Der Schutz der Ehre:
Der Islam verbietet Ehebruch und Unzucht jeglicher Art. Er verbannt sogar alle Aktivitäten, die den Weg ebnen können, solch ein abscheuliches Verbrechen gegen die anderen und die gesamte Gesellschaft zu begehen.  In diesem Punkt trifft sich der Islam mit den Doktrinen der anderen göttlichen Religionen. Trotzdem geht der Islam noch einen Schritt weiter, indem er jegliche Handlungen verbannt, die dazu führen können, ein derartiges Verbrechen gegen die Menschheit zu begehen. Der Islam verbannte den unerlaubten Blick auf eine Frau oder einen Mann, die oder der auf das andere Geschlecht anziehend wirken könnte. Darüberhinaus verbietet der Islam Mann und Frau, die nicht miteinander verwandt sind und heiraten können, ohne Anwesenheit irgendeines anderen zusammen zu sein. Genauso verbannt der Islam lustvolle Berührungen zweier unterschiedlicher Geschlechter.

Ferner verbannt der Islam das Mischen der unterschiedlichen Geschlechter. Dies bedeutet, alle Möglichkeiten werden vermieden, die den Anfang für das Begehen von Ehebruch und Unzucht jeglicher Art bilden könnten. Dies hat seine Grundlage im Qur´an al-Karim Sura Isra (Die Nachtreise) 17:32, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:

(Und kommt der Unzucht nicht nahe; seht, das ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg).

Und in Sura Al-An´am (Das Vieh) 6:151, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Sprich: “Kommt her, ich will verlesen, was euer Herr euch verboten hat: ihr sollt Ihm nichts zur Seite stellen und den Eltern Güte erweisen; und ihr sollt eure Kinder nicht aus Armut töten, Wir sorgen ja für euch und für sie. Ihr sollt euch nicht den Schändlichkeiten nähern, seien sie offenkundig oder verborgen; und ihr sollt niemanden töten, dessen Leben Allah unverletzlich gemacht hat, außer wenn dies gemäß dem Recht geschieht.  Das ist es, was Er euch geboten hat, auf dass ihr es begreifen möget).

Aus diesem Grund setzte der Islam eine Kapitalstrafe für einen Junggesellen oder eine Frau aus, die Unzucht treiben.

Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim Sura Nur (Das Licht) 24:2, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und lasst euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Pein beiwohnen).

Allahs Gesandter (Gottes Friede sei mit ihm) erläuterte die Schwere des Verbrechens des Ehebruchs noch weiter, indem er sagte:
„Es gibt keine größere Sünde (bei Allah (Allmächtig) und im Islam) nach der Sünde, Allah (Allmächtig) andere im Gottesdienst beizugesellen, (was bei Allah (Allmächtig) noch schändlicher ist) als seinen Samen in das Geschlecht einer Frau zu bringen, die dem Mann nicht erlaubt ist.“

Was den verheirateten Mann oder die verheiratete Frau betrifft, die Ehebruch treiben, während sie verheiratet sind oder nach der Scheidung von dem Gatten, für solche Verbrecher ist die Strafe die Steinigung bis zum Tod.

Als Kriterium für diese Körperstrafe muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
1. Bekenntnis:
Dies bedeutet, dass beide, Mann und Frau, ihr Verbrechen offen und öffentlich vor dem muslimischen Richter oder Herrscher bekennen. In diesem Fall wird die Strafe nicht sofort und im ersten Augenblick des Berichts vollzogen. Den Bekennenden wird die Gelegenheit gegeben, ihr Bekenntnis und das Geständnis ihrer Sünde zu überdenken. Wenn sie verschiedene Male wiederholt darauf bestehen, wird die Kapitalstrafe vollzogen.

2. Aussagen von Zeugen:
Das bedeutet, die Aussage von vier ehrlichen, vertrauenswürdigen, ehrenhaften und zuverlässigen Leuten, die berichten, dass sie die Ehebrecher bei der Tat gesehen haben. Diese Zeugen müssen detailliert darlegen, was sie gesehen haben und den Geschlechtsverkehr bezeugen. Natürlich ist eine derartige Szene bei den meisten vernünftigen und normalen Menschen, die ihren Geschlechtsverkehr in voller Privatsphäre und hinter verschlossenen Türen oder zumindest an sorgfältig verschlossenen und geheimen Plätzen haben, äußerst selten. Deshalb ist es fast unmöglich das Verbrechen des Ehebruchs unter normalen Bedingungen und Umständen zu beobachten. Tatsächlich wird in der Geschichte des Islam von zwei oder drei Beispielen berichtet, wo jemand das Verbrechen des Ehebruchs bekannt hat.

Die Individuen, die solch ein schändliches Verbrechen begangen und es dann öffentlich gestanden haben, so geschah dies für ihr reines Gewissen und aus festem Glauben an Allah (Allmächtig). Sie wollten in diesem Leben bestraft werden und im Jenseits davor bewahrt sein. Wie auch immer, wenn der tatsächliche Geschlechtsverkehr nicht voll stattgefunden hat, wird keine Körperstrafe vollzogen. Wenn zum Beispiel eine Person, Mann oder Frau, nur küsst, umarmt oder das Geschlecht der anderen Person berührt, ohne wirklich Ehebruch oder Unzucht zu betreiben, wird auf sie die Körperstrafe nicht angewendet.

Der Islam führte ferner eine Strafe ein, für die falsche Beschuldigung einer Person die eine andere beschuldigt, Ehebruch oder Unzucht begangen zu haben, aber für die Unterstützung seiner Klage oder Beschuldigung keinen sachlichen Beweis erbringen kann. Solch einem falschen Beschuldiger werden achtzig Peitschenhiebe für seine / ihre falsche Beschuldigung gegeben.

Dies geschieht auf der Grundlage des Qur´an al-Karim Sura An-Nur (Das Licht) 24:4, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und lasst ihre Zeugenaussage niemals mehr gelten; denn sie sind es, die Frevler sind)

Ferner verbietet der Islam alle herabwürdigenden Handlungen, welche die Ehre, Würde und den Respekt der Muslime in der Gesellschaft verletzen.
Dies basiert auf dem Qur´an al-Karim Sura Al-Huğurat (Die Gemächer) 49:11-12, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Oh ihr, die ihr glaubt! Lasst nicht eine Schar über die andere spotten, vielleicht sind diese besser als jene; noch (lasst) Frauen über (andere) Frauen (spotten), vielleicht sind diese besser als jene. Und verleumdet einander nicht und gebt einander keine Schimpfnamen.

Schlimm ist die Bezeichnung der Sündhaftigkeit, nachdem man den Glauben (angenommen) hat, und jene die nicht umkehren – das sind die Ungerechten. (11) Oh ihr, die ihr glaubt! Vermeidet häufigen Argwohn; denn mancher Argwohn ist Sünde. Und spioniert nicht und führt keine üble Nachrede übereinander. Würde wohl einer von euch gerne das Fleisch seines toten Bruders essen? Sicher würdet ihr es verabscheuen. So fürchtet Allah. Wahrlich, Allah ist Gnädig, Barmherzig).

Es basiert auch auf dem Qur´an al-Karim Sura An-Nisa (Die Frauen) 4:112, die der Bedeutung nach folgendermaßen übersetzt werden kann:
(Und wer einen Fehler oder eine Sünde begeht und sie dann einem Unschuldigen zur Last legt, der trägt eine Verleumdung und eine offenkundige Sünde)