Der Schutz des Vermögens:
Der Islam schützt das private Vermögen, er setzt für Diebstahl und Diebe sehr strenge Strafen ein. Dies tut er mit dem Ziel, den Schutz des Vermögens, des Besitzes und der privaten Anlagen des Einzelnen sicherzustellen. Deshalb setzt der Islam die Kapitalstrafe ein, bei der dem Dieb, der die Sachen anderer stiehlt, die Hand abgeschnitten wird.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Al-Ma´ida (Der Tisch) 5:38, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Dem Dieb und der Diebin schneidet ihr die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen haben, und als abschreckende Strafe von Allah.  Und Allah ist Allmächtig, Allweise).

Der Prozess der Amputation der Hand ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist kein purer Zufall, wie anti-islamische Elemente behaupten.

Damit die Hand eines Diebes abgeschnitten werden kann, müssen erst folgende Grundbedingungen erfüllt werden:
Das Diebesgut, Geld oder Gegenstände, muss unter Verschluss gewesen sein. Der Dieb musste ein Schloss aufbrechen, um das zu Stehlende zu bekommen. Wenn daher ein Dieb etwas stiehlt, was unbewacht draussen gelassen wurde, dann wird die Hand des Diebes nicht abgeschnitten. Trotzdem wird der Dieb bestraft. Es wird eine exekutive Autorität berufen, die eine angemessene Strafe festlegt. Der Besitzer des gestohlenen Gegenstandes wird in einer derartigen Situation als nachlässig für seine Wertsachen angesehen.

Der Dieb darf nicht für seinen Lebensbedarf gestolen haben. Wenn der Diebstahl nur aus dem einzigen Grund geschah, sich selbst zu ernähren, wird die Hand des Diebes nicht abgeschnitten. Dies basiert auf einer Handlung des zweiten Khalifs ´Umar bin al-Khattab (Möge Allah mit ihm zufrieden sein) während des sogenannten Jahres “Ramadah Jahr des Hungers”, in dem ´Umar (Möge Allah mit ihm zufrieden sein) wegen der damaligen Umstände keine Kapitalstrafe verhängte.

Der Wert des Diebesgutes muss einem Wert entsprechen, der das Stehlen zu einer überzeugenden, strafbaren Tat macht, die das Amputieren der Hand wert ist.

Es sollte noch einmal betont werden, dass diese Art der Körperstrafe nicht ausgeführt wird, bevor alle einschlägigen Beweise verfügbar sind und für den muslimischen Richter kein Zweifel besteht, dass das Verbrechen nach dem Islamischen Gesetzt bestraft werden muss.

Dies basiert auf der Aussage des Gesandten Allahs:
“Vermeidet die Kapitalstrafe, indem ihr die Anwesenheit jeglicher eventueller oder möglicher gerichtlicher Irrtümer ausschließt.”

Wenn die Islamische Rechtssprechung einem Verbrecher die Kapitalstrafe für das Verbrechen, das er beging, erlässt, wird sie durch eine Diziplinarstrafe anderer Art ersetzt. Eine Disziplinarstrafe ist normalerweise eine geringere Strafe als die Kapitalstrafe und wird von einem muslimischen Richter unter Berücksichtigung von Art, Grad, Kategorie und Schwere des Verbrechens, des Verbrechers selbst und seines Strafregisters festgelegt. Disziplinarstrafen könnten Gefängnis, Geldbuße, in der Öffentlichkeit auspeitschen oder Zurechtweisung für sein Verbrechen sein.

Ferner hat der Islam Verstöße aller Art gegen privaten Besitz, Eigentum und Landbesitz verbannt.

Dies basiert auf dem Qur´an al-Karim Sura Al-Baqarah (Die Kuh) 2:188, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und verschlingt nicht euren Besitz untereinander in ungerechter Weise und bietet ihn nicht den Behörden (zur Bestechung) an, um einen Teil vom Besitz der Menschen in sündhafter Weise zu verschlingen, wo ihr doch wisset).

Deshalb wird der Sünder am Tag des Gerichts einer furchtbaren und strengen Strafe gegenüberstehen.

Dies basiert auf der Aussage des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm):
“Wer unrechtmäßig Geld von dem Besitz eines anderen Muslims nimmt, ohne ein geringstes Recht, der wird Allah ungnädig treffen.”

Es basiert noch auf einer anderen Aussage des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm):
“Wer unrechtmäßig eine Handvoll Landes nimmt (von dem eines Muslims) einen solchen Unterdrücker wird Allah am Tag des Gerichts mit sieben Erden (um seinen Hals herum) erwecken.”

Darüberhinaus ordnet der Islam an, dass der Unterdrücker die Menge, die er unrechtmäßig von dem Land oder dem Besitz anderer Muslime konfisziert hat, zurückgeben muß oder als Alternative wird er gezwungen, den Wert des unrechtmäßig angeeigneten Besitzes zu bezahlen. Ferner wird der Unterdrücker in einer solchen Situation zu einer Auspeitschung durch den Muslimischen Richter verurteilt. Der Islam bevollmächtigt den Eigentümer des Landes oder Besitzes, alles was sein Eigen ist, zu verteidigen, bis zu dem Punkt, wo er den Unterdrücker töten müsste. Wenn der Besitzer den Unterdrücker tötet, dann würde er nicht für den Mord getötet werden, wenn er beweisen kann, dass es bei der Verteidigung seines Besitzes geschah. Wenn der Unterdrücker andererseits den Besitzer bei der Verteidigung seines Eigentums tötet, dann ist der getötete Eigentümer ein Märtyrer.

Dies basiert auf der Aussage des Gesandten Allahs (Gottes Friede sei mit ihm):
“Wer bei der Verteidigung seines Besitzes getötet wird, wird als Märtyrer eingestuft.”