ist dem Mann, was die menschliche Unversehrtheit und Würde angeht, gleich. Ihr stehen die gleichen Rechte und Pflichten zu. Ihr steht ihre eigene bürgerliche Persönlichkeit und finanzielle Unabhängigkeit zu und sie hat das Recht ihren Namen und Nachnamen zu behalten.

2.    Der Mann muss für die finanziellen Bedürfnisse seiner Familie sorgen und er muss jede mögliche Sorge und Schutz bereitstellen.

Siebter Artikel
1.    Jedes geborene Kind besitzt gegenüber seinen Eltern, der Gesellschaft und dem Staat das Recht auf Obhut, Erziehung, materielle Sorge, Schulbildung und moralische Aufmerksamkeit. Dem Ungeborenen und der Mutter muss ebenfalls eine besondere Sorge zuteil werden.

2.    Eltern und Vormund besitzen das Recht, die Art der Obhut, die sie für ihre Kinder mögen [oder bevorzugen] auszuwählen. Trotzdem müssen das Interesse und die Zukunft der Kinder, zusammen mit der Sittlichkeit und den Werten und Prinzipien der Schari´ah mit in Betracht gezogen werden.

Achter Artikel
Jeder Einzelne besitzt das Recht, seine vollen Rechte in allen Verbindlichkeiten auszuüben. Wenn ein Individuum nicht mehr in der Lage ist, seine Rechte voll oder teilweise zu vertreten, muss ein Wali [Vertreter] an seiner statt benannt werden.

Neunter Artikel
1.    Die Suche nach Bildung ist eine Verpflichtung. Das Anbieten und zur Verfügungstellen von Bildung ist eine Pflicht, die der Gesellschaft und dem Staat auferlegt wird. Der Staat muss die Mittel für Bildung und zahlreiche Bildungsmittel sichern, um das Interesse und das Wohl der Mitglieder der Gesellschaft zu bewahren. Die Bildung soll den Menschen befähigen, über den Islam als Religion und Lebensweise, den Kosmos, und wie man die materialistischen Mittel für den Nutzen und das Wohl der Menschheit nutzt, Wissen zu erwerben.

2.    Jeder Mensch besitzt einen Anspruch auf verschiedene bildende Organisationen, wie Familie, Schule, Universität, Medien, usw. Sie sollten die angemessene wörtliche und religiöse Bildung, sowie Übungen zur unversehrten und ausbalanzierten Lebensart, die seine Persönlichkeit und seinen Glauben an Allah, den Allmächtigen, und seinen Respekt für die Rechte und Pflichten des Menschen stärken.

Zehnter Artikel
Der Mensch muss der natürlichen Religion folgen und gehorchen. Aus diesem Grund besitzt niemand das Recht, ihn zu etwas anderem zu zwingen oder ihn zu etwas, seiner Natur widersprechendem, zu nötigen. Desweiteren besitzt niemand das Recht, die Armut, Schwäche oder Bildungslosigkeit eines anderen auszunutzen, um seine Religion zu ändern oder Atheist zu werden.

Elfter Artikel
1.    Der Mensch ist frei geboren.  Niemand besitzt das Recht, ihn zu versklaven, zu demütigen, zu unterwerfen oder auszubeuten. Es sollte keinen Sklavendienst geben als den Dienst zu Allah, den Allmächtigen.

2.    Kolonialisierung jeglicher Art wird vollkommen verbannt. Kolonialisierung ist die schlimmste Art der Sklaverei. Leidenden Völkern muss das Recht gegeben werden, sich von der Kolonialisierung zu befreien. Solche Völker haben das Recht, ihre Geschicke selbst zu bestimmen. Alle anderen Völker müssen den ehrlichen und gerechten Grund zum Kampf gegen Kolonialisierung und Besetzung aller Art unterstützen. Alle Völker besitzen das Recht, ihren unabhängigen Staat und Persönlichkeit und die Kontrolle über alle natürlichen Quellen zu behalten.

Zwölfter Artikel
Jeder Mensch besitzt das Recht, sich frei zu bewegen, um den passenden Aufenthaltsort für sich zu finden, in seinem eigenen Land oder Staat, oder ausserhalb seines Landes. Wenn ein Mensch [in seinem Land] nicht sicher ist, hat er das Recht, in einem anderen Land Asyl zu suchen. Das Land, das Asyl bereitstellt, muss eine solche Person beschützen, ausser der Grund des Asyls besteht aufgrund eines Verbrechens.

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Dreizehnter Artikel
Der Staat und die Gesellschaft müssen für jede fähige Person Arbeit sichern. Jede Einzelperson muss die Freiheit genießen, die ihm passendste Arbeit zu wählen, die seinem Interesse und dem der Gesellschaft entspricht. Ein Arbeiter soll sein Recht in Sicherheit und Sorglosigkeit genießen, ebenso wie alle sozialen wohltätigen Vergünstigungen und Garantien.

Einem Arbeiter darf nichts auferlegt werden, was er nicht schaffen kann. Ein Arbeiter darf nicht gegen seinen Willen gezwungen werden, bestimmte Dinge zu tun. Ein Arbeiter darf nicht ausgebeutet oder ihm Schaden zugefügt werden. Ein Arbeiter, männlich oder weiblich, ohne Unterschied, hat einen Anspruch auf gerechte Bezahlung. Bei der Zahlung der Löhne sollte es keine Verzögerung geben. Ein Arbeiter sollte [jährlich] Urlaub, Begünstigungen, Leistungsvergütung und andere geldliche Anreize bekommen, die ihm zustehen. Von einem Arbeiter wird erwartet, dass er seiner Arbeit Zeit und Mühe widmet und sie perfekt erfüllt. Wenn es zwischen Arbeiter und Arbeitgeber zum Streit kommt, muss der Staat eingreifen, um ihn zu schlichten, den Druck nehmen, für Gerechtigkeit sorgen und die streitenden Parteien zwingen, einen gerechten Richtspruch ohne wenn und aber anzunehmen.

Vierzehnter Artikel
Jeder Einzelne besitzt das Recht auf ein ehrliches und rechtmäßiges Einkommen. Weder Warenmonopol, Täuschung oder Betrug jeglicher Art sind erlaubt, noch Schädigung der eigenen Person oder anderer oder Wucher – all diese Dinge sind gesetzlich verboten.

Fünfzehnter Artikel
1.    Jeder Einzelne hat einen Anspruch auf rechtmäßigen Besitz. Ausser wenn das Recht auf Besitz einen Schaden für die eigene Seele oder andere Mitglieder der Gesellschaft oder für die Gesellschaft im Ganzen darstellt. [Privat-] Besitz darf nicht weggenommen werden, es sei denn aus öffentlichem Interesse und gegen einen sofortigen und gerechten Ersatz.

2.    Keine Beschlagnahme von Vermögen [oder Besitz] geschieht ohne gesetzlichen oder rechtmäßigen Grund.

Sechzehnter Artikel
Jeder Einzelne hat einen Anspruch darauf, von seiner aktuellen Erzeugung, schriftlichen Erzeugung, künstlerischen Erzeugung oder technischen Erzeugung Nutzen zu ziehen. Ebenso hat jeder einen Anspruch darauf, seine literarischen oder finanziellen Interessen, die aus seiner Erzeugung heraus entstehen, zu schützen, vorausgesetzt das Erzeugnis widerspricht nicht den Gesetzen der Schari´ah.

Siebzehnter Artikel
1.    Jeder Einzelne hat einen Anspruch darauf, in einer sauberen Umgebung zu leben, was Verschmutzung und sittlichen Verfall angeht. Eine solche Umgebung verbietet dem Einzelnen, einen sittlichen Charakter zu entwickeln. Sowohl die Gesellschaft als auch der Staat müssen dem Einzelnen dieses Recht sichern und zur Verfügung stellen.

2.    Die Gesellschaft und der Staat müssen jedem Einzelnen die [geeignete und notwendige] Gesundheitsversorgung und soziale Versorgung zur Verfügung stellen, indem sie sich mit den erreichbaren Mitteln aller öffentlicher Einrichtungen bedient.

3.    Der Staat muss den Einzelnen und ihren Angehörigen angemessene Lebensbedingungen zusichern. Dieses Recht umfasst Unterkunft und Verpflegung, angemessene und ordentliche Bekleidung, ordentliche Bildung, medizinische Versorgung und aller anderen wichtigen Grundbedürfnisse.

Achtzehnter Artikel

1.    Jeder Einzelne besitzt einen Anspruch auf Leben und Sicherheit in der Gesellschaft in bezug auf seine Person, seine Religion und seinen Glauben, seine Familienehre und -würde, seine Angehörigen und seinem finanziellen Besitz.

2.    Jeder Einzelne besitzt das Recht, in seinen eigenen Angelegenheiten wie Wohnen, Familie, Finanzen und Verbindungen unabhängig zu sein. Keine Spionage oder Überwachung darf gegen irgendjemanden stattfinden. Jegliche Verleumdung ist nicht erlaubt. Darüberhinaus müssen die anderen den Einzelnen vor allen unerlaubten Folgerungen beschützen.

3.    Die Privatsphäre der Häuser und Wohnungen, Zutritt zu privaten Heimen darf nur mit dem Einverständnis ihrer Bewohner geschehen. Privathäuser sollen nicht zerstört, eingezogen oder ihre Bewohner ohne jeglichen gesetzlichen Grund hinausgeworfen werden.

Neunzehnter Artikel
1.    Alle Individuen – der Herrscher und die Beherrschten – sollen die gleichen Rechte genießen.

2.    Alle Individuen haben das Recht, ein gerichtliches Urteil für ihre Streitigkeiten zu ersuchen.

3.    Persönliche Verantwortlichkeit.

4.    Verbrechen und Bestrafung unterliegen den Anweisungen der Schari´ah.

5.    Jeder Angeklagte ist unschuldig bis seine Schuld bewiesen wird.

Zwanzigster Artikel
Niemand darf ohne angemessene rechtliche Aktion verhaftet oder in seiner Freiheit eingeschränkt, verbannt oder bestraft werden. Die Individuen dürfen keiner körperlichen oder geistigen Folter und keiner demütigenden Behandlung ausgesetzt werden. Niemand darf ohne seine Zustimmung medizinischen Versuchen ausgesetzt werden, vorausgesetzt dass es seiner Gesundheit nicht schaden wird. Desweiteren ist es nicht erlaubt, die Exekutive zu bemächtigen, ausserordentliche Gesetze zu verfassen.

Einundzwanzigster Artikel
Es ist verboten, irgendjemanden egal aus welchem Grund und in welcher Form als Geisel zu nehmen.

Zweiundzwanzigster Artikel
1.    Jeder Einzelne hat das Recht, seine Meinung zu äußern, solange sie nicht den Gesetzen und Prinzipien der Schari´ah widerspricht.

2.    Jeder Einzelne ist dazu aufgerufen, in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Prinzipien der Schari´ah das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten.

3.    Medien und Informationen sind für die Gesellschaft lebensnotwendig. Medien dürfen nicht ausgebeutet, missbraucht werden oder die Würde von Allahs Propheten angreifen oder zu unsittlichen oder korrupten Dingen einladen. Deshalb sollen alle Themen, die zu Uneinigkeit, Sittenverfall, Gefahr oder Unglauben in der Gesellschaft führen, ebenso verbannt werden.

4.    Es ist nicht erlaubt, Nationalhass zu schüren oder Sekten zu erzeugen oder irgendeine andere Art von Diskriminierung auszuüben.

Dreiundzwanzigster Artikel
1.    Vormundschaft ist Vertrauenssache und darf nicht missbraucht werden. Dies ist absolut verboten, um die Menschenrechte zu sichern.

2.    Jeder Einzelne ist berechtigt, an der öffentlichen Verwaltung seines Landes entweder direkt oder indirekt teilzunehmen. Ähnlich sind gemäß den Gesetzen und Regeln der Schari´ah alle Einzelpersonen berechtigt, einen Posten im öffentlichen Dienst auszuüben.

Vierundzwanzigster Artikel
Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Deklaration aufgeführt werden, entsprechen dem Rahmen der Gesetze und Prinzipien der Schari´ah.

Fünfundzwanzigster Artikel
1.    Die Gesetze und Prinzipien der Schari´ah stellen die einzige Quelle für die Erklärung oder Verdeutlichung für alle Artikel dieser Deklaration dar. Kairo, 14. Muharram, 1411 H.  Entspricht 5.8.1990.

2.    Die Annahme und Bestimmung auf Grundlage der oben aufgelisteten Gesetze ist der richtige Weg, um eine wahre Islamische Gesellschaft zu errichten, die wie folgt beschrieben werden kann.

3.    Es ist eine Gesellschaft, in der jeder gleich ist. Keiner ist wegen seiner Herkunft, Rasse, Farbe oder Sprache angesehener.

4.    Es ist eine Gesellschaft, welche die Gleichheit als Grundlage aller Rechte und Pflichten bewahrt. Diese Gleichberechtigung stammt von der Einheit der menschlichen Rasse.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Isra (Die Nachtreise) 17:70, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und wahrlich, Wir haben die Kinder Adams geehrt und sie über Land und Meer getragen und sie mit guten Dingen versorgt und sie ausgezeichnet – eine Auszeichnung vor jenen vielen, die Wir erschaffen haben.(Allmächtig)

5.    Es ist eine Gesellschaft, in der die Freiheit des Menschen mit seinem Leben identisch ist. Der Mensch ist frei geboren. Mit seiner Freiheit kann er seine Existenz sichern. Der Mensch muss vor Unterdrückung, Missbrauch, Demütigung und Sklaverei sicher sein.

6.    Es ist eine Gesellschaft, die aus der Familie heranwächst. Diese bildet ihren Kern und ihre Grundlage. Sie hält Stabilität und Fortschritt bereit.

7.    Es ist eine Gesellschaft, in welcher der Herrscher und die Beherrschten vor der Schari´ah gleich sind. Die letztere ist göttlich auferlegt. In einer solchen Gesellschaft wird keine Diskriminierung geduldet.

8.    Es ist eine Gesellschaft, in der Führung und Macht eine Vertrauenssache ist, die der Herrscher im Rahmen der Schari´ah übernehmen muss, um ein Ziel zu erreichen.

9.    Es ist eine Gesellschaft, in der jeder Einzelne glaubt, dass Allah, der Allmächtige, der wahre Besitzer des gesamten Universums ist. Er glaubt ebenfalls, dass alles im Universum zum Nutzen aller Geschöpfe Allahs (Allmächtig) da ist. Alles was wir besitzen, ist eine Gabe und eine Gewährung von Allah, und niemand hat den Vorzug, einen gerechten Anteil von dieser göttlichen Gabe zu erhalten.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Ğathiya (Die Kniende) 45:13, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und Er hat das für euch dienstbar gemacht, was in den Himmeln und auf Erden ist; alles ist von Ihm. Hierin liegen wahrlich Zeichen für Leute, die nachdenken.(Allmächtig)

10.    Es ist eine Gesellschaft, in der politische Staatsführung und alle öffentlichen Angelegenheiten auf dem Prinzip der Beratung beruhen.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Asch-Schura (Die Beratung) 42:38, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und (für jene,) die auf ihren Herrn hören und das Gebet verrichten und deren Handlungsweise (eine Sache) gegenseitiger Beratung ist, und die von dem spenden, was Wir ihnen gegeben haben(Allmächtig)

11.    Es ist eine Gesellschaft, die allen Individuen gleiche Möglichkeiten entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrem Können gewährt. Solche Individuen sind für ihre Ummah bei ihrer Erfüllung verantwortlich.

Dies ist begründet durch den Hadith, der bei Muslim berichtet wird, dass der Gesandte Allahs sagte:
"Jeder von euch ist ein Schafhirte und jeder ist verantwortlich für seine [beschützte] Herde."

12.    Es ist eine Gesellschaft, in der beide, der Herrscher und der Beherrschte, vor dem Gericht gleich sind.

13.    Es ist eine Gesellschaft, in der jede Person das Bewusstsein der Ummah wiederspiegelt. Jeder Einzelne hat Zugang zu dem Recht, rechtlich gegen irgendeine kriminelle Aktion vorzugehen. Solche Individuen können auch um die Unterstützung anderer werben.

14.    Es ist eine Gesellschaft, die jegliche Unterdrückung und Tyrannei ablehnnt. Es ist eine Gesellschaft, die Freiheit, Sicherheit, Ehre, Würde und Gerechtigkeit sichert. Es ist eine Gesellschaft, welche die Gesetze und Praktiken der Schari´ah befolgt.

15.    Die Charakteristika der Menschenrechte in der Schari´ah sind wie folgt:
i.    Menschenrechte gemäß der Islamischen Schari´ah sind göttlich. Sie stammen nicht von anderen Menschen, die von Launen, Begierden, Interessen und persönlichem Streben beeinflusst sind.

ii.    Menschenrechte sind mit dem Islamischen Glauben und Überzeugung verknüpft. Sie werden durch das göttliche Urteil beschützt und bewahrt. Deshalb bedeutet jegliche Verletzung dieser Rechte in erster Linie eine Verletzung gegen den göttlichen Willen Allahs, und beinhaltet eine Bestrafung im Jenseits ebenso wie eine Strafe im Diesseits.

iii.    Diese Menschenrechte sind verständlich und entsprechen der Natur des Menschen. Sie stimmen mit der dem Menschen angeborenen Schwäche, Kraft, Armut, Reichtum, Würde und Demütigung überein.

iv.    Diese Menschenrechte sind für jeden Menschen unter der Islamischen Rechtssprechung anwendbar, ohne Berücksichtigung seiner Farbe, Rasse, Religion, Sprache oder sozialen Status.

v.    Diese Menschenrechte haben Bestand. Sie sind nicht irgendeiner Zeit oder irgendeinem Ort oder irgendwelchen Bedingungen oder Umständen angepasst. Weder Einzelpersonen noch eine Gesellschaft sind berechtigt, sie zu verändern.

vi.    Diese Rechte sind ausreichend, um eine Gesellschaft aufzubauen, die dem Einzelnen ein angemessenes und ehrbares Leben gewährt. Diese Rechte sind eine Gnade von Allah, dem Allmächtigen, dem Herrn aller Welten, und sie sind für die gesamte Menschheit. Die Menschenrechte dienen auch dazu, die politischen, sozialen, moralischen und wirtschaftlichen Rechte der Menschen zu sichern.

vii.    Menschenrechte unterliegen Einschränkungen und sind nicht absolut. Diese Rechte stimmen mit den grundlegenden Rechten und Prinzipien der Schari´ah überein. Sie schaden nicht dem Interesse und dem Wohl der Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und Redefreiheit zum Beispiel wird jedem Einzelnen garantiert. Alle Individuen besitzen einen Anspruch darauf, offen und frei ohne zu zögern die Wahrheit auszusprechen. Alle haben das Recht, für andere Menschen vernünftige Ratschläge bereitzuhalten und diese anzubieten, solange der Rat im öffentlichen Interesse der anderen ist. Ratschläge können sowohl in weltlichen als auch in religiösen Angelegenheiten erteilt werden. Es gibt bestimmte Einschränkungen, die nicht überschritten werden dürfen, andernfalls würde das zu einer chaotischen Situation in der Gesellschaft führen.

Es folgen einige der Einschränkungen:
-    Die Freiheit zu einem objektiven Dialog sollte auf Weisheit und gutem Rat basieren.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura An-Nahl (Die Bienen) 16:125, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Rufe zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung auf, und streite mit ihnen auf die beste Art. Wahrlich, dein Herr  weiss am besten, wer von Seinem Weg abgeirrt ist; und Er kennt jene am besten, die rechtgeleitet sind.(Allmächtig)

-    Unter allen Umständen die essentiellen Prinzipien des Islamischen Glaubens aufrechterhalten, wie die Existenz Allahs (Allmächtig), die Wirklichkeit der Botschaft von Allahs Gesandtem (Gottes Friede sei mit ihm) und allen anderen überlieferten Dingen.

-    Die Benutzung derartiger Freiheiten vermeiden, wenn sie im Widerspruch zu anderen stehen, egal ob der Widerspruch weltliche oder religiöse Dinge betrifft, wie die Verleumdung, Schande über andere Menschen bringen und ihre Geheimnisse offenlegen. Derartige unerlaubte Handlungen werden unter den Menschen in der Gesellschaft oder jeder anderen Gesellschaft nur Schaden und Böses verbreiten.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura An-Nur (Das Licht) 24:19, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Wahrlich, jenen, die wünschen, dass sich Unzucht unter den Gläubigen verbreitet, wird im Diesseits und im Jenseits eine schmerzliche Strafe zuteil sein. Und Allah weiss, und ihr wisset nicht.(Allmächtig)

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مُساهمةموضوع: رد: MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM   MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM - صفحة 2 Emptyالإثنين 18 ديسمبر 2023, 10:55 pm

Missverständnisse über Menschenrechte im Islam:
Es folgen nun einige der Missverständnisse über die Religion des Islam und die gläubigen Muslime.

Wir werden versuchen sie nach der Priorität geordnet aufzulisten und diese Themen so gut wir können richtigzustellen:
Erstens: Die Schari'ah, die von Muhammad vor ungefähr vierzehn Jahrhunderten gebracht wurde, ist heutzutage ziemlich eingeschränkt, was die Menschenrechte betrifft. Die Islamische Schari´ah repräsentiert gegenwärtig eine sich nicht weiterentwickelnde Religion, die mit der fortschrittlichen Zivilisation der modernen Welt nicht vereinbar ist, die doch den menschlichen Bedürfnissen so viel zu bieten hat!

Antwort auf das Missverständnis über Schari´ah
Der Islam unterscheidet sich von den früheren Göttlichen Religionen. Die früheren Religionen waren in erster Linie geistige Religionen, die sich mit der Beziehung des Menschen zu seinem Schöpfer Allah, den Allmächtigen, beschäftigten. Die Islamische Schari´ah ist eine verständliche, vollständige und anpassungsfähige Religion, weil sie für jede Zeit, jeden Ort und für alle Völker geeignet ist. Darüberhinaus ist die Islamische Schari´ah sowohl eine weltliche als auch eine spirituelle Religion. Islam ist eine Religion, welche die Beziehung zwischen dem Menschen und seinem Schöpfer Allah, dem Allmächtigen, regelt. Islam ist auch eine weltliche Religion, die sowohl die Beziehung zwischen dem Menschen und der Gesellschaft organisiert und regelt, als auch die zu anderen Menschen und Völkern. Der Islam ist nicht wie zum Beispiel das Judentum auf ein bestimmtes Volk und eine bestimmte Gesellschaft beschränkt.

Auch ist der Islam nicht wie das Christentum, das auf Jesus (Friede sei mit ihm) herabgesandt wurde, der offen erklärte: "Ich bin nur gesandt zu den verlorenen Schafen des Hauses Israel."

Jesus (Friede sei mit ihm) sagte auch zu seinen zwölf Jüngern, die auserwählt waren, um die zwölf jüdischen Stämme zu vertreten:
Diese zwölf sandte Jesus, gebot ihnen und sprach: "Gehet nicht auf der Heiden Straße und ziehet nicht in der Samariter Städte, sondern gehet hin zu den verlorenen Schafen aus dem Hause Israel."

Was den Islam angeht, so wurde er als Gnade für die Menschheit herabgesandt. Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Anbiya (Die Propheten) 21:107, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann: (Und Wir entsandten dich nur aus Barmherzigkeit für alle Welten.(Allmächtig)

Folglich sind die Gesetze der Schari´ah zweidimensional:
1.    Eine Seite der Gesetze und Regelungen der Schari´ah regelt die Beziehung des Menschen zu seinem Schöpfer Allah, den Allmächtigen. Glauben, Religion, die verschiedenen gottesdienstlichen Handlungen und die Gesetze zum Erbrecht besitzen eine feste Basis, und niemand besitzt das Recht, etwas daran zu verändern, hinzuzufügen oder wegzulassen. Diese Gesetze bleiben egal zu welcher Zeit, für welches Volk und an welchem Ort auch immer, unverändert. Sie sind nie irgendwelchen Veränderungen ausgesetzt. Zum Beispiel, As-Salah, das Gebet hat im Islam seine besonderen Gesetze, Rituale und Regelungen. Niemand besitzt das Recht, irgendeine der zahlreichen Prinzipien des Salah zu ändern. Ähnlich verhält es sich mit Zakat, die ebenfalls fest, immerwährend und unveränderlich ist. Desweiteren haben die Individuen, die als Erben ihrer Eltern, Schwestern, Brüder, Onkel und anderer Verwandter in Betracht kommen, einen festen Erbbetrag, den niemand in der Islamischen Gesellschaft einschränken kann. Ähnliches gilt für andere gottesdienstliche Handlungen.

2.    Die zweite Seite der Gesetze der Schari´ah regelt die Beziehung des Menschen zu seinem Nachbarn und der Gesellschaft. Darüberhinaus lenkt sie die Beziehungen des Menschen mit anderen Leuten und Ländern. Derartige Gesetze und Regeln stehen in allgemeiner Form in den Schari´ah-Gesetzen. Details wurden weggelassen, um den Bedürfnissen, die in den entwickelten Gesellschaften entstehen, gerecht werden zu können. Solche Gesetze und Regelungen dürfen abgeändert und angepasst werden, wenn in der Gesellschaft dringender Bedarf dazu besteht. Derartige Veränderungen oder Modifikationen dürfen nur von Spezialisten oder Juristen vorgenommen werden, die alle Veränderungen und Entwicklungen in der derzeitigen Gesellschaft genau kennen. Schura, das Prinzip der Beratung ist ein Beispiel hierfür. Das Prinzip wird allgemein im Qur´an al-Karim erwähnt, ohne Details wie Schura vonstatten gehen soll. Im Qur´an al-Karim finden sich keine spezifischen Informationen, die erklären, wie Schura in der Islamischen Gesellschaft angewendet, ausgeführt und vollendet werden sollen. Diese Tür wurde den Islamischen Gelehrten weit offen gelassen, um in dringenden Fällen von Schura Gebrauch zu machen und damit dem öffentlichen Interesse für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Ummah, Gemeinschaft, ohne irgendwelche Vorschriften in jedem Zeitalter und an jedem Ort zu dienen. Was zum Beispiel für eine Generation anwendbar ist, könnte für eine andere nicht anwendbar sein. Diese Art von Anpassungefähigkeit zeigt die Verständlichkeit, den internationalen Fassungsraum und Gültigkeit des Islam für alle Zeiten und Länder.

Zweitens: Manche Leute, die den wirklichen Islam nicht kennen und sich entweder als Gelehrte oder als Orientalisten bezeichnen und Feinde des Islam sind, beklagen, der Islam respektiere nicht die Rechte der Frauen. Diese Respektlosigkeit, die sie beklagen, wiederspreche offen den Menschenrechten, der Freiheit und dem Glauben des Einzelnen.

Der Standpunkt der Schari´ah zu nichtmuslimischen Einwohnern in der Islamischen Gesellschaft ist frei und kristallklar. Sowohl der Qur´an als auch die Sunnah, die Überlieferungen des Propheten (Gottes Friede sei mit ihm), sichern allen Mitgliedern der Gesellschaft unter der Islamischen Schari´ah Regierung die Religionsfreiheit zu. Tatsächlich bedarf der Islamische Staat keiner Gewaltmaßnahmen, um Leute anderen Glaubens, die nicht Muslime sind, zu zwingen, den Islam anzunehmen.

Dies ist eine Auslegung der Ajat aus dem Qur´an al-Karim Sura Yunus (Jonas) 10:99, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und hätte dein Herr es gewollt, so hätten alle, die insgesamt auf der Erde sind, geglaubt.  Willst du also die Menschen dazu zwingen, Gläubige zu werden?(Allmächtig)

Geschäftliche Beziehungen zu Nichtmuslimen in der Islamischen Gesellschaft sind erlaubt, sowohl zu ansässigen als auch zu nicht ansässigen. Es ist den Muslimen ebenso gestattet, ihr Essen zu essen, sofern es erlaubt ist. Der Islam geht sogar noch einen Schritt weiter und erlaubt männlichen Muslimen, jüdische oder christliche Frauen zu heiraten. Wir müssen bedenken, dass der Islam besonderen Wert und Wichtigkeit auf das Heranwachsen einer Familie legt. Daher ist die Ehe mit den sogenannten Leuten der Schrift, Juden und Christen, [nur] den männlichen Muslimen erlaubt.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Ma´ida (Der Tisch) 5:5, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und ehrbare gläubige Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen die Brautgabe gebt, und nur für eine Ehe und nicht für Unzucht und heimliche Liebschaften. Und wer den Glauben verleugnet, dessen Tat ist ohne Zweifel zunichte geworden; und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein.(Allmächtig)

Zusätzlich sagt Allah, der Allmächtige, im Qur´an al-Karim Sura Al-Mumtahana (Die Geprüfte) 60:8, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten.(Allmächtig)

Den Nichtmuslimen, die Krieg gegen den Islam und die Muslime geführt haben, gebührt gemäß dem Islam eine andere Behandlung.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Mumtahana (Die Geprüfte) 60:9, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Doch Allah verbietet euch, mit denen, die euch des Glaubens wegen bekämpft haben und euch aus euren Häusern vertrieben und (anderen) geholfen haben, euch zu vertreiben, Freundschaft zu schließen. Und wer mit ihnen Freundschaft schließt – das sind die Missetäter. (Allmächtig)

Aber der Islam geht noch einen Schritt weiter. Er erlaubt religiöse Diskussionen und Gespräche mit Nichtmuslimen. Der Islam befiehlt den Muslimen, im Gespräch mit Nichtmuslimen die besten Annäherungen zu machen.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-´Ankabut (Die Spinne) 29:46, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und streitet nicht mit dem Volk der Schrift; es sei denn auf die beste Art und Weise. Ausgenommen davon sind jene, die ungerecht sind. Und sprecht: "Wir glauben an das, was zu uns herabgesandt wurde und was zu euch herabgesandt wurde; und unser Gott und euer Gott ist Einer; und Ihm sind wir ergeben."(Allmächtig)

Desweiteren wendet sich Allah (Allmächtig) an die Andersgläubigen, indem Er im Qur´an al-Karim Sura Al-Ahqaf (Die Sanddünen) 46:4 sagt:
(Sprich: "Wisset ihr, was das ist, das ihr statt Allah anruft? Zeigt mir, was sie von der Erde erschaffen haben. Oder haben sie einen Anteil an den Himmeln? Bringt mir ein Buch herbei, wenn ihr wahrhaftig seid."(Allmächtig)

Hier sollten wir Sir Thomas Arnold einen christlichen Intellektuellen aus seinem Buch "Call to Islam" (S.48) zitieren:
"Basierend auf den freundlichen Beziehungen, die zwischen den Muslimen und Christen unter den Arabern aufgebaut und gefestigt wurden, können wir beurteilen, dass Zwang niemals ein entscheidendes Element war, um Leute zum Islam zu rufen. Muhammad (Gottes Friede sei mit ihm) selbst schloss einen Vertrag mit einigen christlichen Stämmen. Darüberhinaus übernahm es Muhammad (Gottes Friede sei mit ihm) selbst, solche Leute (Nichtmuslime) zu schützen und die Freiheit, ihre eigenen religiösen Rituale durchzuführen, zu gewähren. Tatsächlich erlaubte Muhammad (Gottes Friede sei mit ihm) den Geistlichen der Kirchen, ihre Rechte und Autorität in Frieden und Sicherheit zu genießen."

Es ist ausreichend, als Widerlegung dieses Missverständnisses über Menschenrechte im Islam die folgende juristische Regel zu zitieren: "[Die Nichtmuslime] sind berechtigt, wozu auch wir [Muslime] berechtigt sind. Ihnen ist auch befohlen, was uns [Muslimen] befohlen ist." Diese Feststellung zeigt zweifellos, dass es in einer Islamischen Gesellschaft keine Ungleichbehandlung gibt.

Drittens: Die Anwendung und Ausübung von Huduud, den von Allah vorgeschriebenen Strafen im Islam, soll grausam und barbarisch sein. Daher verstoßen sie gegen die Menschenrechte.



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مُساهمةموضوع: رد: MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM   MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM - صفحة 2 Emptyالإثنين 18 ديسمبر 2023, 10:58 pm


Antwort auf die Missverständnisse über Huduud
Lasst uns erst zeigen, dass Verbrechen und Tötung im Islam in zwei Kategorien unterteilt werden:
1.    Verbrechen, die gemäß den Gesetzen der Schari´ah festgelegte Strafen haben. Diese Verbrechen sind: Mord, Ehebruch, Diebstahl, Alkohol trinken, falsche Beschuldigung des Ehebruchs oder andere unsittliche Handlungen, Aggression gegen Menschen, nach der Annahme des Islam diesen zurückzuweisen und gegen Muslime kämpfen oder ihnen in ihrer Gesellschaft drohen oder schaden.

2.    Verbrechen, die gemäß den Gesetzen der Schari´ah keine festgelegten Strafen haben. Dem muslimischen exekutiven Oberhaupt wird die Autorität übertragen, die Strafe für solche Verbrechen dem öffentlichen Interesse der Muslime und der Islamischen Gesellschaft entsprechend festzulegen. Diese Sorte von Strafen ist als strenger Verweis bekannt.

Verbrechen, die gemäß den Gesetzen der Schari´ah festgelegte Strafen besitzen, werden noch in zwei weitere Gruppen unterteilt:
i.    Es bezieht sich auf Strafen, die Übergriffe auf persönliche Rechte beinhalten, wie: Tötung, Körperverletzung, verbunden mit einem Verlust oder einer Funktionsbeeinträchtigung eines Glieds oder eines Organs oder die falsche Anklage des Ehebruchs. Die Strafen für solche Verbrechen können reduziert werden, wenn der Kläger die Strafe erlässt. Die Strafe für derartige Vergehen ist Taziir, eine Disziplinarstrafe, über die von der herrschenden Autorität entschieden wird. Diese Strafen dienen dem Interesse der Islamischen Gesellschaft.

ii.    Dies bezieht sich auf Strafen für den Ungehorsam gegenüber den Befehlen Allahs (Allmächtig) und anderer Gebote, die in der Schari´ah festgelegt sind. Diese Verbrechen umfassen das Trinken von Alkohol, Unzucht und Diebstahl. Die Strafen für diese Vergehen können nicht gemildert werden, auch wenn der Kläger die Anklage fallen lässt.

Lasst uns einige Grundlagen für den Vollzug von Huduud, Kapitalstrafen in der Schari'ah aufzählen:
1.    Kapitalstrafe wird bei einem erwachsenen, gesunden und volljährigen Menschen vollzogen.

2.    Von einer Kapitalstrafe wird abgesehen, wenn es sich nur um eine Verdächtigung handelt oder bei Mangel an Beweisen.

Dies basiert auf dem Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm):
"Stoppt Huduud, Kapitalstrafen,  wenn ihr Verdächtigung [erlaubte oder vorsätzliche] vermutet."

3.    Kapitalstrafe wird im Islam nur bei Verbrechen gegen die fünf schrecklichen Verbrechen im Leben vollzogen.

4.    Eine Kapitalstrafe muss durch ein Geständnis gefestigt sein. Es ist trotzdem möglich, ein Geständnis zurückzunehmen. Nur die Zeugenaussage von Männern wird bei Kapitalstrafen akzeptiert.

5.    Das wesentliche Ziel solcher Strafen ist, den Kriminellen eine Lektion zu erteilen, damit sie nichts tun, was in der islamischen Gesellschaft Angst und Schrecken verbreitet. Kein Übergriff jeglicher Art darf gegen die Rechte der Individuen in der Islamischen Gesellschaft stattfinden. Daher existieren derartige Strafen als abschreckende Maßnahme, um diese Rechte zu sichern. Folglich wird die Gesellschaft Frieden und Sicherheit genießen.

Zusätzlich, obwohl der Islam den Menschen mit der himmlischen Strafe im Jenseits für alle möglichen Vergehen droht, beeinflusst dies nicht auch die weltliche Strafe. Alle Individuen der Islamischen Gesellschaft, die Gesetze und Islamische Regeln brechen, werden so schweren Strafen ausgesetzt. Es gibt in jeder menschlichen Gesellschaft bestimmte Individuen, die nur durch Gewaltanwendung diszipliniert werden können und all ihre schlechten Taten gegen die Gesellschaft aufgeben. Und dann können wir feststellen, dass der Islam für jedes Verbrechen die geeignete Strafe festgelegt hat. Qisas, das Töten des Mörders, ist eine gerechte und passende Bestrafung für jemanden, der andere tötet.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Baqarah (Die Kuh) 2:178, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Oh ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche.(Allmächtig)

Wenn die Familie des Opfers aber dem Mörder verzeiht, wird von der Kapitalstrafe abgesehen.

Dies basiert auf der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Baqarah (Die Kuh) 2:178, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen.(Allmächtig)

Desweiteren legte Allah (Allmächtig) das Schneiden der Hand als Strafe für Diebstahl fest.

Dies hat seine Grundlage in der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Maidah (Der Tisch) 5:38, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Dem Dieb und der Diebin schneidet ihr die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen haben, und als abschreckende Strafe von Allah. Und Allah ist Allmächtig, Allweise.(Allmächtig)

Der Islam vollzieht das Schneiden der Hand aber nur unter bestimmten Umständen und Bedingungen. Erstens, der Diebstahl muss innerhalb der bestimmten Grenze liegen. Zweitens, der gestohlene Gegenstand muss unter Verschluss und ordentlichem Schutz gewesen sein. Drittens, wenn die Situation des Diebstahls nur Verdacht ist oder wenn der Grund für den Diebstahl wirklicher und gerechtfertigter Hunger war [oder wirkliche Armut], in einem solchen Fall wird die Hand des Diebes nicht amputiert. Der Diebstahl ist in der Gesellschaft ein sehr verbreitetes Verbrechen. Wenn Diebstähle sich weiter ausbreiten, dann sind alle Mitglieder der Gesellschaft bedroht. Kein einziges Individuum würde sich in seiner Gesellschaft mehr sicher fühlen. Eine sichere Gemeinschaft ist aber wichtig, um den Mitgliedern ein angemessenes und ehrbares Leben zu ermöglichen. Nach dem Stehlen kann einem Dieb Widerstand entgegentreten. Dies kann ihn dazu verleiten, eine andere Straftat zu begehen, wie Mord. Beispielsweise könnte er im Verlauf seines Verbrechens eine Frau vergewaltigen. Deshalb muss ein solches schweres Verbrechen ordentlich und fest verfolgt werden. Wenn sich also ein Dieb bewusst ist, dass ihm wegen des Diebstahls seine Hand abgeschnitten wird, wird er entweder zögern oder den Diebstahl lassen. So wird auch der Reichtum und die Sicherheit in der Gemeinschaft geschützt.

Desweiteren hat der Islam eine spezielle Strafe vorgeschrieben, die Hirabah genannt wird [eine spezielle Strafe, die mit dem folgenden Beispiel beschrieben wird] für Verbrechen, die unter Drohung mit einer Waffe begangen wurden. Beispiele für Hirabah sind: Blockieren der Straße, um die Vorbeikommenden auszurauben; Töten; in friedliche Wohnviertel eindringen und unschuldige Anwohner ängstigen und einschüchtern.

Die vorgesehene Strafe basiert auf  der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Ma´idah (Der Tisch) 5:33-34, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Land zu erregen trachten, soll sein, dass sie getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder dass sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie eine Schmach in dieser Welt sein und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil. Ausgenommen davon sind jene, die bereuen, noch ehe ihr sie in eurer Gewalt habt. So wisset, dass Allah Allverzeihend, Barmherzig ist.(Allmächtig)

Die Strafe wird gemäß der Art und Schwere des Verbrechens festgelegt. Wenn ein Dieb sein Opfer tötet und das Geld vergräbt, ist die Strafe das Töten und Kreuzigen des Diebes. Wenn der Dieb nur das Geld des Opfers nimmt, aber das Opfer nicht tötet, wird dem Dieb die Hand abgeschnitten. Wenn ein Dieb das Opfer tötet, aber sein Geld nicht anrührt, wird der Dieb getötet. Wenn der Dieb unschuldige Anwohner ängstigt, aber keinen von ihnen tötet, muss eine solche drohende Person von ihrem Heimatland vertrieben werden.

Darüberhinaus beschreibt der Islam die Strafe der Auspeitschung für Junggesellen, die Unzucht begehen.

Dies hat seine Begründung in der Ajat im Qur´an al-Karim Sura An-Nur (Das Licht) 24:2, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls mit hundert Peitschenhieben aus; und lasst euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen, wenn ihr an Allah und an den jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Pein beiwohnen.(Allmächtig)

Was den verheirateten Mann oder die verheiratete Frau angeht, die ehebrechen, so lautet die Strafe Steinigung bis zum Tod. Diese Strafe ist nur anwendbar und vollstreckbar, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wurden und eintrafen.

Ein verheirateter Mann oder eine verheiratete Frau wird zu Tode gesteinigt, wenn eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt werden:
Offenes und klares Bekenntnis:
Um von einem Angeklagten ein Geständnis zu erhalten, dürfen weder Zwang noch Gewalt angewendet werden. Abgesehen davon wird der Richtspruch nicht nach dem ersten Geständnis oder offenen Bekenntnis der Schuld erlassen. Das Geständnis wird erst wirksam, nachdem es viermal in vier verschiedenen Sitzungen oder Anhörungen des Gerichts wiederholt wurde. Ein Richter dreht in allen derartigen Sitzungen und bei jedem Geständnis das Gesicht weg und zeigt damit seine Missbilligung. Tatsächlich darf der Richter dem Geständigen einige Redewendungen, Sätze oder Worte anbieten, die ihn entmutigen und zur Rücknahme seines Geständnisses bewegen sollen.

Der Richter könnte etwas sagen, wie: "Es könnte sein, dass sie die andere Person küssten oder berührten, aber nicht wirklich die unerlaubte Tat des Ehebruchs begingen. Unter Umständen haben sie die andere Person nur liebkost, ohne tatsächlich Geschlechtsverkehr gehabt zu haben."

All das, um ihm die Tür offen zu halten, sein Geständnis zurückzunehmen. Dies hat seine Grundlage in der Sunnah, Überlieferung des Propheten (Gottes Friede sei mit ihm), der so handelte, als die Ghamidi – Frau darauf bestand, dass sie tatsächlich unrechtmäßig Ehebruch begangen habe und als Resultat dieses Geschlechtsverkehrs nun schwanger sei. Wenn diejenigen so auf ihrem Geständnis bestehen, wird die Steinigung stattfinden. Sogar wenn die Steinigung stattfindet und die Person, die gesteinigt wird davonrennt, um dem zu entgehen, dann wird dies als Zurücknahme ihres Geständnisses gewertet. In einem solchen Fall wird die Strafe der Steinigung eingestellt.

Es bedarf vier ehrlicher Zeugen:
Diese vier ehrlichen und gerechten Zeugen müssen als aufrichtig in ihren Aussagen und ihrem Benehmen bekannt sein. Diese vier Zeugen müssen versichern, wahrhaftig den tatsächlichen Geschlechtverkehr direkt gesehen zu haben (das bedeutet, dass die vier Zeugen tatsächlich den männlichen Penis in der weiblichen Vagina gesehen haben). Eine solche Situation kann nur beobachtet werden, wenn ein derartiger unrechtmäßiger Akt der Befriedigung offen von den beiden Parteien begangen wird, ohne Respekt für die Gesetze, die Ehre und Würde der Islamischen Gesellschaft zu zeigen. Im Fall einer Verdächtigung, wird keine Steinigung vollzogen, wie schon zuvor erwähnt.  

Die ist durch den Hadith des Gesandten Allahs begründet:

"Stoppt Huduud, Kapitalstrafen,  wenn ihr Verdächtigung [erlaubte oder vorsätzliche] vermutet."

Ehebruch und Unzucht ist kein persönliches Privileg oder privates Verhalten. Es ist in der Tat eine Verletzung der Rechte der Islamischen Gesellschaft. Es gibt viele Ergebnisse und Konsequenzen, die von solchen unsittlichen Handlungen herrühren.



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Es folgen nur ein paar davon:
-    Demoralisierung der sozialen Werte und Prinzipien der Gesellschaft. Als Folge davon vermehrte Verbreitung von Geschlechtskrankheiten auch auf unschuldige Individuen der Gesellschaft.

-    Vermischung der Abstammung. Ein Kind könnte einer anderen Person als dem eigenen Vater zugesprochen werden, oder ein Kind könnte der Ehre beraubt werden, seinem wirklichen Vater zugesprochen zu werden. Zusätzlich würde das ernsthafte Problem des Erbes auftauchen. Jene, denen kein Erbe zustünde, würden erben und jenen, denen es zustünde, bekämen nichts. Ausserdem könnte jemand einen Ehegatten heiraten, der ihm absolut verboten sein könnte [wie seine Schwester, eine Nichte oder Tante, usw].

-    Schaffung einer Klasse von Menschen, die der Sympathie der Eltern, Abstammung und Familie sowie der Familienzugehörigkeit beraubt wären. Dies könnte zu gravierenden psychischen Erkrankungen und Unsicherheiten führen. Als Folge kann dies zu schweren sozialen Abweichungen und Unordnungen führen, welche die gesamte Gesellschaft im Großen erfassen könnten. Vaterschaft und Mutterschaft sind für ein Kind wie ein Land. Da sucht es Frieden, Unterkunft, Sicherheit, Unterstützung und Freude.

Desweiteren setzte der Islam Strafe der Auspeitschung für die falsche Beschuldigung anderer des Ehebruchs oder der Unzucht fest.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura An-Nur (Das Licht) 24:4, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und lasst ihre Zeugenaussage niemals mehr gelten; denn sie sind es, die Frevler sind.(Allmächtig)

Der Grund, und Allah (Allmächtig) weiss es am besten, aus dem Er diese Strafe festgelegt hat und vollstreckt, ist die guten Sitten in der Gesellschaft zu schützen und aufrechtzuerhalten und um die Unberührtheit der Privatsphäre unbescholtener Menschen zu bewahren. Falsche Beschuldigung ist ein großes soziales Problem, das behandelt und aus der Gesellschaft entfernt werden muss. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Übergriffsversuch erzeugt Vergeltungsschläge. In manchen Fällen kann solch eine falsche Anschuldigung zu einem Mord führen, bei dem die Person die Unruhe gestiftet hat, getötet wird. Deshalb schreibt die Schari´ah eine so strenge Strafe für den Beschuldigten vor, wenn er keine stichhaltigen und wahren Beweise erbringt.

Alle Strafen im Islam haben den Schutz der Menschenrechte im Blick und zeigen und vermitteln die Göttliche Ehrlichkeit und Gerechtigkeit.

Der Islam hört nicht nur bei den körperlichen Strafen auf, sondern er geht noch einen Schritt weiter zu den physiologischen Strafen. Die falsche Zeugenaussage wird zum Beispiel nicht angenommen. Es wird als unehrenhafter, unaufrichtiger und elender Akt gegen die Schari´ah bezeichnet.

Der einzige Ausweg zu dieser Handlung ist, zu sehen, ob der Kläger völlig bei Allah bereut und sein Verhalten bessert. Und wieder wird all dies getan, um die Menschenrechte zu beschützen, Allah (Allmächtig) weiss es am besten.

Demgemäß legte der Islam eine Strafe für Berauschendes aller Art und für Schwarzhändler fest. Das Trinken von Alkohol und die Benutzung illegaler Drogen aller Art wird gemäß der Schari´ah auch mit Auspeitschung bestraft. Dem Menschen steht es frei, zu essen und zu trinken, was er möchte, und anzuziehen, was er möchte, aber innerhalb der Grenzen, die Allah (Allmächtig) gesetzt hat. Allah (Allmächtig) hat zum Beispiel bestimmte Sorten von Fleisch verboten, alle alkoholischen Getränke und unanständige Kleidung, die in der Gesellschaft soziale und moralische Probleme verursachen. Der Islam verbietet dem Gläubigen, das Fleisch von Kadavern zu essen, das Blut der geschlachteten Tiere, Schweinefleisch und Tiere, die unter Anrufung einer anderen Gottheit als Allah (Allmächtig) geschlachtet worden sind. Es gibt keine festgelegte Strafe für diese Verbrechen oder Ungehorsam gegenüber Allahs (Allmächtig) Befehlen, aber wer sie begeht muss vollkommen bereuen und sich aus ganzem Herzen Allah (Allmächtig) zuwenden und sich von solchen unerlaubten Taten und Handlungen völlig fernhalten. Wenn eine Person aufgegriffen wird, während sie derartige verbotene Dinge offen und öffentlich tut, wird gegen sie eine angemessene Disziplinarstrafe verhängt, die dem Interesse der Islamischen Gesellschaft dient. Dem Menschen ist ebenfalls verboten, Berauschendes aller Art zu trinken, zu nehmen oder zu benutzen, die nicht nur seinem Körper, seinem Geist und seiner Familie schaden, sondern darüberhinaus auch der Gesellschaft schaden. Deshalb werden Wein, Likör und alles andere derartige im Islam "Die Mutter allen Übels oder aller Laster" genannt. Das Peitschen eines Alkoholikers ist eine vorgeschriebene Strafe im Islam, um die Benutzung solcher schädigender Substanzen einzugrenzen. Seine Absicht ist es, den Schutz des Menschen und seiner wesentlichen Dinge zu sichern: Reichtum, Geist und Körper. Es ist auch darauf gerichtet, den gefährlichen Einfluss, sittlich, ökonomisch, kriminell und sozial aus der muslimischen Gesellschaft auszuradieren.

Wir zählen im Folgenden einige negative Folgen und Konsequenzen auf, die von dem Missbrauch von Alkohol und Drogen herrühren:
-    Ein Betrunkener könnte unbewusst und unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen Unzucht, Ehebruch oder sogar Vergewaltigung eigener Kinder begehen.

-    Ein Drogenabhängiger wird für die Gesellschaft nutzlos. Ein Abhängiger könnte jede unsittliche Tat begehen, um durch Stehlen oder ein Verbrechen an die unerlaubten Drogen zu kommen.

-    Ernsthafte Gesundheitsrisiken bedrohen den Drogen-abhängigen, die von medizinischen Spezialisten mit Ersatzmedikamenten behandelt werden.

-    Geld und Zeit werden vergeudet, was der Gemeinschaft und der Gesellschaft ernsthaft schadet.

-    Die Gesellschaft ist des Könnens und der Fähigkeiten der Abhängigen beraubt. Dies allein ist eine Beeinträchtigung der Rechte der Gesellschaft.

-    Der Abhängige verliert von Zeit zu Zeit sein Gedächtnis und Können. Diese Situation kann zu tragischen Umständen führen. Eine Person kann unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol barbarisches Verhalten und Benehmen an den Tag legen. Der Islam duldet, akzeptiert und verzeiht solches tierisches Benehmen der Mitglieder seiner Gesellschaft nicht.

Deshalb beschließt der Islam eine sehr breite und allgemeine Regelung in der Schari´ah, die beschreibt, die Bestrafung entspricht der Größe der Sünde.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Asch-Schura (Die Beratung) 42:40, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann: Die Vergeltung für eine Übeltat soll ein Übel gleichen Ausmaßes sein(Allmächtig)

Zusätzlich sagt Allah, der Allmächtige, im Qur´an al-Karim Sura An-Nahl (Die Bienen) 16:126, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und wenn ihr bestraft, dann bestraft in dem Maße, wie euch Unrecht zugefügt wurde(Allmächtig)

Der Islam besteht allerdings nicht unwiderruflich auf der Verhängung dieser Bestrafungen. Er lässt vielmehr die Tür für Verzeihung und Vergebung offen, was die persönlichen Rechte und Schädigungen betrifft.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura An-Nur (Das Licht) 24:22, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Sie sollen (vielmehr) vergeben und verzeihen. Wünscht ihr nicht, dass Allah euch vergebe? Und Allah ist Allvergebend, Barmherzig.(Allmächtig)

Zusätzlich sagt Allah, der Allmächtige, im Qur´an al-Karim Sura Asch-Schura (Die Beratung) 42:40, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Dessen Lohn aber, der vergibt und Besserung bewirkt, ruht sicher bei Allah.(Allmächtig)

Der Islam legt es nicht darauf an, sich an dem Sünder zu rächen. Der Islam setzt keine strenge Strafen ein, um hart und streng zu den Gläubigen zu sein. Der hauptsächliche und wesentliche Grund für die Bestrafung ist es, die Rechte der Gläubigen in der Islamischen Gesellschaft zu wahren. Ferner versucht er, Frieden und Ruhe zu erhalten und warnt jedes Individuum, das Schlechtes tut, oder zu Bösem anstiftet, ein zweites Mal nachzudenken, bevor er/sie eine schlechte Handlung gegen die Gesellschaft begeht. Der Islam zielt darauf, jeder Person, die daran denken könnte, derartige Verbrechen zu begehen, wie das Bedrohen der Mitglieder der Gesellschaft,  vorher ein zweites Mal zu überlegen. Der Islam beabsichtigt auch, die Islamische Gesellschaft von allen kriminellen Aktivitäten zu reinigen. Wenn ein Mörder realisiert, dass er/sie getötet wird, wenn er/sie eine andere Person getötet hat, und wenn ein Dieb realisiert, dass für den Diebstahl seine Hand abgeschnitten wird, und wenn ein Unzüchtiger oder Ehebrecher realisiert, dass er in aller Öffentlichkeit ausgepeitscht wird, und wenn derjenige, der jemanden fälschlich des Ehebruchs bezichtigt, realisiert, dass er öffentlich ausgepeitscht wird; sie alle werden ernsthaft darüber nachdenken, bevor sie ihr beabsichtigtes Verbrechen begehen. Als Folge davon wird die Islamische Gesellschaft sicherer und geschützter.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Baqarah (Die Kuh) 2:179, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(In der Wiedervergeltung ist Leben für euch, oh ihr, die ihr einsichtig seid! Vielleicht werdet ihr (Allah) fürchten.(Allmächtig)

Man könnte einwenden, manche dieser festgelegten Bestrafungen im Islam seien grausam. Die Antwort auf diesen Vorwurf ist einfach: "Alle Menschen sind sich darin einig, dass solche Verbrechen überaus schädlich für die Gesellschaft sind. Dem entsprechend stimmen alle darin überein, dass diesen Verbrechen entgegengewirkt werden muss und die Menschen, welche Verbrechen begehen, bestraft werden müssen. Wir sollten die Tatsachen vergleichen, ob diese Islamischen Strafen wirkungsvoller die Verbrechensrate in der Islamischen Gesellschaft reduzieren oder die von Menschen gemachten?"

Die Islamischen Strafen mögen dem Betrachter grausam erscheinen, der nur ihren äußeren Wert betrachtet. Doch bei genauerem Hinsehen erweisen sie sich als gerechte, praktizierbare und logische Strafen. Islamische Strafen sind, mit Allahs Hilfe, ausreichend um Verbrechen aller Art in der Islamischen Gesellschaft auszumerzen. Bevor man dem Kriminellen gegenüber Freundlichkeit erweist, darf man die Rechte der Opfer des Verbrechens nicht übersehen oder vergessen. Ein verdorbenes und gemeines oder fehlerhaftes Organ muss von der Gesellschaft abgeschnitten werden, wie es mit einem defekten Körperteil auch gemacht wird, um den restlichen Körper zu schützen.

Es muss angemerkt werden, dass Anti-Islamische Medien ein verzerrtes Bild vom Islam und der Islamischen Gesellschaft liefern. Sie behaupten zum Beispiel die Islamische Gesellschaft wäre barbarisch und ungebildet. Sie beklagen auch, sein Rechts- und Strafsystem sei grausam. Dazu zeigen diese Medien, dass Mitglieder der Islamischen Gesellschaft durch anhaltende körperliche Defekte charakterisiert sind: ohne Hände, Arme und mit einem Bein; oder Leute, die täglich in der Öffentlichkeit ausgepeitscht würden. Man könnte meinen, dass die Islamischen Strafen täglich angewandt und vollzogen würden. Man muss trotzdem betonen, dass es durch die gesamte Islamische Geschichte hindurch nur wenige Fälle gab, von denen die Steinigung zum Tode berichtet und vollzogen wurde. Diese Fälle waren selten und durch die dringende Bitte der Sünder, die ihre Verbrechen gestanden hatten und den persönlichen Wunsch äußerten, die Strafe durch Steinigung zu erhalten. Die Individuen, die solche Verbrechen begangen haben, wollten so von der verderblichen Sünde gereinigt werden. Mit allen anderen Islamischen Strafen verhält es sich ähnlich.

Viertens: Die Strafe, die im Islam über denjenigen ausgesprochen wird, der den Islam als Lebensweise verlässt, sei ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Menschenrechte sichern allen Menschen die freie Religionswahl zu.

Ausserdem widerspräche eine solche Strafe der Aussage im Qur´an al-Karim Sura Al-Baqarah (Die Kuh) 2:256, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann: (Es gibt keinen Zwang im Glauben.(Allmächtig)



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مُساهمةموضوع: رد: MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM   MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM - صفحة 2 Emptyالإثنين 18 ديسمبر 2023, 11:04 pm

Antwort auf das Missverständnis über das Verlassen des Islam:
Die Islamische Schari´ah spricht diese Strafe gegen denjenigen aus, der dem Islam als Lebensweise den Rücken kehrt und seine Gesetze und Regeln ablehnt, wie aus dem Hadith, der Sunnah, Überlieferung des Propheten (Gottes Friede sei mit ihm) hervorgeht:
"Es ist nicht erlaubt, einen Muslim zu töten, ausser für eines der drei Verbrechen: (1) Ein verheirateter Mann oder eine verheiratete Frau, der oder die [bewiesenermaßen] Ehebruch begeht. (2) Wenn er einen anderen Muslim getötet hat. (3) Wenn er dem Islam den Rücken kehrt [die Lebensweise in Öffentlichkeit ablehnt und offen angreift, und sich von ihm und der Islamischen Gesellschaft abwendet."

Darüberhinaus hat dies seine Grundlage im Hadith und in der Sunnah, Überlieferungen vom Propheten (Gottes Friede sei mit ihm):
"Wer auch immer wechselt [den Islam als Religion und Lebensweise ablehnt], tötet ihn."

Wir sollten die folgenden Punkte betrachten, welche die Person betreffen, die den Islam als Glauben und Lebensweise zurückweist:
- Die Tötung eines Abtrünnigen vom Islamischen Glauben hat solche Leute zur Folge, die den Islam offen und öffentlich ablehnen und angreifen. Solche Abtrünnigkeit entspricht einer inneren Revolution innerhalb der Islamischen Gesellschaft. Wenn eine solche Person seine Abtrünnigkeit für sich behält  und sie nicht verkündet, bleibt er Allah (Allmächtig) überlassen. Allah (Allmächtig) weiss am besten, wer glaubt und wer den Glauben verweigert. Muslime können nur ihre Richtsprüche und offensichtlichen Angelegenheiten begründen, und die Wirklichkeit Allah (Allmächtig) überlassen.

- Einer Person, die den Islamischen Glauben ablehnt, sollte eine Gelegenheit von drei aufeinanderfolgenden Tagen gegeben werden, um zur Gemeinschaft des Islam zurückzukehren. Reife Islamische Gelehrte müssen mit ihm sitzen und ihm die große Sünde erklären, die er gegen seine eigene Seele, seine Familie und die Gemeinschaft  begeht. Wenn diese Person zur Gemeinschaft des Islam zurückkehrt, wird sie freigelassen; wenn nicht, wird die Strafe vollzogen. Die Tötung eines Abtrünnigen ist in Wirklichkeit eine Erlösung für die restlichen Mitglieder der Gesellschaft.

- In der Islamischen Schari´ah ist es unannehmbar, wenn jemand den Islam zurückweist, denn er ehrt nicht seine Bindung zu seinem Glauben. Wenn jemand seine Bindung zum Glauben nicht aufrechterhält, wird er für schlimmer betrachtet als ein Nicht – Gläubiger.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura An-Nisa (Die Frauen) 4:137, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Wahrlich, diejenigen, die gläubig sind und hernach ungläubig werden, dann wieder glauben, dann abermals ungläubig werden und noch heftiger im Unglauben werden, denen wird Allah nimmermehr vergeben noch sie des Weges leiten.(Allmächtig)

- Den Islam als Lebensweise zurückzuweisen rührt von einer arglistigen Propaganda gegen den Islam her. Darüberhinaus bedeutet die Zurückweisung des Islam auch Undankbarkeit der Islamischen Gesellschaft und der direkten Gemeinschaft, in welcher der Abtrünnige lebt, gegenüber. Durch eine derartige Zurückweisung werden andere Leute entmutigt, den Islam als Lebensweise anzunehmen. Der Fall, dass jemand den Islam zurückweist, nachdem er ihn zuvor angenommen hatte zeigt, dass er nur ausprobiert hat, sich aber über die Ausübung dieser Lebensweise nicht ernsthaft im Klaren war. Deshalb wird die Ablehnung des Islam dazu benutzt, den Islam anzugreifen und versucht von innen zu rebellieren. Aus diesem Grund ist eine solche Strafe vorgeschrieben, Allah (Allmächtig) weiss am besten.

- Der Islam möchte, dass die von der Religion des Islam Abtrünnigen diese Angelegenheit sehr ernst nehmen und sich Zeit nehmen, um ihn voll zu studieren. Von ihnen wird verlangt, dass sie Nachforschungen anstellen, auswerten und ernsthaft alle Aspekte des Islam als Lebensweise untersuchen, bevor sie ihn annehmen und nach seinen Regeln und Gesetzen leben sollen. Wenn diese Umkehr willentlich passiert, ist es schön und gut. Wenn nicht, dann lässt solch eine schwere Strafe jenen, die herumspielen wollen und mit dem Islam experimentieren, keine noch so kleine Chance.

Der Islam behandelt das Zurückweisen des Glaubens nicht als persönliche Angelegenheit. Die Zurückweisung des Islam als Lebensweise bedeutet nicht nur einen Wechsel der Religion des Abtrünnigen, sondern mehr noch die Ablehnung des gesamten Systems. Eine derartige Ablehnung wird sicherlich dem ganzen System schaden und verletzen und nicht nur den Abtrünnigen. Wie schon eher betont, betrachtet der Islam die Zurückweisung als Kern für eine innere Revolution und böse Anstiftung in der Gesellschaft. Der Islam akzeptiert oder verzeiht solch eine schlechte Handlung  nicht, die zu Unheil und Verwirrung in der Gesellschaft führt. Tatsächlich ähnelt dies den modernen politischen Systemen sehr, die jeden Staatsstreich oder andere Aktivitäten, um eine existierende Herrschaft oder Regierung zu überwältigen, als illegale Handlungen bestrafen. Desweiteren werden derartige revolutionäre Aktivitäten gegen die Regierung sehr ernst genommen und diejenigen, die daran teilgenommen haben, werden getötet, verbannt oder inhaftiert. Tatsächlich werden derartige Andersdenkende des politischen Systems unter Umständen psychologisch oder körperlich gefoltert oder das persönliche Eigentum dieser Individuen wird enteignet. Ferner werden die Familienmitglieder und/oder Verwandte ebenfalls den Störungen ausgesetzt.

Fünftens: Die Verbannung einer muslimischen Frau, die einen Nicht–Muslim heiratet, ist eine Verletzung der Menschenrechte und speziell ihrer persönlichen Freiheit, die ihr erlaubt, zu heiraten, wen sie möchte.



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مُساهمةموضوع: رد: MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM   MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM - صفحة 2 Emptyالإثنين 18 ديسمبر 2023, 11:08 pm

Antwort auf das Missverständnis über die Ehe mit einem Nicht-Muslim
Die vernünftige islamische Erklärung hinter dieser Einschränkung der Freiheit der Heirat ist hauptsächlich der Schutz und die Aufrechterhaltung der Familieneinheit in der Islamischen Gesellschaft. Der Islam beabsichtigt, die Familie vor Scheidung wegen der verschiedenen Religionen der beiden Ehegatten zu schützen. Ein Ehemann kann sehr große Respektlosigkeit gegenüber dem Glauben und den religiösen Prinzipien seiner Frau zeigen, denn er denkt, er sei das dominantere Familienmitglied. Zusätzlich kann die Frau sich auch schwächer und sensibler fühlen, was ihren Glauben in ihrer Familie betrifft.

Die drei folgenden Fälle werden die Situation erklären. Alle drei besitzen dasselbe Prinzip, das wir im vorherigen Absatz hervorgehoben haben.

Erster Fall:
Ein männlicher Muslim heiratet eine Götzenanbeterin oder eine Atheistin. Der Islam verbannt eine solche Ehe, denn der Islamische Glaube respektiert den Glauben der Götzenanbeter nicht im Geringsten. Demzufolge wird in der ganzen Familie ständig Streit und Kampf vorherrschen. Der Islam sieht die Scheidung als eine der am meisten verhassten oder verachtenswertesten Handlungen aus der Sicht Allahs (Allmächtig) an. Deshalb rät der Islam von einer Ehe ab, in welcher der Mann den Glaubensprinzipien der Frau und ihrer Familie keine Beachtung schenkt. Demzufolge würde eine solche Ehe meistens mit einer Scheidung enden, die zur Auflösung einer existierenden Islamischen Familie führen würde. Wie bereits zuvor erwähnt, mag der Islam die Auflösung einer muslimischen Familie überhaupt nicht. Deshab verbietet der Islam von vornherein den Grund, der zu dem zu erwartenden Familienproblem führen wird.

Zweiter Fall:
Der Islam erlaubt einem männlichen Muslim, eine Jüdin oder eine Christin zu heiraten, denn der Islam glaubt an die Sendung von Jesus (Friede sei mit ihm) als Prophet und Gesandten Allahs (Allmächtig) der Israeliten, der auf wudersame Weise durch Allahs (Allmächtig) Wort geboren wurde. Dementsprechend akzeptiert der Islam die Sendung des Propheten Moses (Friede sei mit ihm) als Prophet und Gesandten der Israeliten. Aus diesem Grund wird eine Christin oder Jüdin, die ihren Glauben behalten möchte, in dieser Hinsicht nicht mit diesem Problem konfrontiert. Abgesehen von den unterschiedlichen Glaubensprinzipien und Religionen wird diese Ehe Fortbestand haben und die Familie wird gedeihen, wenn alles zwischen den beiden Ehegatten gut läuft, inscha Allah.

Dritter Fall:
Der Islam verbannt die Heirat einer weiblichen Muslima mit einem Christen oder Juden, weil diese die Botschaft Muhammads (Gottes Friede sei mit ihm) verneinen. Tatsächlich könnten solche Individuen herabwürdigend von dem Propheten (Gottes Friede sei mit ihm) sprechen, eine Situation die Hass, Probleme und Missfallen zwischen den beiden Gatten erzeugt. Derartiges Verhalten wird zum Streit und zu Differenzen zwischen den beiden Ehegatten führen und eventuell zum Bruch der Familie durch Scheidung. Deshalb verbannt der Islam das, was eventuell zur Scheidung führt.

Sechstens:
Das System der Sklaverei widerspräche dem Islamischen Konzept der Gleichheit und vollen persönlichen Freiheit. Dies sei auch eine Verletzung der Menschenrechte.

Antwort auf das Missverständnis über Sklaverei
Wir möchten kurz den Islamischen Standpunkt zur Sklaverei erläutern. Der Islam akzeptierte die Sklaverei wegen der besonderen ökonomischen und sozialen Bedingungen in der Gesellschaft, um ihre Wirtschaft aufrechtzuerhalten, als der Islam zuerst auftauchte. Die gesamte Gesellschaft war vom Sklavereisystem überaus abhängig, was die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnisse angeht. Tatsächlich beschränkte sich das Sklavereisystem nicht nur auf die Arabische Halbinsel, sondern war weltweit verbreitet. Ausserdem war die Sklaverei auch in den früheren Religionen wohlbekannt und angenommen.

In der Bibel wird im 5. Buch Mose 20:10-17 festgestellt:
10Wenn du vor eine Stadt ziehst, um gegen sie zu kämpfen, so sollst du ihr zuerst den Frieden anbieten.

11Antwortet sie dir friedlich und tut dir ihre Tore auf, so soll das ganze Volk, das darin gefunden wird, dir fronpflichtig sein und dir dienen.

12Will sie aber nicht Frieden machen mit dir, sondern mit dir Krieg führen, so belagere sie

13Und wenn sie der HERR, dein Gott, dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was männlich darin ist, mit der Schärfe des Schwertes erschlagen.

14Nur die Frauen, die Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und alle Beute sollst du unter dir austeilen und sollst essen von der Beute deiner Feinde, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

15So sollst du mit allen Städten tun, die sehr fern von dir liegen und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören.

16Aber in den Städten dieser Völker hier, die dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat, 17sondern sollst an ihnen den Bann vollstrecken.

Der Islam verfolgt einen Stufenplan über einen langen Zeitraum, um die Sklaverei schrittweise aus der Islamischen Gesellschaft zu verbannen, genau wie er Alkoholika aller Sorten verbannt. Alkohol (oder Wein) wurde in der Islamischen Gesellschaft nicht auf einmal verboten, sondern eher in Stufen.

In der ersten Stufe sagt Allah, der Allmächtige, im Qur´an al-Karim Sura Al-Baqarah (Die Kuh) 2:219, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Sie befragen dich über Berauschendes und Glücksspiel. Sprich: "In beiden liegt großes Übel und Nutzen für die Menschen. Doch ihr Übel ist größer als ihr Nutzen." Und sie befragen dich, was sie spenden sollen. Sprich: "Den Überschuss." So macht euch Allah die Zeichen klar, damit ihr nachdenken möget.(Allmächtig)

Als eine größere Zahl an Menschen den Islam als Lebensweise und Religion annahm, offenbarte Allah (Allmächtig) die folgende Ajat aus dem Qur´an al-Karim Sura An-Nisa (Die Frauen) 4:43, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Oh ihr, die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht(Allmächtig)

Dann, als sich der Glaube der Muslime gefestigt hatte und sie begannen, über den Islam eingehend zu lernen und zu studieren, und den Befehlen Allahs (Allmächtig) und den Anweisungen des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) vollen Respekt und Gehorsam leisteten, erließ Allah (Allmächtig) das völlige Verbot für Alkohol.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Ma´idah (Der Tisch) 5:90, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Oh ihr, die ihr glaubt! Berauschendes, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein Greuel, das Werk Satans. So meidet sie, auf dass ihr erfolgreich seid.(Allmächtig)

Auf ähnliche Weise verfolgte der Islam eine dementsprechende Annäherung, um die Sklaverei aus der Islamischen Gesellschaft zu entfernen. Der Islam befahl nicht sofort jegliches Geschäft mit Sklaverei zu stoppen, sondern er entzog weise alle Quellen der Sklaverei. Der Islam beabsichtigte, ein Stadium zu erreichen, in dem alle Aktivitäten vollständig verschwinden. Der Islam begann mit dem ersten Stadium: sich selbst aus ihren Herzen und Gedanken heraus Befreien. Sie wurden angewiesen, sich stark, gesund und fähig zu fühlen. Ihnen wurde beigebracht, die Gefühle der Schwäche und der Unterlegenheit von sich selbst aufzugeben. Der Islam rief das menschliche Gefühl und die Unversehrtheit in den Herzen und Gedanken der Sklaven wieder wach, indem er sie zu Brüdern ihrer Herrn oder Besitzer machte oder sie so nannte. Sklaverei blieb niemals ein bleibendes Phänomen in der Islamischen Gesellschaft.

Es wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) sagte:
"Eure Arbeiter sind eure Brüder. Allah, der Allmächtige, setzte sie unter euch [zu euren Diensten]. Wer einen [seiner Brüder] unter sich [arbeiten] hat, muss ihn speisen von dem, was er selber isst, ihn bekleiden, wie er sich selbst bekleidet und ihnen nichts zu tun befehlen, was sie nicht leisten können. Wenn du dies tust, dann hilf ihnen."

Der Islam festigte darüber hinaus das Recht der Sklaven auf Leben.

Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) sagte:
"Wer einen Sklaven tötet, wird getötet. Wer einem Sklaven die Nase abschneidet, dem wird seine eigene Nase abgeschnitten [als Bestrafung]. Wer einem Sklaven die Hoden entfernt, dem werden seine eigenen Hoden auch entfernt."

Darüber hinaus befiehlt der Islam den Muslimen, zu ihren Sklaven und Mägden freundlich und gut zu sein.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura An-Nisa (Die Frauen) 4:36, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und dient Allah und setzt Ihm nichts zur Seite; und seid gut zu den Eltern und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem Nachbar, sei er verwandt oder aus der Fremde, dem Begleiter an der Seite, dem Sohn des Weges und zu dem (Sklaven), den ihr von Rechts wegen besitzt. Seht, Allah liebt nicht den Hochmütigen und Prahler.(Allmächtig)

Tatsächlich erhöht der Islam die Gefühle der Sklaven mit Ehre, denn er verbietet den Herren der Sklaven, ihre Sklaven an ihre Herkunft zu erinnern.

Es wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) sagte:
"Man sollte nicht sagen:´Dies ist mein Sklave´ oder ´dies ist meine Magd´, sondern man sollte lieber sagen: ´dies ist mein Junge´ oder ´dies ist mein Mädchen´."

Sklaverei im Islam beschränkt sich nur auf körperliche, es gibt keine geistige oder psychische Sklaverei. Ein Sklave besitzt das Recht, seinen eigenen Glauben zu behalten, wenn er dies wünscht. Desweiteren zeigt der Islam das beste Beispiel für die Gleichheit der Menschen, indem er den Vorrang denen zuspricht, die am frömmsten und am rechtschaffensten sind. In der Tat brachte der Islam die Bruderschaft oder Einheit zwischen Sklaven und ihren Herren. Der Islam ging sogar noch einen Schritt weiter, indem er das außerordentliche Beispiel Allahs Gesandtem (Gottes Friede sei mit ihm) präsentierte, als er seine Kousine Zainab bint Jahsch, eine noble Dame von den Quraisch, seinem Sklaven und Gefährten Zaid bin Harith zur Heirat anbot. Der Letztere wurde auch zum Führer des Heeres benannt, dem einige der führenden wohlbekannten Gefährten des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) angehörten.

Der Islam verfolgte zwei Haupmethoden, um die Sklaverei aus der Islamischen Gesellschaft abzuschaffen und praktizierte sie auf sehr geschickte Weise, um Verwirrung oder Chaos in der Gesellschaft zu vermeiden. Diese Methoden schufen keinerlei Feindseligkeit und Hass zwischen den unterschiedlichen Klassen der Islamischen Gesellschaft oder verursachten den vorherrschenden sozio-ökonomischen Situationen irgendwelche Einbußen.

Die erste Methode: Der Sklaverei die Quellen entziehen, welche während der Islamischen Geschichte sehr weitreichend waren.

Quellen der Sklaverei waren folgende:
• Bei Kriegen aller Art wurden die Kämpfer der besiegten Armee entweder getötet oder gefangen genommen und dann versklavt.

• Wenn jemand Schulden hatte und sie nicht vollständig zurückzahlen konnte, wurde der Verschuldete zum Sklaven des Schuldners.

• Väter verkauften ihre Kinder, männlich oder weiblich, wenn sie wollten.

• Persönliche Aufgabe der Freiheit. Wenn jemand etwas brauchte, verkauft er sich einer anderen Person, um zu erhalten, was er brauchte.

• Alle Arten von Piraterie, Kidnapping und Entführung von Menschen. Solche entführten Menschen wurden wie Sklaven behandelt.

• Eine Strafe für Verbrechen wie Tötung, Diebstahl und Ehebruch, die dem Täter auferlegt wurde. Die kriminelle Person wurde zum Sklaven seines Opfers oder dessen Familienmitglieder oder Erben.

• Nachwuchs von Sklaven, selbst wenn der Vater ein freier Mann war.

Das zuvor Erwähnte waren nur einige wenige Quellen der Sklaverei, die vor dem Islam in der Welt praktiziert wurden. Dann hat der Islam all diese Quellen verboten.

 Nur zwei blieben als Ausnahmen:
1. Kriegsgefangene oder Inhaftierte aus von einem muslimischen Herrscher rechtmäßig erklärten Kriegen. Trotzdem wurden solche Kriegsgefangenen nicht alle zu Sklaven erklärt. Einige von ihnen wurden frei gelassen, während andere Lösegeld zahlten oder anderes.

Dies ist durch die Ajat aus dem Qur´an al-Karim Sura Muhammad (Gottes Friede sei mit ihm) 47:4 belegt, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Wenn ihr auf die stoßt, die ungläubig sind, so haut (ihnen) auf den Nacken; und wenn ihr sie schließlich siegreich niedergekämpft habt, dann schnürt ihre Fesseln fest. (Fordert) dann hernach entweder Gnade oder Lösegeld, bis der Krieg seine Lasten (von euch) wegnimmt. Das ist so. Und hätte Allah es gewollt, hätte Er sie Selbst vertilgen können, aber Er wollte die einen von euch durch die anderen prüfen. Und diejenigen, die auf dem Weg Allahs gefallen sind – nie wird Er ihre Werke zunichte machen.(Allmächtig)

So war es am Beginn, als der Islam im Kommen war. Dann versuchten die Feinde des Islam, seinen Fortschritt und Verbreitung aufzuhalten. Nicht – Muslime behielten Muslime als Kriegsgefangene.



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مُساهمةموضوع: رد: MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM   MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM - صفحة 2 Emptyالإثنين 18 ديسمبر 2023, 11:13 pm

Der Islam tat dasselbe.
1.    Eine geerbte Sklaverei ist andererseits das Kind zweier Sklaven. Solch ein geborenes Kind wird auch als Sklave betrachtet. Wenn der Herr eines Sklavenmädchens Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, wird das resulierende Kind in der Abstammung seinem freien Vater zugerechnet und ist somit ein freies Kind. In einem solchen Fall wird das Sklavenmädchen "Mutter eines Jungen" genannt, der weder verkauft, noch als Geschenk gegeben wird, aber sie wird nach dem Tod ihres Herrn befreit.

2.    Die zweite Methode beinhaltet die Ausweitung der Möglichkeiten der Befreiung des Sklaven aus der Sklaverei. Für die einzige Aussicht auf Freiheit war der Wille des Herrn des Sklaven oder der Sklavin ausschlaggebend. Vor dem Islam wurde ein Sklave sein ganzes Leben hindurch als Sklave betrachtet. Wenn dann der Herr eines Sklaven oder einer Sklavin diesen befreien wollte, musste er eine Geldbuße bezahlen.

Der Islam führte die Befreiung der Sklaven durch ihre eigenen Herrn ein und Verträge von Sklaven mit ihren Herrn, in denen sie diesem einen bestimmten Geldbetrag zahlten, um ihre Unabhängigkeit und Freiheit zu erlangen. Desweiteren öffnete der Islam die Türen, indem er dem Herrn eines Sklaven die Freiheit gab, seinen Sklaven jederzeit ohne Verpflichtung oder Geldbuße freizulassen. Dann öffnete er noch andere Türen und Mittel für die Befreiung von Sklaven:

• Wiedergutmachung für Sünden:
Der Islam setzte als Wiedergutmachung für die versehentliche Tötung die Befreiung eines gläubigen, religiösen Sklaven aus, zusätzlich zu dem Blutgeld, das der betroffenen Familie zu zahlen ist.

Dies hat seine Begründung in der Ajat im Qur´an al-Karim Sura An-Nisa (Die Frauen) 4:92, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: so soll er einen gläubigen Sklaven befreien und Blutgeld an seine Erben zahlen, es sei denn, sie erlassen es ihm aus Mildtätigkeit.(Allmächtig)

• Wiedergutmachung für Thehar – Schwur:
Dies basiert auf der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Muğadalah (Der Streit) 58:3, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:

(Und jene nun, die ihre Frauen Mütter nennen und dann zurücknehmen möchten, was sie gesagt haben – (die Buße dafür) ist die Befreiung eines Sklaven, bevor sie einander berühren. Dies (wird euch gesagt,) um euch zu ermahnen. Und Allah ist dessen wohl kundig, was ihr tut.(Allmächtig)

• Wiedergutmachung für das Brechen eines Schwures:
Dies hat seine Grundlage in der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Ma´idah (Der Tisch) 5:89, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Allah wird euch für ein unbedachtes Wort in euren Eiden nicht zur Rechenschaft ziehen, doch Er wird von euch für das Rechenschaft fordern, was ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Sühne dafür sei dann die Speisung von zehn Armen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen speist, oder ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer es aber nicht kann, dann (soll er) drei Tage fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr sie geleistet habt. Und hütet ja eure Eide. So macht euch Allah Seine Zeichen klar, auf dass ihr dankbar sein möget.(Allmächtig)

• Wiedergutmachung für das Brechen des Fastens im Monat Ramadhan:
Dies basiert auf dem Fall eines Mannes, der zum Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) kam und zu ihm sagte:
"Oh Prophet Allahs! Ich habe mich selbst zerstört!"  Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) fragte den Mann: "Warum?" Der Mann erzählte dem Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm), dass er mit seiner Frau während der Fastenstunden des Tages im Ramadhan Geschlechtsverkehr gehabt habe. Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) sagte: "Hast du einen Sklaven zum Befreien?" Der Mann verneinte. Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) fragte den Mann wieder: "Hast du die Mittel, um sechzig arme Leute zu speisen?" Der Mann verneinte. Als der Mann und die restlichen Leute noch saßen, wurde Allahs Gesandtem (Gottes Friede sei mit ihm) eine Menge frischer Datteln gereicht. Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) fragte nach dem Mann, der diese Sünde begangen hatte, und er kam nach vorn. Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) sagte dem Mann: "Nimm diese Datteln und gib sie den armen Leuten als Almosen [Wiedergutmachung für deine Sünde]." Der Mann antwortete: "Oh Prophet Allahs! Bei Allah! Es gibt keine ärmere Familie in der gesamten Stadt von Madinah als meine Familie." Als er das hörte, lächelte Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) so, dass seine Eckzähne erschienen und sagte: "Dann nimm die Datteln und speise deine Familie."

Eine Person, die eine dieser Sünden begangen hat, für die eine Wiedergutmachung verlangt wird, und er ist finanziell in der Lage dazu, besitzt aber keinen Sklaven zum Freilassen, muss einen Sklaven kaufen [wenn möglich] und als Wiedergutmachung für seine Sünde befreien.

• Der Islam erklärt das Befreien eines Sklaven zu eine der beliebtesten wohltätigen Handlungen bei Allah (Allmächtig):
Dies ist durch die Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Balad (Die Ortschaft) (90:11-13) begründet, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Doch er bezwang das Hindernis nicht. Und was lehrt dich wissen, was das Hindernis ist? (Es ist:) das Befreien eines Nackens(Allmächtig)

Die Aussprüche und Handlungen des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) diesbezüglich sind ein großer Ansporn für Leute, für Allahs (Allmächtig) Gunst Sklaven zu befreien und ihnen Unabhängigkeit zu gewähren. Allahs Gesandter sagte:
"Wer einen Sklaven befreit, wird als Belohnung für jedes Organ des Sklaven eines seiner Organe vor dem Höllenfeuer befreien."

Zusätzlich wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) sagte:
"Besucht den Kranken, speist den Hungrigen und erlöst den leidenden Sklaven."

• Dem Sklaven die Freiheit ankündigen:
Wenn ein Herr von einem Sklaven im Spaß irgend ein Wort oder Synonym für Freiheit, Unabhängigkeit, Entlassung oder Erlösung ankündigt, ist der Sklave sofort frei.

Dies basiert auf der Aussage des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) in dem Hadith:
"[Es gibt] drei Dinge die, wenn du sie ernsthaft oder im Spaß äußerst, dich verpflichtest, sie zu tun. Diese sind: Scheidung [der Ehefrau], Einverständnis zur Heirat [einer Frau] und die Befreiung oder Erlösung eines Sklaven."

• Befreiung eines Sklaven durch einen Willen:
Eine Art der Sklavenbefreiung ist die durch den "letzten Willen". Dies kann niedergeschrieben sein, verbal ausgesprochen, jemand anderem gesagt worden sein oder Ähnliches. Wenn der Herr eines Sklaven in irgendeiner Form erklärt, dass sein Sklave nach dem Tod seines Herrn ein freier Mann sein wird, hat der Sklave nach dem Tod seines Herrn seine Freiheit sicher. Als eine Vorsichtsmaßnahme verbietet der Islam, einen solchen Sklaven nach dieser Erklärung wegzugeben oder zu verkaufen. Wenn einer Sklavin ein solches Versprechen gegeben wird und der Besitzer hat Geschlechtsverkehr mit ihr, so ist das Kind ebenfalls frei. Ähnlich darf die Sklavin in so einem Fall weder verkauft nocht als Geschenk an Dritte weitergegeben werden, sondern muss auch freigelassen werden.

• Sklavenbefreiung ist eine der empfohlenen Kanäle für Zakat
Dies hat seine Begründung in der Ajat im Qur´an al-Karim Sura At-Tauba (Die Reue) 9:60, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Wahrlich, die Almosen sind nur für die Armen und Bedürftigen und für die mit der Verwaltung der Almosen Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen, und für die (Befreiung von) Sklaven und für die Schuldner, und für die Sache Allahs und für den Sohn des Weges; (dies ist) eine Vorschrift von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.(Allmächtig)

• Wiedergutmachung für Schlagen ins Gesicht
Der Islam ordnet an, einen Sklaven zu befreien, wenn sein Herr ihn ins Gesicht schlägt.

Dies hat seine Grundlage in dem Hadith des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm):
"Wer seinem Sklaven in sein/ihr Gesicht schlägt, muss ihn als Wiedergutmachung freilassen."

Vertrag eines Sklaven: Dies bezieht sich auf eine Situation, wenn ein Sklave seinen Herrn darum bittet, seine Freiheit für eine Geldsumme erkaufen zu dürfen und beide damit einverstanden sind. Wenn ein Sklave seinen Herrn bittet, ihm einen solchen Befreiungsvertrag zu machen, wird es für den Herrn verbindlich, dem Sklaven einen derartigen Vertrag zu gewähren. In so einem Fall wird der Sklave die Freiheit erhalten, zu kaufen, verkaufen, handeln, besitzen und arbeiten, um das Geld, das er für seinen Freiheitsvertrag benötigt, zu sammeln. Selbst die Arbeit für seinen Herrn wird mit einem bestimmten Gehalt entlohnt. Tatsächlich ging der Islam, indem er für solche Leute um Schenkungen, Unterstützung und Hilfe von den reichen Leuten und Spendern der Islamischen Gesellschaft bat, noch einen Schritt weiter. Selbst der Herr ist gezwungen auf etwas von dem ausgehandelten Geld zu verzichten oder ihm leichtere Zahlungsbedingungen zu machen, um ihm zu helfen, seine Freiheit zu erlangen.

Dies ist durch die Ajat im Qur´an al-Karim Sura An-Nur (Das Licht) 24:33 begründet, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und jene, die ihr von Rechts wegen besitzt – wenn welche von ihnen eine Freilassungsurkunde begehren, (so) stellt sie ihnen aus, falls ihr von ihnen Gutes wisset; und gebt ihnen von Allahs Reichtum, den Er euch gegeben hat.(Allmächtig)

Kurz: Wir können überzeugt sagen, dass der Islam die Sklaverei nicht rechtskräftig machte. Im Gegenteil, er erlies Gesetze und Regelungen, die bedeutend und wirksam dazu beitrugen, die Quellen der Sklaverei einschränken zu helfen und den Sklaven halfen, ein für allemal die Freiheit zu erlangen.

Das Ministerium für Gerechtigkeit im Königreich Saudi Arabien hielt im Monat Safar 1392 H (1982 n.Chr.) drei Konferenzen ab.

Der Justizminister, erhabene Gelehrte und Universitätsprofessoren nahmen mit vier geehrten europäischen Rechtsgelehrten daran teil:
1.    Ex-Außenminister von Irland und Sekretär des Europäischen Gesetzgebungskommités

2.    Ein bekannter Professor der Orientalistik und Islamwissenschaft

3.    Ein Professor für Gesetzeswissenschaft und Direktor des  in Frankreich  gedruckten Menschenrechtsmagazines

4.    Einige Rechtsgelehrte des Appellate Gerichts in Paris

Die Gelehrten des Königreichs erklärten das Konzept des Islam als Lebensweise, verglichen mit anderen konkurrierenden Konzepten, und stellten die Hauptregeln des Islam und der Schari´ah dar, sowie Einzelheiten solcher allgemeiner Regeln und Prinzipien. Die muslimischen Gelehrten zeigten auch, dass die Schari´ah die wirklichen Interessen der Menschen wahrt. Die muslimischen Gelehrten zeigten auch den Wert, den Gewinn und die Wirksamkeit der Islamischen Kapitalstrafen, welche bei ernsthaften Verbrechen, die gegen unschuldige Menschen und die Gesellschaft verübt werden, vorgeschrieben sind. Die muslimischen Gelehrten erklärten ferner, dass derartige Kapitalstrafen vernünftige Bestrafungen darstellen, die den Frieden, die Sicherheit und den Schutz der ganzen Gesellschaft bewahren. Außerdem reduzieren solche Strafen die prozentuale Verbrechensrate in der Gesellschaft.

Von sich aus erklärten die Europäer ihre Bewunderung für die von den muslimischen Gelehrten gegebenen detailgetreuen Erläuterungen über diese Art von Bestrafungen. Die Europäer bewunderten das Konzept der Menschenrechte im Islam.

Mile Pride, der Vorsitzende der europäischen Delegation, erklärte:
"Von diesem Ort und von diesem Land aus müssen die Menschenrechte allen Menschen auf der ganzen Welt erklärt und bekanntgegeben werden und von keinem anderen Land aus. Muslimische Gelehrte müssen diese unbekannten Menschenrechte der internationalen öffentlichen Meinung erläutern. In der Tat ist das Ansehen des Islam und der Islamischen Regeln und Herrschaft im Rest der Welt zerstört wegen der Ignoranz gegenüber diesen Menschenrechten und dem Fehlen von ordentlichem Wissen über sie."



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مُساهمةموضوع: رد: MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM   MISSVERSTÄNDNISSE ÜBER MENSCHENRECHTE IM ISLAM - صفحة 2 Emptyالإثنين 18 ديسمبر 2023, 11:16 pm

Schlusswort
Abschließend kann ich zufrieden sagen, dass alles was in diesem Büchlein präsentiert wurde, eine einführende Abhandlung über die Menschenrechte im Islam darstellt. Ich hoffe und bete, dass diese Diskussion denjenigen Wege eröffnet, die mehr über die Wahrheit des Islam wissen möchten. Unglücklicherweise wurde er von modernen Muslimen genauso missgedeutet und missverstanden, wie von den Feinden des Islam.

Ich rufe die Leser dieses Büchleins auf, mehr über den Islam als Lebensweise zu erforschen, und zwar von glaubwürdigen und zuverlässigen Quellen. Die Leser sollten diese Quellen ohne Voreingenommenheit studieren.

Ich fühle mich verpflichtet, jenen Menschen Unterstützung anzubieten, die mehr über Islam als Lebensweise lernen und wissen möchten.

Ich möchte auch die Muslime, die andere zum Islam rufen, dazu anhalten, in ihrer Absicht ernst zu sein. Ihre Bemühungen dürfen nicht durch irgendwelche persönlichen Gewinne motiviert sein. Sondern sie sollten nur den Gefallen Allahs (Allmächtig) in diesem Leben und im Jenseits, um das ewige Leben in Ğannah, dem Paradies beabsichtigen. Einer der Gefährten des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) sagte einmal, als er nach seinem Grund für die Teilnahme am Kampf für die Sache Allahs (Allmächtig) gefragt wurde: "Wir kamen, um die Menschen von der Anbetung anderer Menschen zu befreien und um sie aus der Ungerechtigkeit, die andere Religionen verursachten, herauszuholen und um ihnen die Gerechtigkeit des Islam zu bringen."  Was den göttlichen Lohn im Jenseits angeht, so glauben wir Muslime, dass es zwei Arten des ewigen Lebens im Jenseits gibt, keine dritte. Diese sind Ğannah, das Paradies einerseits die Glückseligkeit und ewige Freude, und das Höllenfeuer andererseits die ewige Folter. Ğannah, das Paradies ist die gefällige Belohnung Allahs (Allmächtig) für jene, die Seinen Befehlen gehorchten.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Imran (Das Haus Imran) 3:85, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und wer eine andere Religion als den Islam begehrt; nimmer soll sie von ihm angenommen werden, und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein.(Allmächtig)

Es basiert auch auf der Ajat im Qur´an al-Karim Sura Al-Kahf (Die Höhle) 18:107-108, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
{Wahrlich, jene, die da glauben und gute Werke tun – ihnen wird das Paradies von Al-Firdaus ein Hort sein, in dem sie auf ewig verweilen werden; von dort werden sie nicht weggehen wollen.]

Desweiteren versprach Allah, der Allmächtige, denen, die seinen Befehlen nicht gehorchten und Ihm Partner zugesellten, das Höllenfeuer.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Bayyinah (Der deutliche Beweis) 98:6, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:

{Wahrlich, jene, die ungläubig sind unter dem Volk der Schrift und die Götzendiener werden im Feuer der Ğahannam sein; ewig werden sie darin bleiben; diese sind die schlechtesten der Geschöpfe.]

Seit der Ankunft des Islam haben die Feinde des Islam gegen den Islam Krieg geführt, und die Kriege halten an bis in unsere Zeit. Solche anti-islamischen Elemente haben in diesem Krieg die schlimmstmöglichen Mittel ausgenutzt. Ihre Vorkehrungen waren aber nicht erfolgreich. Sie können die Geisteskranken irreführen, aber gesunde und reife Menschen bleiben unangetastet. Abgesehen davon sind Leute mit gesundem Geist in der Lage, erfolgreich zwischen Wahrheit und Lüge zu unterscheiden. In der Tat kommen immer mehr eminente religiöse Menschen von anderen Religionen zum Islam als Lebensweise. Dieser in sich selbst auffällige Beweis zeigt die Großartigkeit des Islam als Religion und Lebensweise, und es beweist, dass dies mit Sicherheit die Göttliche Religion und der Glaube ist, den Allah (Allmächtig) herabgesandt hat. Allah, der Allmächtige, sicherte der Menscheit zu, Seine Religion des Islam zu bewahren.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Hiğr (15:9), die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
{Wahrlich, Wir Selbst haben diese Ermahnung herabgesandt, und sicherlich werden Wir ihr Hüter sein.]

Laßt uns dieses Büchlein mit einem schönen Zitat des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm) beenden:
"Die beliebtesten Menschen bei Allah (Allmächtig) sind die, die am nützlichsten [oder wohlbringensten für andere] sind. Die beliebtesten Taten bei Allah (Allmächtig) ist die Freude, die du einem [leidenden] Muslim bringst, oder wenn du einem Leidenden das Leid erleichterst, oder wenn du seine Schulden bezahlst, oder wenn du seinen Hunger stillst [indem du ihm zu Essen gibst]. Es ist wesentlich besser für mich, mit einem muslimischen Bruder zu gehen, um seine Bedürfnisse erfolgreich zu erledigen, als in der Abgeschiedenheit der Masğid (Moschee) einen ganzen Monat zu verbringen. Wer seinen Zorn [in dieser Welt] beherrscht, dem wird Allah (Allmächtig) seine Laster bedecken. Wer seinen Zorn beherrscht [unterdrückt], mit dem er fähig wäre, anderen zu schaden, dem wird Allah (Allmächtig) sein Herz am Tag des Gerichts mit Befriedigung [oder Freude] erfüllen. Wer geht, um einen muslimischen Bruder zu unterstützen, dem wird Allah (Allmächtig) die Schritte an dem Tage festigen, an dem die Schritte rutschen. Wahrlich, der schlechte Charakter und das schlechte Benehmen wird die [guten Taten und frommen Handlungen] vernichten [oder zerstören] wie Essig Honig vernichtet."



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Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Islam und Grundbedürfnisse
Gleichheit im Islam
Islam und Grundbedürfnisse
- Schutz der Göttlichen Religion
Körperlicher Schutz
- Schutz des Geistes
- Schutz der Ehre
- Schutz des Besitzes
- Schutz der Nachkommen
- Schutz der Abstammung
1. Die Rechte gegenüber Allah dem Allmächtigen
2. Die Rechte gegenüber dem Propheten Muhammad (Gottes Friede sei mit ihm)
3. Rechte gegenüber anderen Propheten und Gesandten
4. Die Rechte der Eltern
5. Die Rechte des Ehemanns über seine Frau
6. Die Rechte der Ehefrau über ihren Mann
7. Die Rechte der Kinder
8. Die Rechte gegenüber Verwandten
Ein Wort über öffentliche Rechte und Pflichten
1. Die Rechte des Herrschers gegenüber der Öffentlichkeit
2. Rechte des Volkes gegenüber der Regierung
3. Rechte gegenüber Nachbarn
4. Rechte unter Freunden
5. Rechte des Armen
6. Rechte des Arbeiters
7. Rechte des Arbeitgebers
8. Rechte gegenüber anderen Geschöpfen
Das Rechtssystem im Islam
Husbah, das System der Verantwortlichkeit im Islam
Islamische Erklärung der Menschenrechte
Missverständnisse über Menschenrechte im Islam
Antwort auf die Missverständnisse über Schari´ah.
Antwort auf die Missverständnisse über Hudud.
Antwort auf die Missverständnisse über das Verlassen
des Islam.
Antwort auf die Missverständnisse über das Heiraten
eines Nicht-Muslim.
Antwort auf die Missverständnisse über Sklaverei
Schlusswort.



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